Notreparatur bei neuem WoMo - was ist denn das?

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Moderator: Mods

Re: Notreparatur bei neuem WoMo - was ist denn das?

Beitragvon buttercake » 23.06.2011 - 16:59:23

Lieber Hörby,

aus eigener leidvoller Erfahrung ich kann nur zu gut verstehen, wie Du Dich fühlen musst!

Deinen Frust, wie weiter oben vorgeschlagen, hier abzulassen ist sicher eine Möglichkeit, Deine Nerven ein wenig zu beruhigen, birgt aber auch die Gefahr, weitere Meinungen der Mitglieder zu veröffentlichen, die Deiner Angelegenheit vielleicht nicht gerecht werden könnten.
Alles was wir als Lesende hier zu diesem Thema schreiben können ist reine Kaffeesatzleserei, da wir nicht genau wissen, was sich zwischen Dir, dem Händler, dem Hersteller und Deinem Anwalt abspielt.
Das musst Du uns auch gar nicht weiter mitteilen, da (siehe das Posting meines Mit-Mod Klaus) Ihr Euch scheinbar in einem schwebenden Verfahren befindet und Du uns außerdem keine Rechenschaft zu Deinem Vorgehen geben musst.

Was immer sich hinter der "Notreparatur" verbirgt, vermag ich nicht zu beurteilen, ich kann Dir aber sagen, dass ich etwa 40 (!!!) Werkstattaufträge unterschreiben musste, bevor mein WOMO während der Garantiezeit auf Kosten des Herstellers beim Händler nachgebessert und repariert wurde. Teile wurden ausgetauscht oder durch bessere ersetzt usw. usw. Insgesamt waren bei dem damals niegelnagelneu erstandenen WOMO im Laufe von 1 1/2 Jahren zwischen 50 und 60 Mängel festzustellen! Ich spreche von, wie einige unserer Mitglieder hier wissen und teils miterlebt haben, von teilweise massiven und gravierenden Schäden. Geärgert und aufgeregt habe ich mich maßlos und der Zeit- und Fahraufwand war riesig groß!
Von Wandlung war allerdings nie die Rede und einen Anwalt musste ich nicht ins Spiel bringen, weil immer alles unter zigfacher Entschuldigung des Händlers, der ja auch nichts für die Schlamperei bei der Herstellung kann, zu meiner Zufriedenheit behoben wurde. Okay, ich habe natürlich nicht nur "bitte, könnten Sie mal freundlicherweise..." gesagt, sondern schon recht deutlich mein Recht eingefordert. Und das besagte eben lt. Vertragsbedingungen: Nachbesserung!!!
Mittlerweile hab ich jedenfalls ein 2 1/2 Jahre altes runderneuertes WOMO, kann mit Humor auf die Angelegenheit zurückblicken und möchte gar kein anderes fahren (für Insider: die Frage hatte sich ja gerade gestellt :wink: ).
Und bitte... ich möchte jetzt keine Diskussion darüber, ob meine Vorgehensweise damals angebracht war oder nicht! Das Thema ist durch!

Vielleicht ist in deinem Fall die Beauftragung eines Rechtsanwaltes nötig - das kann ich nicht beurteilen und es steht mir auch nicht zu. Du wirst schon wissen, wie Du Dich zu verhalten hast und welche Gangart angebracht ist.

Mir geht es nur darum, Dir aufzuzeigen, dass Deine WOMO- Problematik total ärgerlich ist und Du mit viel Geduld (auch wenn's noch so schwer fällt!) und freundlicher Bestimmtheit Dein Recht einfordern solltst... und dass Du leider nicht allein bist.

In diesem Sinne wünsche Ich Dir gutes Gelingen und schreib mal wie's gelaufen ist, wenn alles geklärt ist!

Herzliche Grüße

Anette
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Re: Notreparatur bei neuem WoMo - was ist denn das?

Beitragvon Hoerby4711 » 23.06.2011 - 17:35:43

Hallo Anette,

danke für die freundlichen Worte, gibt wenigstens etwas Hoffnung :)

Grüße,
Hörby
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Re: Notreparatur bei neuem WoMo - was ist denn das?

Beitragvon Seekater » 24.06.2011 - 10:19:24

Hoerby4711 hat geschrieben:Hi zusammen,

ich bin niemand der Anwälte "so schnell" einschaltet. Leider kommen hier mehrere Sachen zusammen - Probleme vom Hersteller, die der Händler bisher nicht in den Griff bekommt. (Es handelt sich um ein ganzes Bündel von Problemen)

1. Händlerbesuch - unvollständige Reparatur (selber schuld, habs nicht gefprüft)
2. Händlerbesuch - Ferstigstellung der Reparatur.
3. Händlerbesuch mit Begutachtung der gemeldeten Schäden und Reparatur des Hubbettes
..... weitere Schäden .....
4. Händlerbesuch (Termin habe ich leider erst nach Einschreiben mit Rückschein bekommen)
Leider hab ich das Auto zum vereinbarten nicht mit nach Hause genommen und habs direkt stehen lassen
(5.) Händlerbesuch (stimmt nicht ganz, ich habe das Auto über mein mit Urlaub verlängertes Wochenende dort stehen lassen)
Auto vom Händler zu mir zurückgebracht - Hubbett immer noch nicht in Ordnung
... ich habe jetzt etwas aufgebracht mit dem Händler telefoniert, der hat mich über meine Rechte aufgeklärt und mir gezeigt, daß ich mich nicht auskenne ...

