ärger mit garantieansprüchen

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

Moderator: Mods

Re: ärger mit garantieansprüchen

Beitragvon ksw » 27.03.2011 - 11:24:39

Hallo nochmals,

also da gibt es ja mindestens drei Beteiligte, den Hersteller Einhell, den unbekannten ebay Händler, und dann noch die Service Firma, die vermutlich im Auftrag von Einhell Service leistet.
Wie schon geschrieben wurde, gibt es verschiedene Ansprüche, die Du haben könntest: Gewährleistung gegenüber den ebay Händler, Garantie gegenüber Einhell - und gar nichts gegenüber der Service GmbH. Auch schon geschrieben wurde, dass die Gewährleistung ohne Beweislastumkehr nur sechs Monate gilt, ab dann musst Du belegen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. Wird wohl schwierig zu belegen sein, da Du das Teil über 15 Monate nicht benutzt hast.

Bei der Garantie könnte es klappen, daher war mein Vorschlag mit Einhell Kontakt aufzunehmen, und zu sehen, ob die etwas von der Reparatur übernehmen werden.

Interessant ist auch die Begrenzung der 'Garantie' des ebay Händlers auf 1 Jahr. Das sieht man oft bei sogenannter B-Ware oder Reparaturgeräten (herstellerüberholt)...

Wenn Du mich fragst, solltest Du das Teil verschrotten und das Thema abhaken - und Dir einen Generator / Inverter zulegen, der im Profibereich eingesetzt wird, da sind schon einige Hersteller im Markt...

Auf jeden Fall solltest Du Dir überlegen, ob Du 'gutes Geld' 'schlechtem Geld' hinterherwerfen willst...

Wie geschrieben, viel Erfolg

ksw
ksw
Mitglied
 
Beiträge: 391
Registriert: 21.06.2005 - 12:31:53
Wohnort: Nähe Köln

Re: ärger mit garantieansprüchen

Beitragvon Schwedenopa » 28.03.2011 - 08:32:18

Hallo!

abbiamo hat geschrieben:ra hilfe gegen eine firma einhell wird wohl teurer als die ganze sache wert ist.

Das bringt auch nichts.

Zunächst mal eine Frage: War es ein Neu- oder ein Gebrauchtkauf? Denn im Falle eines Gebrauchtkaufs kann der Verkäufer die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen, beim Neukauf hingegen nicht.

Falls es ein Neukauf war, so gilt was meine Vorredner gesagt haben: Du hättest Dich niemals vom Händler abwimmeln lassen sollen. Der Händler, und einzig und allein der Händler, wäre dann dafür verantwortlich, den Schaden zu beheben. Wenn Du nachweisen kannst, dass er beim Kauf bereits vorhanden oder zumindest angelegt war. Denn die sog. Beweislastumkehr gilt egal ob Neu- oder Gebrauchtkauf lediglich 6 Monate.

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
Benutzeravatar
Schwedenopa
Moderator
 
Beiträge: 4781
Registriert: 11.02.2004 - 23:22:05
Wohnort: Uppsala

Re: ärger mit garantieansprüchen

Beitragvon tomtom » 28.03.2011 - 09:14:22

Das ist ein Hauen und Stechen in unserem restlos eu-hörigen Bananenstaat, daß man garnicht soviel fressen kann wie man ko.... möchte.
Konkretes Beispiel aus der Praxis gefällig? Ich hatte 2008 ein flammneues WoMo der Marke XYZ, das Ende 2009 zwischen Motor und Getriebe leicht Öl sabberte. Hin zur Markenwerkstatt, machen lassen. 3 Tage später kriege ich eine saftige Rechnung. Ich Garantie (2 Jahre!) angemahnt. Ergebnis: ist nicht! Denn ich hatte dieses Auto zur Messe D'dorf 2007 gekauft und bezahlt, aber erst im April zugelassen. Kein Problem? Pustekuchen! Null Garantie, null Kulanz (da ich die Dinger ja gewerblich nutze). Argument: wenn Sie sich eine Waschmaschine kaufen und über 7 Monate nicht nutzen, dann gilt die Garantie trotzdem ab Rechnungsdatum. Staun! EZ 4/08!!
Soviel zur treudeutsch-doofen Sofortumsetzerei von hirnrissigen EU-Regeln.
Trotzdem schönen Tag
TomTom

PS.: Übrigens hat zB. Holland die EU-Regeln bez. Gewährleistung bis heute noch nicht umgesetzt.............
Hotelbetten - nein danke!!
Benutzeravatar
tomtom
Mitglied
 
Beiträge: 1374
Registriert: 08.08.2004 - 09:41:12

Re: ärger mit garantieansprüchen

Beitragvon abbiamo » 28.03.2011 - 09:31:28

hatte nochmal kontakt zum händler und ihn expliziet auf seine haftung angesprochen. meinte er hätte mir ein teil 2.te wahl verkauft. daher auch nur 1 jahr garntie. leider steht aber auf der rechnung nichts von 2. wahl... nur garantie 1 jahr was ja dann, ohne den zusatz 2.te wahl irrelevant ist.am teil ist auch niergends ersichtlich, es war originalverpackt.
ich spiel das jetzt zu ende weils mich interessiert. mal sehen was draus wird.
abbiamo
abbiamo
Mitglied
 
Beiträge: 535
Registriert: 29.09.2007 - 11:19:22
Wohnort: Neuss

Re: ärger mit garantieansprüchen

Beitragvon Schwedenopa » 28.03.2011 - 10:16:40

abbiamo hat geschrieben:... meinte er hätte mir ein teil 2.te wahl verkauft. daher auch nur 1 jahr garntie. leider steht aber auf der rechnung nichts von 2. wahl... nur garantie 1 jahr was ja dann, ohne den zusatz 2.te wahl irrelevant ist.

Das wäre so oder so irrelevant. Denn eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist wegen "2. Wahl" ist nicht möglich! Der Händler will Dich anscheinend übers Ohr hauen!

Dennoch glaube ich, dass Du in dieser Sache schlechte Karten hast, weil Du eben nachweisen musst, dass das Problem schon beim Kauf vorhanden war. Wenn der Händler auf stur schaltet, dann wirst Du ohne Anwalt und teuren Gutachter nicht weit kommen. Ob sich das lohnt?

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
Benutzeravatar
Schwedenopa
Moderator
 
Beiträge: 4781
Registriert: 11.02.2004 - 23:22:05
Wohnort: Uppsala

Re: ärger mit garantieansprüchen

Beitragvon franz » 28.03.2011 - 11:58:54

er hat Garantie nicht Gewährleistung beim Hersteller, sprich Einhell. Da muß er nichts beweisen sondern die sprich Einhell ihre Garantiezusagen erfüllen.
franz
Mitglied
 
Beiträge: 1129
Registriert: 18.10.2005 - 17:39:09
Wohnort: Barßel

Re: ärger mit garantieansprüchen

Beitragvon abbiamo » 30.03.2011 - 19:02:30

ergebnis:
hat sich so erledigt, dass der verkäufer mir 100 euro überweist und damit die sache geregelt ist.
habe neu vor 2 jahren 150,-- bezahlt.
ist mir recht so, denn ich habe mittlerweile einen honda erworben.
danke für eure hilfe
abbiamo
Mitglied
 
Beiträge: 535
Registriert: 29.09.2007 - 11:19:22
Wohnort: Neuss

Vorherige

Zurück zu Recht und Verkehr

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder


cron