Übernimmt Versicherung Einbruchschaden?

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Übernimmt Versicherung Einbruchschaden?

Beitragvon noeck » 23.06.2011 - 16:20:26

Hallo erstmal.
Bin neu hier und würde gerne wissen, ob die Versicherung (Teilkasko) Schäden am Schloss übernimmt, die durch einen Einbruch ins WOMO entstanden sind.
Waren am Wochenende nämlich in Meran (Südtirol) und haben unser Gefährt dort am Freibad abgestellt, um in die Stadt zu gehen um dann mit Schrecken festzustellen, dass sich jemand in unserem WOMO aufgehalten hat. Blöd für ihn war jedoch, dass absolut nichts von Wert zu finden war, aber das Schloss ist trotzdem Kaputt.
Macht es Sinn den Einbruch anzuzeigen, bzw. der Versicherung zu übermitteln?
Sind jetz wieder in Deutschland.

Dominik
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Re: Übernimmt Versicherung Einbruchschaden?

Beitragvon VY73 » 23.06.2011 - 16:51:48

noeck hat geschrieben:Bin neu hier und würde gerne wissen, ob die Versicherung (Teilkasko) Schäden am Schloss übernimmt, die durch einen Einbruch ins WOMO entstanden sind.

Ja, das deckt die TK ab, wenn der Schaden eine unmittelbare Folge des Einbruchs ist (was ggf. nachzuweisen ist). Eine polizeiliche Anzeige müsste wohl in Italien und nicht in Deutschland erfolgen; sie ist oft Voraussetzung für die Abwicklung.

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Re: Übernimmt Versicherung Einbruchschaden?

Beitragvon noeck » 23.06.2011 - 17:25:01

Dankeschön!
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Re: Übernimmt Versicherung Einbruchschaden?

Beitragvon fred081273 » 23.06.2011 - 17:39:37

Moin,

die Frage ist, wie hoch Deine Selbstbeteiligung ist? Lohnt sich das dann noch?

LG,
Fred
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Re: Übernimmt Versicherung Einbruchschaden?

Beitragvon klausimaus » 23.06.2011 - 18:55:32

Hallo Noeck !
Erst mal Herzlich Willkommen hier im Forum. Die Frage von Freetec ist absolut berechtigt - wie hoch ist ggf. die Selbstbeteiligung bei TK-Schäden bei deinem Versicherungsvertrag ? Dazu würde ich mir vom Freundlichen (Händler) einen Kostenvoranschlag einholen, dann kannst du sehen, ob es sich lohnt oder nicht, bzw. ob du mit dem, was du sowieso an SB ausgeben musst, das kaputte Schloss bezahlen kannst. Du hast hoffentlich in Italien eine Strafanzeige erstattet ? Könnte mir vorstellen, wenn nicht, dann könnte die Vers. evtl. Zicken machen.
Gruß Klausimaus
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Re: Übernimmt Versicherung Einbruchschaden?

Beitragvon eisloewe » 26.06.2011 - 21:06:14

Hallo Noeck !

Vorraussetzung ist Anzeige in Italien und eine Nachtragsanzeige in Deutschland, da die meisten deutschen Versicherungen auch ein deutsches Aktenzeichen verlangen. Hier wird zwar dann im Bericht an die Staatsanwaltschaft nur vermerkt, dass es sich um eine Auslandsstraftat handelt und von hier aus keine weiteren Ermittlungen erfolgen (Besonders schwerer Fall des Diebstahls aus Kfz ist in der Regel kein Kapitaldelikt), aber die Versicherungen bestehen darauf. Selbstbeteiligung ist natürlich abzuklären.

Grüsse
Wenn die Menschen nur über das sprächen,
was sie begreifen, dann würde es sehr still auf der Welt sein.
(Albert Einstein)
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Re: Übernimmt Versicherung Einbruchschaden?

Beitragvon kevi » 24.08.2011 - 16:06:32

Ich denke mal, dass es von der Art der Versicherung abhängt. In der Regel reicht ja eine einfache Haftpflichtversicherung, oder? Wenn man aber zum Beispiel im Ausland eine Ferienwohnung hat, dann empfehlen viele Versicherungsanbieter eine zusätzliche Ferienhausversicherung...Allerdings würde ich so eine Versicherung nicht empfehlen, da bei vielen Haftpflichtverischerungen dies auch für die Ferienhauswohnung gilt, wenn dies in der Haftpflichtversicherung explizit erwähnt ist.

Anmerkung des Moderators EuraGerhard: Link auf Werbeportal entfernt.
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Re: Übernimmt Versicherung Einbruchschaden?

Beitragvon klausimaus » 24.08.2011 - 18:07:11

Moin Kevi !
Abgesehen davon, dass deine Aussage bezügl. Haftpflichtversicherung falsch ist, finde ich es schon beachtlich, wie du - nach der Fragestellung des Thread-Eröffners - den Bogen zu Ferienhaus kriegst. Danach war nicht gefragt und Mod EuraGerhard hat ja auch schon reagiert.
Gruß Klausimaus
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