Lieferverzug eines Wohnmobils

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Lieferverzug eines Wohnmobils

Beitragvon dexter*01 » 09.04.2011 - 16:58:26

Hallo zusammen bin seit einigen Minuten neu hier :D

Leider haben wir noch kein Wohnmobil, aber ich bin zuversichtlich bei einem Händler jetzt ein zu bekommen.

Wir haben letztes Jahr also vor gut acht Monaten ein Mobil auf der Messe in Düsseldorf bestellt.
Eigenlich sollte dieses Mobil Mitte März in meinen Besitz übergehen, nach öfteren Nachhaken beim händler
gab man jetzt zu das, das Mobil noch garnicht produziert wurde.

Habe den Händler jetzt in Lieferungsverzug gesetzt und möche nun den Deal rückgängig machen :evil:
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Re: Lieferverzug eines Wohnmobils

Beitragvon Camperfrank » 09.04.2011 - 19:51:00

Du wirst sicherlich einen unverbindlichen Liefertermin haben.

Das wird alle nicht soooo einfach werden.
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Re: Lieferverzug eines Wohnmobils

Beitragvon dexter*01 » 10.04.2011 - 12:53:17

Vielen dank für deine Antwort. Aber die Bestellung ist verbindlich gewesen. Habe mir jetzt die Kritiken bei pro Mobil über den Händler angesehen. Und glaube voll in die SCH... gegriffen zu haben. Muß jetzt aus der Sache raus kommen und habe schon eine Alternative Lösung bei einem Seriösen Händler gefunden. :(
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Re: Lieferverzug eines Wohnmobils

Beitragvon franz » 10.04.2011 - 14:41:44

ohne Anwalt wirds wohl nicht gehen. Ich würde einen in Bad Hersfeld suchen.
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Re: Lieferverzug eines Wohnmobils

Beitragvon Schwedenopa » 10.04.2011 - 14:56:29

Hallo!

dexter*01 hat geschrieben:Aber die Bestellung ist verbindlich gewesen.

Die Bestellung sicher. Die Frage ist aber, ob auch das Lieferdatum verbindlich festgeschrieben wurde. Wenn also im Vertrag nicht ausdrücklich ein Lieferdatum genannt wird, etwa wie "... bis spätestens 31. März 2011", dann hat der Händler ziemlich viel Spielraum.

Ich kann daher auch nur zum Anwalt raten.

MfG
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Re: Lieferverzug eines Wohnmobils

Beitragvon Freetec 598 » 10.04.2011 - 18:30:26

franz_99 hat geschrieben:ohne Anwalt wirds wohl nicht gehen. Ich würde einen in Bad Hersfeld suchen.


Fängt mit D an und hört mit N auf ;-)
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Re: Lieferverzug eines Wohnmobils

Beitragvon Beduin » 10.04.2011 - 18:56:35

Hier der Link zu seiner Seite http://www.wohnmobilrecht.de/0000019b74 ... index.html ist ein netter
Das Leben ist ein Bumerang, alles was du Gutes tust kommt irgendwann zu dir zurück.

Grüssle Ina
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Re: Lieferverzug eines Wohnmobils

Beitragvon Camperfrank » 10.04.2011 - 21:02:18

Ich weiß ja nicht ob der normale Weg ersteinmal mit dem Händler sachlich zu reden,... der bessere wäre.

Dafür braucht man keinen Anwalt!!

Zu 99,99999% hat der Händler keinen verbindlichen Liefertermin angegeben.
Mit Sicherheit alles aber dies nicht.

Und so hat der Händler verdammt großen Spielraum. Wie schon o. geschrieben wurde.

