ärger mit garantieansprüchen

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ärger mit garantieansprüchen

Beitragvon abbiamo » 26.03.2011 - 11:56:02

hi@all
im märz 09 habe ich ( privatperson ) bei einem händler auf ebay einen generator der firma einhell für 187,-- euro gekauft ( nicht gesteigert )
das gerät wurde geliefert, auf der rechnung des händlers stand " garantie 1 jahr " in der bedienungsanletung von einhell war eine " garantieurkunde"in der 3 !! jahre garantie versprochen wurde, man solle den kaufbeleg aufbewahren.
erstmals im winter 2010 eingesetzt gab das teil nach weniger als 5 betriebstunden den geist auf. ich war noch in der 2 jahresfrist und schrieb den händler an, der verwies auf seine rechnung, inder er 1 jahr garantie zusagte, die vorbei waren, und verwies mich an die firma iSC gmbh als servicefirma von einhell. iSC ist auch auf der hp von einhell als ansprechpartner angegeben.
schilderte den schaden und man forderte die kaufunterlagen an. habe diese eingesandt und erhielt eine mail dass einhell 2 !! jahre garantie gewährt, ( in der urkunde waren 3 jahre angegeben ) und das man den schaden bedauerte und nun das gerät kostenfrei von dhl abholen ließe.
dies geschah und als ich nach ca 3 wochen nachfragte erhielt ich, mit kurzer mail, einen kostenvoranschlag über 256,-- euro, zzgl. steuer und versand ohne weitere hinweise.

sollte ich das nicht wollen hatte ich folgende optionen:

1. Das Gerät lt. Kostenvoranschlag zu reparieren ( )
2. Das Gerät auf meine Kosten zzgl. Prüfkosten von ( )
17,60 EUR unrepariert zurücksenden
(Gerät wird zerlegt zurückgesendet!!!)
zzgl. Versand- und Nachnahmekosten
Bitte beachten Sie, dass Ihr eingesandter Artikel
kostenpflichtig automatisch unrepariert zurückgeschickt
wird,wenn wir innerhalb von 4 Wochen von Ihnen keine
Antwort vorliegen haben.

3. Ein Ersatzgerät (neuwertig) zu liefern - ( )
siehe beiliegendes Angebot
4. kostenlos zu verschrotten ( )

ein angebot für ein ersatzgerät lag nicht ! dabei.

wie ist meine rechtliche situation? sollte ich mich an den händler halten der ja eigentlich mein ansprechpartner ist und ist dieser berechtigt die garantie auf 1 jahr zu begrenzen?
über hinweise würde ich mich freuen
gruß
abbiamo
ps will das gerät eigentlich gar nicht mehr haben !!??
abbiamo
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Re: ärger mit garantieansprüchen

Beitragvon franz » 26.03.2011 - 12:09:46

ich würde noch einmal schriftlich bei Isc die Garantie einfordern. Dann müssen die ja was zurückschreiben. Der Händler ist wohl draußen.
franz
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Re: ärger mit garantieansprüchen

Beitragvon VY73 » 26.03.2011 - 12:45:00

Die gesetzliche Gewährleistung des Händlers für Neuwaren beträgt doch 2 Jahre, oder nicht? Und es gibt keine rechtliche Möglichkeit, diese zu verkürzen (da kann er schreiben, was immer ihm einfällt - egal. Aber ab 6 Monaten Beweislastumkehr). Ein freiwilliges Garantieversprechen (Gewährleistung ist was anderes) des Herstellers ist nachrangig.

Es muss begründet werden, weshalb ein Schaden nicht unter das Garantieversprechen fällt. Allerdings schwierig, wenn das Teil bereits in fremden Händen ist. ISC - Service stellt ja ein Mail-Formular für Fragen zur Verfügung. Hat man deine Frage, warum Garantie abgelehnt wird, nicht beantwortet?

