Notreparatur bei neuem WoMo - was ist denn das?

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

Moderator: Mods

Notreparatur bei neuem WoMo - was ist denn das?

Beitragvon Hoerby4711 » 21.06.2011 - 18:37:17

Hallo,

ich bin immer wieder aufs neue Erstaunt was sich die Händler so einfallen lassen - ich zitiere:

sowohl ich als auch Herr xxx haben Ihnen mitgeteilt, dass sich durch die Inanspruchnahme Ihres Rechtsanwaltes die Situation geändert hat.
Mit Drohungen werden Sie uns beide nicht beeindrucken.
Der Termin heute wird nur stattfinden, sobald ich schriftlich von Ihnen oder Ihrem Rechtsanwalt die Erklärung erhalte, dass es sich bei dem Termin heute
um eine Notreparatur handelt. Ansonsten werden weder xxx noch die Firma xxx kurzfristig eine Reparatur durchführen.
...
Ich weiß nicht warum Sie sich selbst das Leben so schwer machen. Bitte senden Sie mir kurz schriftlich dass es sich um eine Notreparatur am heutigem Datum handelt und wir werden anstandslos Ihr Hubbett in Ordnung bringen, so dass Sie in Urlaub fahren können.
:twisted:

Muß ich so was akzeptieren? Ich bin hingefahren und habe die Unterschrift fassungslos verweigert, dann bin ich mit dem kaputten Wagen wieder nach Hause.
Hat von Euch schon mal jemand so was erlebt? Ich hatte den Termin vor etwa zwei Wochen vereinbart.

Grüße,
Hörby
Zuletzt geändert von Hoerby4711 am 21.06.2011 - 18:53:09, insgesamt 1-mal geändert.
Hoerby4711
Mitglied
 
Beiträge: 22
Registriert: 22.04.2011 - 15:31:33

Re: Notreparatur bei neuem WoMo - was ist denn das?

Beitragvon VY73 » 21.06.2011 - 18:49:06

Hoerby4711 hat geschrieben:Ich weiß nicht warum Sie sich selbst das Leben so schwer machen.

Die Geschichte ist ja sicher etwas länger.

Bei Einschaltung eines Rechtsanwalts gibt's eine kein Entgegenkommen mehr - wenn's irgend geht, das Gegenteil.

55 & 73
VY73
Mitglied
 
Beiträge: 505
Registriert: 04.01.2011 - 16:21:34

Re: Notreparatur bei neuem WoMo - was ist denn das?

Beitragvon Freetec 598 » 21.06.2011 - 19:02:06

Nun ja,

ich habe sowas noch nicht erlebt, denn die vielen, teilweise massiven Probleme, die wir anfangs mit unserem TEC hatten,
wurden im Laufe der Jahre alle vom Werk behoben, selbstverständlich alles ohne Anwalt.
Ich weiß zu wenig über die Vorgeschichte, alles ziemlich verworren det Janze,
zu wenig über das Wohnmobil und die Probleme damit (lose oder raus fallende Schrauben bei WOMOs sind die Regel und nicht die Ausnahme)
kann man auch selber wieder reindrehen,
und Hubbetten, die nicht oben bleiben wollen, kommt auch öfter vor, wie man in verschiedenen Foren lesen kann.
Und: Ich weiß zu wenig über den Verlauf der ganzen Geschichte.
Offensichtlich hast Du aber die Regeln im Geschäftsleben nicht richtig beachtet.
Und zu guter Letzt möglicherweise nicht nur den falschen RA,(Kein WOMO-Fachanwalt ?) sondern auch Fristen nicht eingehalten.
Freetec 598
 

Re: Notreparatur bei neuem WoMo - was ist denn das?

Beitragvon klausimaus » 21.06.2011 - 19:24:12

Hallo Hörby4711 !
Ich hatte schon zu einem früheren Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass es angezeigt ist, wenn ein Rechtsanwalt eingeschaltet ist, sich mit öffentlichen Äußerungen zurück zu halten. Auf deinen Wunsch hin habe ich in früheren Beiträgen Händlername und auch Herstellername entfernt.
Kläre doch bitte Regelungen mit deinem Händler mit dem eingeschalteten Rechtsanwalt. Als Mod will ich gern helfen, es ist aber nicht meine Aufgabe, zu verhindern, dass du durch Beiträge hier möglicherweise Fehler machst.
So gut ich persönlich deinen Ärger nachvollziehen kann - aber in einem laufenden Rechtsstreit hier ständig das Forum zu bemühen und dann von den Mods zu verlangen, dass sie vorschnelle Einträge löschen sollen, geht nicht.
Mod-sendender Gruß Klausimaus
Benutzeravatar
klausimaus
Moderator
 
Beiträge: 2844
Registriert: 24.06.2002 - 18:48:12
Wohnort: Nähe Lübeck

Re: Notreparatur bei neuem WoMo - was ist denn das?

