Probleme nach Wohnmobil Kauf.

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Probleme nach Wohnmobil Kauf.

Beitragvon bella bionda » 07.04.2012 - 17:44:53

Hallo alle zusammen.
Wir haben ein gebrauchtes Wohnmobil gekauft,in dem umfangreichen Ausstattungspaket war eine Autosat.S 2 Anlage enthalten.Nach Angaben des Händlers schon digital.Wir haben uns erkundigt bei der Herstellerfirma und dort wurde uns mitgeteilt das die Anlage analog sei.Im Kaufvertrag ist die Anlage aufgeführt ,als digital ergo sum muss umgerüstet werden
oder ?Kann ich darauf bestehen das die vorhandene Anlage umgerüstet wird ?Bei der Rückfahrkamara war auch etwas nicht in Ordnung und diese wurde gegen eine deutlich günstigere ausgetauscht.
Über Euere Antworten freut sich
Bella Bionda.
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Re: Probleme nach Wohnmobil Kauf.

Beitragvon VY73 » 07.04.2012 - 19:01:29

Im Kaufvertrag steht definitiv "digitale" Anlage?
Und die Gewährleistungsfrist läuft noch?
Und du hast es ausprobiert? Nix digital (Teletext ARD/ZDF etc. Seite 198)?
Dann gibt es doch keine Fragen, wenn eine zugesicherte Eingenschaft nicht gegeben ist.

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Re: Probleme nach Wohnmobil Kauf.

Beitragvon wolfherm » 07.04.2012 - 19:16:56

Da fehlt eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft - also muss der Verkäufer nachlegen. Gleichwertig.
Wohnmobile Grüße

Wolfgang
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Re: Probleme nach Wohnmobil Kauf.

Beitragvon bella bionda » 12.04.2012 - 20:13:09

Hallo nochmal.

Habe 2 Tage versucht den Händler zu erreichen ,er lässt sich verleugnen ans Mobilfon geht er nicht.Heute Abend hatte ich Ihn kurz am Telefon, er hatte eine Mail Kopie von mir bekommen in der die Fa.Crystop bestättigte das die Anlage analog ist.
In den nächsten Tagen will er sich drum kümmern .muss ich das so akzeptiern oder gibt es da Fristen an die er sich zu halten hat?Wir haben das Fahrzeug am 17.2 gekauft.

Danke schon mal
für Eure Antworten.
Bella Bionda
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Re: Probleme nach Wohnmobil Kauf.

Beitragvon Roadrunner » 12.04.2012 - 21:43:05

Auf die harte Tour:

Du reklamierst per Einschreiben den Mangel und stellst eine Frist von 2 Wochen zur Behebung desselben.
Gleichzeitig kündigst du an, nach fruchtloser Ablauf der Frist den Mangel von einer anderen Werkstatt abstellen zu lassen und die Kosten deinem Händler zu belasten, mit Androhung der gerichtlichen Geltendmachung deiner Kosten falls er sie nicht übernehmen wird.

Anmerkung: dies ist keine Rechtsberatung und ich bin auch kein Anwalt, aber frag mal einen...
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