Viel Erfolg! Gruß VY73
Zuletzt geändert von VY73 am 26.03.2011 - 12:51:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: ärger mit garantieansprüchen

Beitragvon abbiamo » 26.03.2011 - 12:48:39

habe ich getan , und eine copie ihrer garantieurkunde für 3 jahre, die der bedienungsanleitung beigefügt war, dazucopiert. bin mal gepannt wann die sich melden.
in deren letzten mail , wo der kv beilag, fehlten schon die namen des verfassers, ich glaube die wissen schon was sache ist ?
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Re: ärger mit garantieansprüchen

Beitragvon abbiamo » 26.03.2011 - 12:51:57

VY73,
telefonieren bringt nichts, muss alles schriftlich gehen sonst weiss nachher keiner mehr was ??!!
das teil ist nicht in fremden händen, der " service" ist von einhell, dem hersteller.
ich wart mal was die mir antworten, meine mails sind von denen " eingang bestätigt "
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Re: ärger mit garantieansprüchen

Beitragvon ksw » 26.03.2011 - 19:55:15

Hallo,
wende Dich doch mal an Einhell - die haben sicher einen Ansprechpartner für Kundenprobleme. Andernfalls kannst Du ja das Gerät zu reparieren beauftragen und klarmachen, dass Du das als Gewährleistungsfall ansiehst. Mal sehen, wie dann reagiert wird...
Viel Erfolg
ksw
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Re: ärger mit garantieansprüchen

Beitragvon abbiamo » 26.03.2011 - 20:06:38

hallo ksw,
lies mal oben den ersten absatz. das teil ist bei einhell im kundendienst. ich werde den teufel tun und die reparatur beauftragen, die mehr kostet als ich für das teil bezahlt habe !!
ich bin an info`s über die rechtslage interessiert.
gruß abbiamo
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Re: ärger mit garantieansprüchen

Beitragvon VY73 » 26.03.2011 - 20:19:00

abbiamo hat geschrieben:ich bin an info`s über die rechtslage interessiert.

Was möchtest du denn - über das Geschriebene hinaus - noch wissen? Wenn du den Verkäufer nicht in die Pflicht nimmst (gesetzliche Gewährleistung), sondern statt dessen die Garantie des Herstellers wählst, gilt dessen Garantieversprechen. Meint er nicht in der Pflicht zu stehen (z. B. wegen falscher Behandlung des Gerätes, Gewalteinwirkrung, nicht bestimmungsgemäße Verwendung oder was immer), wird er die Instandsetzung unter seinem Garantieversprechen ablehnen.

Wenn der Händler ausdrücklich im Kaufvertrag darauf hingewiesen hat, dass zum Grantieversprechen des Hersteller seine Sonderegelung gilt (du schreibst von nur einem Jahr Garantie; vielleicht war der Einkauf für den Händler mit dem abgespeckten Garantieversprechen des Herstellers billiger), dann wurde das Gerät unter diesen Bedingungen gekauft und das weiß dann wohl auch Einhell bzw. das beauftragte Serviceunternehmen (per S/N).

Wenn das nicht so ist, kannst du auf Einhaltung des Garantieversprechens klagen. Das ist dann eine Frage der Beweise und der Würdigung durch Gutachter und schlussendlich Richter (ich schrieb, dass die Beweisführung schwierig ist, wenn sich der Gegenstand in fremder - also nicht deiner - Hand befindet).

Aber so lange du nicht weißt, warum der Service die Instandsetzung als Garantieleistung ablehnt, stochern wir alle im Dunkeln.
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Re: ärger mit garantieansprüchen

Beitragvon abbiamo » 26.03.2011 - 20:57:21

ok, habe der servicefirma ( einhell ) auf anraten des verkäufers auf deren serviceseite den schaden geschildert und nachfolgende fragen gestellt.:

was ist zu tun, mit welchen kosten wäre zu rechnen und wie könnte
der > ablauf sein ?
> bin noch bis ende febr. unterwegs und über mail zu erreichen.
> ist das gerät noch im garantiezeitraum?

daraufhin haben die geschrieben:

