von Cajun Moon » 17.10.2011 - 11:55:33
Hinweis:
Fahrzeuge, die ohne Bezahlung den Autobahnbereich verlassen, werden fotografiert, um eine Halterermittlung zu ermöglichen. Fahrzeughalter, die nicht von sich aus rechtzeitig für die Bezahlung der Autobahnmaut sorgen, können von den Autobahngesellschaften angeschrieben und zur nachträglichen Bezahlung zuzüglich entstandener Verfahrenskosten aufgefordert werden.
Überweisung des geschuldeten Betrages von Deutschland aus
Sofern eine nachträgliche Bezahlung von Italien aus nicht möglich war, können Sie den geschuldeten Betrag (nach 15 Tagen zuzüglich Gebühren) auf das von der jeweiligen Autobahnbetreibergesellschaft angegebene Bank- bzw. Postbankkonto in Italien (in den Hinweisen der jeweiligen Gesellschaften oft mit "ccp" = conto corrente postale bezeichnet) von Deutschland aus überweisen.
Wenden Sie sich insoweit an Ihre kontoführende Bank oder die Postbank, über deren jeweilige Direktservicetelefonnummern Sie sich über die günstigsten Zahlungsmodalitäten informieren können. Vergessen Sie dabei nicht, bei dem Verwendungszweck Durchfahrtsdatum, Fahrzeugkennzeichen und die Nummer des ausgefüllten Formulars bzw. des Quittungsstreifens anzugeben.
Informationszentren der wichtigsten Autobahnbetreibergesellschaften
Für Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Autobahnmaut haben die beiden für deutsche Touristen wichtigsten Autobahnbetreibergesellschaften Italiens unter folgenden Nummern erreichbare Informationszentren eingerichtet. Unter diesen Telefonnummern können Sie sich auch hinsichtlich der nächstgelegenen "Punto Blu" - Zahlungsstellen informieren.
Autostrade S.p.A., Rom: Tel. (0039)-06-4363.2121
Brennerautobahn, Trient: Tel. (0039)-0461-212728 (Montag - Freitag)
Autobahnmaut - Rechtslage bei Nichtbezahlung italienischer Autobahngebühren
Strafrechtliche Ahndung des Nichtbezahlens von Autobahnmaut
Gem. Artikel 176 Abs. 17 Codice della Strada kann mit einer Geldbuße von mindestens 300 EUR bestraft werden, wer an Autobahneinfahrten ohne anzuhalten in verkehrsgefährdender Weise durchfährt oder sonst wie die Zahlung der Autobahngebühr ganz oder teilweise zu umgehen versucht. Aufgrund italienischer Bußgeld- oder Strafbescheide können zwar in Deutschland keine Zwangsmaßnahmen ergriffen werden (da zwischen beiden Staaten keine Vollstreckungshilfevereinbarungen für derartige Verstöße bestehen), wohl aber in Italien, falls es dort zu Kontrollen kommt.
Geltendmachung nicht bezahlter Autobahngebühren in Deutschland
Aufgrund der Tatsache, dass bei Nichtbezahlung der Maut (etwa aufgrund der oben in Ziff. 5.1 bis 5.3 genannten Schwierigkeiten) Ihre Personalien und das Kfz-Kennzeichen registriert werden, können italienische Autobahngesellschaften Ihnen Mahnschreiben wegen nichtbezahlter Autobahnmaut auch nach Deutschland nachsenden oder Sie anlässlich einer Kontrolle in Italien zur Zahlung auffordern. Die Durchsetzbarkeit italienischer Mautforderungen in Deutschland ist rechtlich umstritten und kostenintensiv, kann aber nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für die erhöhte Maut gem. Art. 176 Abs 16 Codice della Strada für den - in obiger Ziff. 5.4 beschriebenen - Fall, dass Sie bei der Autobahnausfahrt keine Mautkarte vorweisen können. Insoweit könnten Sie aber die Zahlungspflicht durch Nachweis der tatsächlich zurückgelegte Strecke abwenden. Quelle: ADAC
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