Hallo!
Asphaltpirat hat geschrieben:Naja, oft ist ja "nur" das Wohnmobilzeichen mit einem Kreutz durchgestrichen oder es ist eben eine Uhrzeit darunter angegeben.
Manche Behörden entwickeln eine geradezu überbordende Fantasie, wenn es um Zusatzzeichen im Allgemeinen und Wohnmobilverbote im Besonderen geht. Nicht alles, was dabei herauskommt, ist auch StVO-konform. Ein Beispiel aus meiner persönlichen Erfahrung:
Was würdest Du hier sagen? Darf man hier mit dem Wohnmobil parken oder nicht? Oder mit einem LKW?
Tatsache ist, dass die beiden Zusatzzeichen hier völlig sinnfrei sind, reine Blechverschwendung. Denn die Aufgabe von "Frei"-Zusatzzeichen ist es, bestimmte Fahrzeuggattungen von einer durch das Hauptzeichen auferlegten Beschränkung auszunehmen. Das hier verwendete Hauptzeichen 314 (Parkplatz) enthält aber gar keine Beschränkung, sondern erteilt im Gegenteil schon eine allgemeine Parkerlaubnis für Fahrzeuge aller Art. Diese allgemeine Parkerlaubnis wird dann auf PKW und Motorräder erweitert, für die sie ohnehin schon gilt.
Missachtet man nun solche Fantasiezeichen und kriegt ein "Knöllchen" verpasst, so sollte man sich jedoch über Folgendes im Klaren sein: In aller Regel sind die Behördenvertreter sehr überzeugt von der Eindeutigkeit und Rechtswirksamkeit ihrer Fantasiekreationen, und schalten daher auf Stur, wenn man ihrer Ansicht widerspricht. Somit käme es im Falle eines Einspruchs höchstwahrscheinlich zu einer
Gerichtsverhandlung mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen: "Vor Gericht und auf hoher See ..." Und sollte das Gericht die Ansicht der Behörde doch zurückweisen, so kannst Du sicher sein, dass in kürzester Zeit die Beschilderung entsprechend angepasst wird.
MfG
Gerhard