Die Fa. Einhell gewährt 2 Jahre Garantie. Innerhalb dieser Zeit
kann
> innerhalb Deutschland eine kostenlose Abholung des Gerätes
> angeboten werden.
> Ein Service in Spanien ist nicht möglich!
>
> Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ohne gültigen Kaufbeleg
> keine Garantieansprüche anerkennen können. Nur nach Erhalt und
> Prüfung dieses Beleges ist eine kostenlose Lieferung/Erledigung
> möglich.

die gewünschte kaufrechnung habe ich versandt, erhielt einen abholtermin und das teil wurde vom paketdienst im auftrag der servicefirma ( einhell ) abgeholt.
keine antwort mehr auf meine fragen bzgl. kosten oder garantie.
auf meine frage ( nach 2 wochen ) nach der rücklieferung erhielt ich dann kommentarlos den kv.
habe mein unverständnis dafür ausgedrückt, die mails wurden " eingang bestätigt " aber bis heute nicht beantwortet.

frage mich aber heute ausserdem, ob der händler nicht gegen gesetzl. bestimmungen verstoßen hat, wenn er einem privaten endkunden nur 1 jahr garantie anbietet?

abbiamo
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Re: ärger mit garantieansprüchen

Beitragvon wolfherm » 26.03.2011 - 21:16:46

Halo,

du hast es anscheinend immer noch nicht verstanden: Der Verkäufer ist gesetzlich zur zweijährigen Gewährleistung verpflichtet. Der Hersteller kann darüber hinaus freiwillig eine Garantie unterschiedlicher Dauer und Qualität bieten.

Dein erster und (auch einziger) Ansprechpartner ist der Verkäufer, der hat dir das Teil verkauft und der muss dafür einstehen, dass es funktioniert. In den ersten sechs Monaten musst du nicht beweisen, dass das Gerät den Mangel schon bei der Auslieferung hatte (das wird als Käuferschutz als gegeben vorausgestzt). Danach tritt eine Beweisumkehr in Kraft: Du musst beweisen, dass das Gerät diesen Mangel schon bei der Auslieferung hatte.

LG Wolfgang
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Re: ärger mit garantieansprüchen

Beitragvon abbiamo » 26.03.2011 - 22:14:29

wolfgang, das bringt mich weiter.
aber... das teil wurde im märz 09 gekauft und , mangels gelegenheit, erst im dez 2010 erstmals eingesetzt und lief dann ca 5 stunden, bevor es den geist aufgab. somit kann ich nicht nachweisen dass es schon bei lieferung defekt war. der verkäufer lehnte mit verweis auf seine rechnung mit 1 jahr garantie ab und verwies an den hersteller, dieser sagte ja zunächst eine garantie von 2 bzw. 3 jahren zu, rührt sich aber bis dato nicht . kann ich denn jetzt nochmals an den verkäufer gehen wenn der hersteller sich nicht rührt?
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Re: ärger mit garantieansprüchen

Beitragvon wolfherm » 26.03.2011 - 23:17:11

abbiamo hat geschrieben:wolfgang, das bringt mich weiter.
aber... das teil wurde im märz 09 gekauft und , mangels gelegenheit, erst im dez 2010 erstmals eingesetzt und lief dann ca 5 stunden, bevor es den geist aufgab. somit kann ich nicht nachweisen dass es schon bei lieferung defekt war. der verkäufer lehnte mit verweis auf seine rechnung mit 1 jahr garantie ab und verwies an den hersteller, dieser sagte ja zunächst eine garantie von 2 bzw. 3 jahren zu, rührt sich aber bis dato nicht . kann ich denn jetzt nochmals an den verkäufer gehen wenn der hersteller sich nicht rührt?
abbiamo



Ja, der Verkäufer muss 2 Jahre Gewährleistung erfüllen. Sein Verweis auf irgendwelche Hinweise zur Garantie auf der Rechnung kann er knicken. Jetzt kann es aber sein, dass die zwei Jahre (März 2009 bis heute) schon rum sind. Der hat sich meines Erschtens elegant um seine Verpflichtung gedrückt. Du kannst jetzt nur noch massiv Druck machen; evtl. mit einem Anwalt drohen und den auch einsetzen.

