...starke Sache, wenn ein Händler mit der Batterieverordnung argumentiert:
"Für Vertreiber von Starterbatterien legt Paragraph 6 der Batterieverordnung (BattV) zudem fest, dass diese ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro inklusive Umsatzsteuer erheben müssen, wenn beim Kauf keine Altbatterie zurückgegeben wird."
http://de.wikipedia.org/wiki/Batterieverordnungfallen die 7,50 für Solarbatterien nicht an.
wenn er aber mit dem Gesetz, das die BattV abgelöst hat und das EuraGerhard anführt, argumentiert, hat er Recht und die 7,50 fallen an.
http://www.buzer.de/gesetz/8823/a161730.htmWie gut, dass man Solarbatterien auch für die Solaranlage einer Berghütte oder für den Schrebergarten kaufen kann, dann sind das wohl 'Industriebatterien' und die 7,50 fallen nicht mehr an...
da soll sich ein Händler mal auskennen. Am besten man hat eine alte, die man abgeben kann. Batterie meine ich.
Grüße
ksw