Beitragvon Marion78 » 22.06.2011 - 12:32:26

Ich kann schon verstehen, dass man sich bei einer solchen Situation mal "aus..." möchte. Meistens denkt man ja, man ist im Recht und wenn man dann feststellt, dass Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedliche paar Schuhe sind, ist man irgendwie hilflos. Wir hatten mal so einen Ärger mit einem PKW, den wir vom Händler gekauft haben.

Aber Rechtsberatung kann Dir hier keiner geben, da ist es wirklich besser ALLES mit Deinem Rechtsanwalt abzusprechen. Vielleicht lässt Du die Details weg und nutzt das Forum wirklich nur, um dich mal generell abzureagieren. (Wenn das mit den Mods in Ordnung geht).

Wie gesagt, die Wut im Bauch kann ich schon nachvollziehen. Ich hatte erst letztes Jahr einen Rechtsstreit und das geht an die Nieren.
Marion78
Mitglied
 
Beiträge: 75
Registriert: 24.01.2011 - 15:11:53

Re: Notreparatur bei neuem WoMo - was ist denn das?

Beitragvon klausimaus » 22.06.2011 - 14:09:21

Marion78 hat geschrieben:
Vielleicht lässt Du die Details weg und nutzt das Forum wirklich nur, um dich mal generell abzureagieren. (Wenn das mit den Mods in Ordnung geht).

Wie gesagt, die Wut im Bauch kann ich schon nachvollziehen. Ich hatte erst letztes Jahr einen Rechtsstreit und das geht an die Nieren.


Moin !
Genau so habe ich das Hörby auch per e-mail geraten.
Mod-sendender Gruß Klausimaus
Benutzeravatar
klausimaus
Moderator
 
Beiträge: 2844
Registriert: 24.06.2002 - 18:48:12
Wohnort: Nähe Lübeck

Re: Notreparatur bei neuem WoMo - was ist denn das?

Beitragvon Hoerby4711 » 22.06.2011 - 17:27:45

Austoben :twisted:

um ehrlich zu sein, danach ist mir nicht wirklich. Ich bin einfach nurschockiert, daß mich der Händler abblitzen läßt wenn ich nicht unterschreiben. Ist schon ein starkes Stück. Er hätte doch den Vorbehalt schriftlich mitteilen können und trotzdem reparieren. Wir wollen morgen 3 Wochen in Urlaub nach Italien, Das Bett hält nicht in der Arrettierung und hin und wieder liegen Schrauben auf dem Boden.

Ich habe ANGST !!!!! Komme ich mit dem Auto wieder zurück?
Lassen wir die Kinder zu Hause? zu zweit könnten wir drin schlafen wenn das Ding nicht zusammenbricht !
Das spaltet fast die Familie - Streß pur :mrgreen:

Drückt uns fest die Daumen - bitte bitte

lg Hörby

P.S. einen ersten Einblick ins WoMo - werde nach dem Urlaub meine Erlebnisse posten
http://www.wohnmobil-problem.de/
Hoerby4711
Mitglied
 
Beiträge: 22
Registriert: 22.04.2011 - 15:31:33

Re: Notreparatur bei neuem WoMo - was ist denn das?

Beitragvon franz » 22.06.2011 - 17:34:26

fahr doch zu einem anderen Händler mit Werkstatt
franz
Mitglied
 
Beiträge: 1129
Registriert: 18.10.2005 - 17:39:09
Wohnort: Barßel

Re: Notreparatur bei neuem WoMo - was ist denn das?

Beitragvon wolfherm » 22.06.2011 - 19:01:49

Hoerby4711 hat geschrieben:Austoben :twisted:

um ehrlich zu sein, danach ist mir nicht wirklich. Ich bin einfach nurschockiert, daß mich der Händler abblitzen läßt wenn ich nicht unterschreiben. Ist schon ein starkes Stück. Er hätte doch den Vorbehalt schriftlich mitteilen können und trotzdem reparieren. Wir wollen morgen 3 Wochen in Urlaub nach Italien, Das Bett hält nicht in der Arrettierung und hin und wieder liegen Schrauben auf dem Boden.

Ich habe ANGST !!!!! Komme ich mit dem Auto wieder zurück?
Lassen wir die Kinder zu Hause? zu zweit könnten wir drin schlafen wenn das Ding nicht zusammenbricht !
Das spaltet fast die Familie - Streß pur :mrgreen:

Drückt uns fest die Daumen - bitte bitte

lg Hörby

P.S. einen ersten Einblick ins WoMo - werde nach dem Urlaub meine Erlebnisse posten
http://www.wohnmobil-problem.de/



Habé ich das richtig verstanden? Ihr schlaft mit mehr als zwei Personen in dem Hubbett?
Wenn ich dem Hubbett nicht trauen würde, würde ich das mit einem Spanngurt zusätzlich sichern.

