bella bionda hat geschrieben:Hallo vy73. Ich weis nicht genau was Du mit der ps Anmerkung aussagen willst.
Dann erklär ich es dir.
1. Ich würde wegen so einer einfach zu regelnden Banalität (so sehe ich so eine plumpe Quatsch-Rechnung) niemals einen Anwalt beauftragen (auch nicht per Versicherung). Du hattes nach Meinungen und Rat im Forum gefragt. Da war es mir eine Selbstverständlichkeit, dir mit meinem Rat beizustehen.
2. "Mein Anwalt" klingt für mich wie "mein "Hausarzt", also jemanden, den man öfter oder gar regelmäßig zu Rate zieht. Hätte ich für einen solchen Bedarf (z. B. als Unternehmer einen "Hausanwalt"), dann würde ich ihm den Wisch vielleicht auf den Tisch legen. Habe ich aber nicht und deshalb ist mir der Begriff "mein" Anwalt fremd. Des Weiteren siehe Punkt 1.
Alles klar?
Andere haben andere Sichten und erkären meine sogar für sinnlos.
Nun mach was damit.
vy73
PS: Mein Ratschag gilt nur, wenn die Sache tatsächlich so sonnenklar ist: Jemand also meint, eine niemals erwähnte und schon gar nicht zugesicherte Sondereigenschaft auf eure Kosten nachrüsten zu sollen und es gibt im Hintergund absolut nichts, was die Angelegenheit irgendwie doch verzwickter macht (also wenn ich zum Beispiel einen puren Linienflug buche und von der Lufthansa anschließend verlange, dass sie auch Hotel und Restaurant der 14 Tage Urlaub auf den Seychellen bezahlen soll). Die Ablehnung der Kostenübernahme kommt dann nicht von einem Anwalt, sondern von einem Sachbearbeiter. Erst wenn ich versuche, auf dem Mahn- und Klageweg zum Geld zu kommen, beschäftigen sich höher bezahlte Einsichten damit.