Parken und Übernachten auf öffentlichen Plätzen

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

Moderator: Mods

Re: Parken und Übernachten auf öffentlichen Plätzen

Beitragvon Asphaltpirat » 03.07.2011 - 14:54:41

Interessantes Thema!

Wie verhält es sich eigentlich mit Wohnmobilverbotsschilder ?
Gelten die nur für die Nacht oder darf ich mich dort tagsüber abstellen?

Sind Wohnwagenverbotsschilder für uns interesant?

Ergo,... Die Begründung des übernachtens auf Parkplätzen, usw. ist bei Alk.-Einfluss nicht gültig.
Bei Alk.Genuss ist immer der Vorsatz gegeben.


Auweia! Gutes Forum, denn darauf hätte ich mich im Ernstfall berufen! Danke!

Bis demnächst

Michael
Man reist nicht nur um anzukommen, sondern vor allem, um unterwegs zu sein.

Johann Wolfgang von Goethe
Benutzeravatar
Asphaltpirat
Mitglied
 
Beiträge: 237
Registriert: 25.09.2004 - 15:13:36
Wohnort: Schönbrunn

Re: Parken und Übernachten auf öffentlichen Plätzen

Beitragvon Schwedenopa » 03.07.2011 - 14:59:46

Hallo!

Asphaltpirat hat geschrieben:Wie verhält es sich eigentlich mit Wohnmobilverbotsschilder ?
Gelten die nur für die Nacht oder darf ich mich dort tagsüber abstellen?

Wenn ihre Gültigkeit nicht durch ein Zusatzschild zeitlich eingeschränkt wird (z.B. "22-6 Uhr"), dann gelten sie rund um die Uhr.

Asphaltpirat hat geschrieben:Sind Wohnwagenverbotsschilder für uns interesant?

Nein.

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
Benutzeravatar
Schwedenopa
Moderator
 
Beiträge: 4781
Registriert: 11.02.2004 - 23:22:05
Wohnort: Uppsala

Re: Parken und Übernachten auf öffentlichen Plätzen

Beitragvon papagei02 » 03.07.2011 - 22:22:37

Asphaltpirat hat geschrieben:
Wie verhält es sich eigentlich mit Wohnmobilverbotsschilder ?


Die StVO kennt ein solches Schild gar nicht.

Gruß
papagei02
papagei02
Mitglied
 
Beiträge: 19
Registriert: 21.01.2009 - 15:58:12

Re: Parken und Übernachten auf öffentlichen Plätzen

Beitragvon Schwedenopa » 04.07.2011 - 08:26:32

papagei02 hat geschrieben:Die StVO kennt ein solches Schild gar nicht.

Man könnte es aber StVO-konform "konstruieren", indem man ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283) mit dem Zusatzzeichen "Nur Wohnmobile" (Zeichen 1048-17) kombiniert. Also etwa so:
Bild
Bild

Ich nahm einfach an, dass der Asphaltpirat diese Kombination gemeint hat.

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
Benutzeravatar
Schwedenopa
Moderator
 
Beiträge: 4781
Registriert: 11.02.2004 - 23:22:05
Wohnort: Uppsala

Re: Parken und Übernachten auf öffentlichen Plätzen

Beitragvon papagei02 » 04.07.2011 - 20:02:20

Hallo Gerhard,

stimmt genau, so könnte es gehen! Aber so schlau sind die Behörden nicht wirklich....... :lol:

Gruß
papagei02
papagei02
Mitglied
 
Beiträge: 19
Registriert: 21.01.2009 - 15:58:12

Re: Parken und Übernachten auf öffentlichen Plätzen

Beitragvon Asphaltpirat » 04.07.2011 - 21:52:23

Naja, oft ist ja "nur" das Wohnmobilzeichen mit einem Kreutz durchgestrichen oder es ist eben eine Uhrzeit darunter angegeben.
Bei einer Durchreise ist uns das zum Beispiel am Chiemsee sehr unangenehm aufgefallen.

Bis demnächst

Michael
Man reist nicht nur um anzukommen, sondern vor allem, um unterwegs zu sein.