Es soll auch die Möglichkeit geben, beim Werk einen +- Liefertermin zu erfahren.
Noch nicht gebaut bedeutet doch gar nichts. In 2 Wochen ist so eine Kiste dank Sekundenkleber zusammen geschossen....
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Re: Lieferverzug eines Wohnmobils

Beitragvon KZAC » 10.04.2011 - 22:00:50

Hallo,

war bei uns ähnlich. Liefertermine sind ja leider meistens unverbindlich , und wenn ich mich recht erninnere ist nur bei erheblicher Verzögerung der Lieferzeit ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich.
Bei uns zeigte sich allerdings schon relativ frühzeitig das der Liefertermin nicht zu halten war. Da wir Ostern 2010 für ein paar Tage weg wollten hatte uns der Händler dann - wenn auch nur mündlich - ein kostenloses Leihfahrzeug zugesagt. Dies hat er allerdings auch eingehalten, so wir mit dieser Lösung leben konnten.Vielleicht ist das bei auch ja auch möglich.

Gruß Kai
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Re: Lieferverzug eines Wohnmobils

Beitragvon Seekater » 10.04.2011 - 23:13:39

Hallo,

die Problematik bei Freizeitfahrzeugen ist, was "erheblich", was "zumutbar" und was "angemessen" ist.

In Verzug setzen nach 8 Monaten ist also schon 'mal gut. Ich hoffe Du hast dabei eine neue angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt und das ganze per Einschreiben mit Rückschein abgewickelt, oder Dir den Empfang des Schreibens vom Händler bestätigen lassen. Ich würde pünktlich nach Erhalt des Rückscheins und ein zweites Mal zum Ablauf der Frist beim Händler erscheinen, mit einem Bestätigungsschreiben des Vertragsrücktritts in Händen zur Unterschrift durch den Händler. Mache dem Händler klar, daß Du nach so langer Zeit das Fahrzeug nicht mehr willst, und daß er es beim Hersteller stornieren soll. Wenn er unterschreibt ist alles gut. Wenn nicht, dann beim zweiten Besuch, nach Ablauf der Frist, ein zweite verschärfte Mahnschreiben aus der Tasche ziehen (Anwaltsdrohung und Androhung des einseitigen Rücktritts ohne seine Zustimmung mit erneuter Fristsetzung) und den Empfang bestätigen lassen. Vielleicht klappt's ja dann, daß er die Stornierung unterschreibt. Tut er das alles nicht, dann das zweite Mahnschreiben erneut per Einschreiben mit Rückschein, zusenden. Anschließend, sowie der Rückschein da ist, wieder beim Händler erscheinen mit der Bestätigung des Vertragsrücktritts in Händen. Somit merkt der Händler das es ernst ist (mittlerweile ist das der dritte Besuch beim Händler), es steigt für Ihn das Risiko, daß er Abnahme und Bezahlung des Autos dann einklagen darf - wenn's denn irgendwann noch kommen sollte. Gütliche Einigung, schriftliche Bestätigung des Vertragsrücktritts ist so vielleicht erzielbar (wenn der Händler eine Bestätigung der Stornierung vom Herstellerwerk hat). Ist natürlich Aufwand und dauert.

Umgekehrt bist Du - bis der Vertragsrücktritt wirksam ist - verpflichtet das Fahrzeug, wenn es denn kommt, anzunehmen und zu bezahlen. Auch solltest Du Schaden durch nicht möglichen Urlaub geltend machen und mußt ein kostenloses Leihfahrzeug zur Schadensminimierung akzeptieren.

Je nach Deinen Interessen und Verhalten des Händlers, würde ich - etwa wenn die zweite Frist läuft, nach dem dritten Besuch beim Händler - anwaltliche Beratung einholen. Anwälte wiederholen dann häufig das Verfahren mit anwaltlichem Briefkopf. Irgendwann ist der Vertragsrücktritt dann - auch ohne Bestätigung des Händlers - wirksam. Wann, das muß dann der Anwalt sagen.

Je früher die gütliche Einigung - sprich Unterschrift vom Händler - erzielt ist, desto besser. Ansonsten kann das "Spiel" noch etwas dauern - oder das Fahrzeug nach X-Monaten dann doch noch geliefert werden.......

Schöne Grüße
Seekater
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