:idea: Jetzt hatte ich die Nase voll und habe den Anwalt eingeschaltet ... ich hatte ja gelernt, daß ich mich nicht auskenne. Entschuldigung plus Fingerspitzengefühl wäre besser gewesen.

6. Händlerbesuch - ich hatte den Termin vor etwa 2 Wochen vereinbart, der sollte jetzt, da der Anwalt im Spiel ist nur als Notreparatur ausgeführt werden.

Sorry wollte den Leidenweg nicht unnötig verlängern, auch möchte ich viele Gedanken, die ich im Kopf habe nicht zu "Papier" bringen, um das anstehende Verfahren nicht zu beeinflussen.

http://www.wohnmobil-problem.de

Ich hoffe nur Ihr versteht mich jetzt besser!
.. und daß ich das anders als Wolfgang empfinde ..

Grüße Hörby



Hallo Hörby,

zum Verstehen sind Informationen nötig - die sind noch immer recht dürftig. Ich weiß auch nicht welches "Verfahren" jetzt ansteht. Doch die Juristerei, "Deine Rechte" und die Rechte des Händlers sind nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist das was Du willst. Zwischen beiden Seiten gibt es eine ganze Menge pragmatischen Vorgehens, das - meistens - zu größerer Befriedigung als anwaltliche Tätigkeit führt, weil alle Beteiligten: Hersteller, Händler und Kunde mit Kompromissen für alle Parteien doch auf sagen wir mal ähnliche inhaltliche Ziele zuarbeiten. Im Regelfall setzt das voraus, daß der Kunde den Wagen behält und mit dem zufrieden ist, was nach Ablauf von 2 Jahren - Ende der gesetzlichen Gewährleistung - erzielbar ist.

Für mich stellt sich Deine Situation derzeit so dar, daß Du momentan weder weißt, welcher Stand an Mängelfreiheit bis zum Ablauf der Gewährleistung erzielbar ist (welche Mängel kommen noch dazu? Welche werden wann wie beseitigt?), noch ob Du dann das Auto dann noch haben willst oder nicht. Kann das sein ?
Oder bist Du (auch) mit falschen Erwartungen auf den WoMo-Kauf zugegangen (WoMos sind keine wirklichen Serienfahrzeuge, haben nicht die "Reife" wie PKWs, sind aber gleichzeitig komplexer, gleichzeitig unnötiger - eben reine Freizeitfahrzeuge) ? Mußt Du also jetzt Enttäuschung verarbeiten ? Hättest Du womöglich nie soviel Geld ausgegeben, wenn Du gewußt hättest wie schlecht die Qulität - überall, nicht nur bei Deinem Auto - ist ? Willst Du jetzt ein Exempel statuieren ? Willst Du ein nutzbares, zufrieden stellendes WoMo ? Oder den ganzen Krempel nur noch loswerden ?

Bist Du denn - mit möglichst wenig Emotionen - in der Lage den sachlichen Zustand Deines WoMos zu beurteilen ? Geht's drum, daß eine - sicherlich - lange Liste von Mängeln beseitigt wird ? (Da kann ein Forum helfen - wir haben alle mehr oder minder lange "Arien" der Mängelbeseitigung hinter uns). Oder geht's um mehr? Willst Du den Wagen rückgeben, Wandeln ? (Da kann ein Forum nur noch wenig helfen). Oder weißt Du noch gar nicht was Du willst ? (Da könnte ein Forum wieder helfen - wozu aber momentan sehr viele Infos fehlen)

Hier im Thread kann ich jedenfalls keine inhaltliche Beschäftigung mit den Mängeln erkennen. Fand die schon statt ? Oder kann es sein, daß Dir sachlicher Rat mehr helfen würde, als anwaltlicher Rat?
Beispielweise die Photos auf Deiner Web-Site: Ich sehe dort eine Sitztruhe deren Verschraubung aufgerissen ist. Was steckt da dahinter ? Mir fallen spontan drei total unterschiedliche Ursachen, mit total unterschiedlichem Vorgehen ein. Bei der einen Ursache würde ich mir selbst helfen, bei der anderen würde ich mindestens Absprachen mit dem Händler treffen, beim der dritten würde Vertragsrücktritt/Wandlung im Hinterkopf aufkommen.

Macht Dir also das Unwissen im Umgang mit den (möglicherweise noch kommenden) Mängeln zu schaffen ? Oder macht Dir "nur" die Durchsetzung einer sachlich einwandfreien Mängelbeseitigung zu schaffen ? Oder beides ?

Wie stellst Du Dich selbst denn beim Umgang mit "lockeren Schrauben": Fährst Du dann zum Händler ? Setzt Du das auf die "Mängelliste" ? Dokumentierst Du den Mangel ? Telefonierst Du mit dem Händler über den Mangel? Greifst Du zum Schraubenschlüssel und hilfst Dir selbst? Oder?

Hast Du - bei den Dir bekannten Mängeln - eine eigene Meinung, was der Händler (technisch) kann und was nicht ? Sprecht Ihr noch miteinander über die Art der Mängelbeseitigung ? Weißt Du beispielsweise, was der Händler zur "Notreparatur" machen würde ? Wäre das in Deinem Sinne - oder willst Du das gar nicht wissen ?

Ich weiß - mehr Fragen als Antworten ....... :wink:


Schöne Grüße
Seekater
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