Johann Wolfgang von Goethe
Benutzeravatar
Asphaltpirat
Mitglied
 
Beiträge: 237
Registriert: 25.09.2004 - 15:13:36
Wohnort: Schönbrunn

Re: Parken und Übernachten auf öffentlichen Plätzen

Beitragvon Schwedenopa » 05.07.2011 - 09:08:42

Hallo!

Asphaltpirat hat geschrieben:Naja, oft ist ja "nur" das Wohnmobilzeichen mit einem Kreutz durchgestrichen oder es ist eben eine Uhrzeit darunter angegeben.

Manche Behörden entwickeln eine geradezu überbordende Fantasie, wenn es um Zusatzzeichen im Allgemeinen und Wohnmobilverbote im Besonderen geht. Nicht alles, was dabei herauskommt, ist auch StVO-konform. Ein Beispiel aus meiner persönlichen Erfahrung:
Bild
Bild
Bild
Was würdest Du hier sagen? Darf man hier mit dem Wohnmobil parken oder nicht? Oder mit einem LKW?

Tatsache ist, dass die beiden Zusatzzeichen hier völlig sinnfrei sind, reine Blechverschwendung. Denn die Aufgabe von "Frei"-Zusatzzeichen ist es, bestimmte Fahrzeuggattungen von einer durch das Hauptzeichen auferlegten Beschränkung auszunehmen. Das hier verwendete Hauptzeichen 314 (Parkplatz) enthält aber gar keine Beschränkung, sondern erteilt im Gegenteil schon eine allgemeine Parkerlaubnis für Fahrzeuge aller Art. Diese allgemeine Parkerlaubnis wird dann auf PKW und Motorräder erweitert, für die sie ohnehin schon gilt.

Missachtet man nun solche Fantasiezeichen und kriegt ein "Knöllchen" verpasst, so sollte man sich jedoch über Folgendes im Klaren sein: In aller Regel sind die Behördenvertreter sehr überzeugt von der Eindeutigkeit und Rechtswirksamkeit ihrer Fantasiekreationen, und schalten daher auf Stur, wenn man ihrer Ansicht widerspricht. Somit käme es im Falle eines Einspruchs höchstwahrscheinlich zu einer Gerichtsverhandlung mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen: "Vor Gericht und auf hoher See ..." Und sollte das Gericht die Ansicht der Behörde doch zurückweisen, so kannst Du sicher sein, dass in kürzester Zeit die Beschilderung entsprechend angepasst wird.

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
Benutzeravatar
Schwedenopa
Moderator
 
Beiträge: 4781
Registriert: 11.02.2004 - 23:22:05
Wohnort: Uppsala

Re: Parken und Übernachten auf öffentlichen Plätzen

Beitragvon janoschpaul » 05.07.2011 - 11:14:51

Asphaltpirat hat geschrieben:Naja, oft ist ja "nur" das Wohnmobilzeichen mit einem Kreutz durchgestrichen oder es ist eben eine Uhrzeit darunter angegeben.
Bei einer Durchreise ist uns das zum Beispiel am Chiemsee sehr unangenehm aufgefallen.

Bis demnächst

Michael

Der Chiemsee ist eben eine sehr überlaufene Gegend.
Ein großer Teil der Uferflächen ist durch die Schlosser und Seenverwaltung als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
Selbst millionenschwere Interessenten haben da keine Chance.
Also keine Möglichkeiten für Womos, muss man so akzeptieren.
Viele Parkplätze am Chiemsee haben schon Höenbeschränkungsbalken, da trotzdem mit dem Womo geparkt wurde.

Wie genau Parkverbote für Womos auch immer mit der StVO übereinstimmen ist mir eigentlich egal, solange ersichtlich ist, dass ich dort mit dem Womo nicht erwünscht bin fahr ich eben weiter.
Wobei ich natürlich gerne einen Womostellplatz direkt am Chiemsee hatte, verstehe aber auch die Gründe, die dagegen sprechen.
LG
Edith

on Tour im Knaus Sun Ti
Benutzeravatar
janoschpaul
Mitglied
 
Beiträge: 356
Registriert: 30.09.2008 - 09:06:40
Wohnort: Oberaudorf in Oberbayern

Vorherige

Zurück zu Recht und Verkehr

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder


cron