Was sagt denn jetzt der Anwalt zu dem Ansinnen des Händlers mit der "Notreparatur"?

Ich sehe das mal so: Der Händler repariert jetzt provisorisch, damit ihr in Urlaub fahren könnt. Anschließend macht er die "richtige" Reparatur. Da hat er zwei Versuche. Wenn er die jetzige Notreparatur nicht als solche bezeichnet, hat er schon einen "Schuss" vertan und ihr könnt bei der nächsten erfolglosen Reparatur wandeln.

PS: Dich und deinen Anwalt würde ich nicht als Kunden wollen.

LG Wolfgang
Wohnmobile Grüße

Wolfgang
wolfherm
Mitglied
 
Beiträge: 246
Registriert: 15.10.2004 - 12:12:27

Re: Notreparatur bei neuem WoMo - was ist denn das?

Beitragvon VY73 » 22.06.2011 - 23:15:26

wolfherm hat geschrieben: Dich und deinen Anwalt würde ich nicht als Kunden wollen.

Ich wollte vor allem keinen Anwalt haben, welcher dem Mandanten nicht einmal erklärt, weshalb der Händler diese Deklaration haben möchte.
VY73
Mitglied
 
Beiträge: 505
Registriert: 04.01.2011 - 16:21:34

Re: Notreparatur bei neuem WoMo - was ist denn das?

Beitragvon Gimmund » 22.06.2011 - 23:22:51

wolfherm hat geschrieben:Was sagt denn jetzt der Anwalt zu dem Ansinnen des Händlers mit der "Notreparatur"?

Ich sehe das mal so: Der Händler repariert jetzt provisorisch, damit ihr in Urlaub fahren könnt. Anschließend macht er die "richtige" Reparatur. Da hat er zwei Versuche. Wenn er die jetzige Notreparatur nicht als solche bezeichnet, hat er schon einen "Schuss" vertan und ihr könnt bei der nächsten erfolglosen Reparatur wandeln.

@wolfherm:
Danke, so habe ich das bisher noch gar nicht gesehen/verstanden.
Dann ist es klar, warum der Händler diesen (Fach-)Ausdruck gebrauchen wollte.

Aber ich bin kein Anwalt und bin mir deshalb auch nicht böse, dass ich das nicht wusste. ;)

Gruß,
Gwaihir
:)
Bild

Es gibt 2 Regeln für Erfolg: 1) Erzähle niemals alles, was du weißt. -- R.H.Lincoln

Nach demTrip ist vor dem Trip:
Zur Zeit: Rheinhessen
Danach: wer weiß das schon
Benutzeravatar
Gimmund
Mitglied
 
Beiträge: 4871
Registriert: 16.06.2002 - 23:41:37
Wohnort: Rheinhessen

Re: Notreparatur bei neuem WoMo - was ist denn das?

Beitragvon BadHunter » 23.06.2011 - 07:56:13

Leider kenne ich die ganze Situation nicht.... Warum wurde ein Anwalt eingeschaltet? Wegen einiger Mängel? Schon bevor überhaupt Händler und Hersteller Nachbesserungen vornehmen konnten? Oder gibt es mit dem Womo oder Händler schon länger Probleme?

Warum müssen immer so schnell Anwälte eingeschaltet werden? Das frage ich mich auch immer wieder bei Verkehrsunfällen.... Anwälte sind dafür da, rechtliche Streitigkeiten auszutragen, Forderungen durchzusetzen wenn der Gegner sich stur stellt, aber man schaltet doch nicht mal eben vorsichtshalber einen Anwalt ein weil es Probleme geben KÖNNTE...
Klar, der Anwalt freut sich, verdient ja damit sein Geld, und wenn man eine Rechtschutzversicherung hat kostet es einen selbst ja auch nichts, nur belastet es eben die Versichertengemeinschaft... Ob es um die Beiträge zu Rechtschutzversicherungen oder KfZ-Versicherungen geht, und später wird dann gemeckert, dass die Versicherungen so teuer sind....

Und es ist auch klar, dass die andere Seite ganz anders auf solche Drohungen reagiert, würde man selbst ja auch.... Und Firmen haben ja auch meist selbst eine Rechtschutzversicherung...

Gruß, Jens
Womo Concorde 620 XS, 142.000 Km, 2,5 TDi cat, Bj 1995.
BadHunter
Mitglied
 
Beiträge: 485
Registriert: 21.08.2006 - 11:05:56
Wohnort: Sereetz b. Lübeck

Re: Notreparatur bei neuem WoMo - was ist denn das?