PS: Noch ein Tipp: Setze zukünftig so ein Teil direkt nach dem Kauf ein und mache eine "Probefahrt".

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Re: ärger mit garantieansprüchen

Beitragvon VY73 » 26.03.2011 - 23:46:43

wolfherm hat geschrieben:Halo,du hast es anscheinend immer noch nicht verstanden: Der Verkäufer ist gesetzlich zur zweijährigen Gewährleistung verpflichtet. Der Hersteller kann darüber hinaus freiwillig eine Garantie unterschiedlicher Dauer und Qualität bieten.
Das hatte ich bereits versucht, abbiamo zu erklären.
Eine Herstellergarantie kann niemals die Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung schmälern. Diese sind immer vorrangig und das wird in den üblichen Garantieausführungen auch so dargestellt.

Ein Verkäufer kann aber darauf hinweisen, dass die Garantie des Herstellers anders ausgestattet ist, als sie auf irgendwelchen Beipackzetteln steht. Das hat er offensichtlich getan, wenn er von einer nur einjährigen Garantie spricht. Ich gehe davon aus, dass es sich um ein neues, unbenutztes Teil in Originalverpackung handelte und es auch expressis verbis als solches verkauft wurde (für gebrauchte oder "refurbished" Teile gelten abweichende Bestimmungen). Es gibt "graue" Handelswege, welche nicht illegal sind, die aber die Garantie des Herstellers - nicht aber die gesetzliche Mangelhaftung - hinfällig machen können (so gilt z. B. die übliche 2-Jahresgarantie in der EU gebauter PKW häufig nur innerhalb der EU). Bei "Billigangeboten" ist das so so selten nicht.

Wann du das Teil nutzt und ggf. einen Schaden feststellst, ist allein deine Sache. Da gilt das geflügelte Wort des Herrn Gorbatschow.

Die Angabe "März" ist zu ungenau. Wir haben den 26. und jeder Tag zählt. Nach Ablauf von 6 Monaten musst du bei einem Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler beweisen, dass der Mangel mitgekauft wurde. Bei einem Garantieanspruch beschreiben die Garantiebedingungen, zu was sich der Hersteller verpflichtet. Garantieversprechen gehen häufig über die gesetzliche Mangelhaftung hinaus. Werden Garantieleistungen oder Ansprüche aus der Mangelhaftung des Verkäufers zu Unrecht eingefordert, kann der Garantiegeber bzw. Händler erbrachte Leistungen (Transport, Zerlegung, Mängelfeststellung) in Rechnung stellen.

Es war sicher ein Fehler, sich vom Händler abwimmeln zu lassen.
vy 73
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Re: ärger mit garantieansprüchen

Beitragvon abbiamo » 27.03.2011 - 09:37:01

ok danke euch erstmals,
scheinbar habe ich die kiste schon mächtig verfahren ???
dennoch- ich werde dem verkäufer nochmals mitteilen, dass ich, termingerecht in der 2 jahrefrist, bei ihm reklamiert habe ( er hat dies ja auch in seiner mail bestätigt ) und ihn, sollte einhell trotz der zusage dass ihre produkte 2 jahre garantie haben ( nach kenntnis der rechnung des verkäufers mit dem 1jahreshinweis ) nicht reagieren. in die gesetztliche pflicht nehmen werde.
mal sehen was passiert. ra hilfe gegen eine firma einhell wird wohl teurer als die ganze sache wert ist.
danke nochmals
abbiamo
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Re: ärger mit garantieansprüchen

Beitragvon franz » 27.03.2011 - 10:29:50

ich meine wie schon von mir geschrieben das du nur noch die Garantie von Einhell über deren Service einfordern kannst. Gewährleistung von 2 Jahren ist nach 6 Monaten leider nichts mehr wert, wenn der Verkäufer nicht will, weil du nachweisen musst das das Teil bei der Lieferung schon defekt war. Dieses wird dir nicht gelingen.
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