Beitragvon Hoerby4711 » 23.06.2011 - 10:08:24

Hi zusammen,

ich bin niemand der Anwälte "so schnell" einschaltet. Leider kommen hier mehrere Sachen zusammen - Probleme vom Hersteller, die der Händler bisher nicht in den Griff bekommt. (Es handelt sich um ein ganzes Bündel von Problemen)

1. Händlerbesuch - unvollständige Reparatur (selber schuld, habs nicht gefprüft)
2. Händlerbesuch - Ferstigstellung der Reparatur.
3. Händlerbesuch mit Begutachtung der gemeldeten Schäden und Reparatur des Hubbettes
..... weitere Schäden .....
4. Händlerbesuch (Termin habe ich leider erst nach Einschreiben mit Rückschein bekommen)
Leider hab ich das Auto zum vereinbarten nicht mit nach Hause genommen und habs direkt stehen lassen
(5.) Händlerbesuch (stimmt nicht ganz, ich habe das Auto über mein mit Urlaub verlängertes Wochenende dort stehen lassen)
Auto vom Händler zu mir zurückgebracht - Hubbett immer noch nicht in Ordnung
... ich habe jetzt etwas aufgebracht mit dem Händler telefoniert, der hat mich über meine Rechte aufgeklärt und mir gezeigt, daß ich mich nicht auskenne ...

:idea: Jetzt hatte ich die Nase voll und habe den Anwalt eingeschaltet ... ich hatte ja gelernt, daß ich mich nicht auskenne. Entschuldigung plus Fingerspitzengefühl wäre besser gewesen.

6. Händlerbesuch - ich hatte den Termin vor etwa 2 Wochen vereinbart, der sollte jetzt, da der Anwalt im Spiel ist nur als Notreparatur ausgeführt werden.

Sorry wollte den Leidenweg nicht unnötig verlängern, auch möchte ich viele Gedanken, die ich im Kopf habe nicht zu "Papier" bringen, um das anstehende Verfahren nicht zu beeinflussen.

http://www.wohnmobil-problem.de

Ich hoffe nur Ihr versteht mich jetzt besser!
.. und daß ich das anders als Wolfgang empfinde ..

Grüße Hörby



wolfherm hat geschrieben:PS: Dich und deinen Anwalt würde ich nicht als Kunden wollen.
LG Wolfgang
Hoerby4711
Mitglied
 
Beiträge: 22
Registriert: 22.04.2011 - 15:31:33

Re: Notreparatur bei neuem WoMo - was ist denn das?

Beitragvon BadHunter » 23.06.2011 - 11:39:03

Hoerby4711 hat geschrieben:Ich hoffe nur Ihr versteht mich jetzt besser!
Grüße Hörby






Ja.... :shock:

Da würde ich langsam mal über ´ne Wandlung nachdenken...Problem ist ja nur, dass Hersteller und Händler für alle Mängel die Möglichkeit der Nachbesserung bekommen müssen....

Und nicht erst jetzt weiß ich wieder, warum ich mir kein neues Womo kaufen würde, lieber für den gleichen Preis was Gebrauchtes, von einem der Premiumhersteller, und der darf dann auch ein paar Jahre alt sein...

Gruß, Jens
Womo Concorde 620 XS, 142.000 Km, 2,5 TDi cat, Bj 1995.
BadHunter
Mitglied
 
Beiträge: 485
Registriert: 21.08.2006 - 11:05:56
Wohnort: Sereetz b. Lübeck

Re: Notreparatur bei neuem WoMo - was ist denn das?

Beitragvon wischi » 23.06.2011 - 12:52:47

Ich werde den Eindruck nicht los, dass hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.
Und ich werde den Eindruck nicht los, dass eine gemäßigte Wortwahl wahrscheinlich effektiver wäre, als Einschreiben mit Rückschein und Einschalten des Anwaltes.

Und ich verstehe dass so, dass der Händler zunächst eine "Notreparatur" durchführen will, damit der Urlaub nicht gefährdet ist und die eigentlichen Reparaturenzu einem späteren Zeitpunkt durchführen will.

Da der Händler dieses aber vom Werk vergütet haben möchte, braucht er die Unterschrift unter den "Notreparatur-Auftrag", damit er die spätere eigentliche Reparatur auch rechtfertigen und abrechnen kann!
Viele Grüße aus dem Ruhrgebiet
Werner
wischi
Mitglied
 
Beiträge: 6
Registriert: 19.11.2010 - 09:41:56

Nächste

Zurück zu Recht und Verkehr

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder