WOhnmobilverkauf und nix als Ärger.

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WOhnmobilverkauf und nix als Ärger.

Beitragvon bella bionda » 20.04.2012 - 18:43:46

Hallo .

Ich haben unser gebrauchtes Wohnmobil an einen Händler verkauft,in dem Vertrag habe ich unter Sonderausstattung meine
Kathrein Sat.Schüssel nicht angegeben weil diese noch analog und nicht digital ist.Heute hat er mir eine Rechnung geschickt
ohne Kommentar und mir die Umrüstung in Rechnung gestellt.Ich bin geschockt.Weis jemand Rat ?

Hilfe

Bella Bionda.
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Re: WOhnmobilverkauf und nix als Ärger.

Beitragvon klausimaus » 20.04.2012 - 18:55:48

Moin !
Ich würde ganz ruhig bleiben. Der Händler sollte sich doch das Fahrzeug vor dem Ankauf angesehen haben. Wenn er jetzt eine digitale Anlage nachrüstet, sollte das nicht dein Problem sein.
Gruß Klausimaus
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Re: WOhnmobilverkauf und nix als Ärger.

Beitragvon Hajot » 20.04.2012 - 19:10:34

Hallo,

ganz ruhig bleiben. Wenn im Kaufvertrag über den Ankauf des Fahrzeugs nichts vermerkt ist, dann brauchst du diese Kosten auch nicht zu übernehmen. Wäre ja noch schöner. Vielleicht baut er ja auch noch einen Partikelfilter ein und stellt den dann nachträglich in Rechnung :wink: . Sachen gibt's, die glaubt man erst mal nicht :?

Gruß
Hans-Jürgen :D
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Re: WOhnmobilverkauf und nix als Ärger.

Beitragvon Pego » 20.04.2012 - 19:31:01

...es gibt so "Händler" denen sollte man die Erlaubnis zm "handeln" entziehen und disqualifizieren!

:roll:
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Gut festhalten: http://www.youtube.com/watch?v=HlUYkO4k ... re=related
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Re: WOhnmobilverkauf und nix als Ärger.

Beitragvon Gimmund » 20.04.2012 - 19:42:26

Hi bella bionda,

ist das gleichzeitig der Händler, der dir die digitale SAT-Anlage andrehen wollte ?
Wenn ja, dann hast du echt mieses Subjekt dieser Spezies erwischt. Bei einem Deal gleich 2x versucht zu betrügen.

Vielleicht wollte er mit diesem Trick auch lediglich den Umbau deiner aktuellen SAT-Anlage refinanzieren. - Was natürlich nicht heißt, dass ich diese Aktion gut finde.

Gruß,
Gwaihir
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Re: WOhnmobilverkauf und nix als Ärger.

Beitragvon VY73 » 20.04.2012 - 22:40:40

bella bionda hat geschrieben:Weis jemand Rat ?

Ich weiß einen: Knappes, sehr sachliches Schreiben, dass nie behauptet wurde, das Fahrzeug sei mit einer digitalen Anlage ausgerüstet und jegliche Übernahme irgendwelcher Umrüstkosten abgelehnt wird.
Kein Wort mehr und basta.

Für einen Schock besteht keinerelei Anlass.

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Re: WOhnmobilverkauf und nix als Ärger.

Beitragvon bella bionda » 21.04.2012 - 09:37:24

Hallo an Gwaihir und alle die mir freundlicherweise geantwortet haben.

Genauso ist es ,bei unseren neuen gebrauchten Womo musste er kräftig nachbessern u.a Sat Anlage ,Partikelfilter, neue Rückfahrkamera ,Radios all das war aufgeführt und z.B beim Partikelfilter hat mein Mann unter den Wagen geschaut keinen
Filter gesehen und nachgefragt die Antwort:Der hat doch eine grüne Plakette !Der liebe Gott alleine weiss wie die da drauf gekommen ist dachte ich so.Ich werde die Rechnung meinem Anwalt geben, ich habe eine Rechtsschutzversicherung und die habe ich noch nie gebraucht,aber jetzt bin ich froh das ich sie habe.Entsetzt bin ich weil ich dachte ein so grosser Händler
hat so was nicht nötig (ich weiss es jetzt besser).Was denkt Ihr würdet Ihr das genau so machen?Natürlich mache ich mir auch Gedanken über die vieleicht noch anstehenden Mängeln und wie er dann mit mir umgehen wird.Trotz all dem möchte ich Ihm schon aufzeigen das das so nicht geht.Traurig bin ich weil das alles auch wieder Kraft kostet die ich nach dem Tod unserer Tochter nur noch begrenzt zur verfügung habe.Ihr habt mir Mut gemacht und dafür danke ich Euch von ganzem Herzen.

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Re: WOhnmobilverkauf und nix als Ärger.

Beitragvon Gimmund » 21.04.2012 - 09:52:07

VY73 hat geschrieben:... Knappes, sehr sachliches Schreiben, dass nie behauptet wurde, das Fahrzeug sei mit einer digitalen Anlage ausgerüstet und jegliche Übernahme irgendwelcher Umrüstkosten abgelehnt wird. ...

Hi bella bionda,
ich würde es so machen, wie VY73 vorgeschlagen hat.
Parallel dazu würde ich die Versicherung informieren, den Sachverhalt kurz schildern, und denen mitteilen, dass du evtl einen Anwalt einschalten wirst. Nicht, dass dir die Versicherung Schwierigkeiten macht, weil du irgendwelche Fristen nicht eingehalten hast.
Gerade im Hinblick auf eine spätere "Zusammenarbeit" mit dem Händler sollte man die ganze Geschichte nicht gleich allzusehr eskalieren, der Rechtsweg steht dir ja nach wie vor offen.

Gruß,
Gwaihir
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Re: WOhnmobilverkauf und nix als Ärger.

Beitragvon VY73 » 21.04.2012 - 15:06:53

bella bionda hat geschrieben:Was denkt Ihr würdet Ihr das genau so machen?

Nein.
Einen Anwalt würde ich nur einschalten, wenn ich selbst überhaupt nicht Bescheid weiß und/oder es um weitreichende Konsequenzen geht. Etwas so Triviales wie einen 2-Zeilen Brief schreibe ich selbst.

vy73

PS: "Meinen Anwalt" habe ich nicht. Wenn du natürlich einen "Hausanwalt hast", der auch sonst in vielerlei Sachen für dich tätig ist...
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Re: WOhnmobilverkauf und nix als Ärger.

Beitragvon bella bionda » 21.04.2012 - 15:54:37

Hallo vy73.

Ich weis nicht genau was Du mit der ps Anmerkung aussagen willst.Wie Du sicher gelesen hast gehe ich auch nicht regelmässig zu quote :meinem Anwalt.Mein Anliegen in diesem Forum ist mir mehrere Meinungen einzuholen.Ich gebe zu das ich mir in der Angelegenheit etwas überrumpelt vorkomme,aber ich komme im richtigen Leben gut ohne jemand klar der meine Angelegenheiten für mich regelt.

Der Händler hat bei uns angerufen weil uns immer noch die Sat.Anlage fehlt und als mein Mann wegen der Sat. Anlage im verkauften Wohnmobil ansprach und Ihm mitteilte das wir nicht einsehen würden das diese auf unsere Kosten nachgerüstet
würde hat er einfach aufgelegt.

Mein Bauchgefühl sagt mir das das länger Ärger machen wird aber um so deeskalierend wie möglich zu aggieren werde ich Ihm wohl erst einmal den 2 Zeiler schicken.

Nichts für ungut
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Re: WOhnmobilverkauf und nix als Ärger.

Beitragvon Camperfrank » 21.04.2012 - 16:15:51

Moin,

schick die Rechnung mit dem Vermerk "Zu meiner Entlastung" zurück.
Um es wichtig aussehen zu lassen per Einschreiben mit Rückschein.

Entbindet dich zwar nicht aus der gesetzlichen Zahlfrist - aber so ist es richtig.

Der Händler muss dann Mahnen und einen Mahnbescheid in der angemessenen Frist veranlassen.
Gegen diesen muss dann die 14 tätige Einspruchfrist eingehalten werden.

Dann kommt irgendwann mal eine (bei uns ca. 1Jahr) Gerichtsverhandlung.........
In der Regel aber nicht, die Rechnung ist doch nur ein Pluff.

Das Vertrauen bezw. die Geschäftsebene ist sowieso im Ar.......
Da muss man nicht mehr viel mit dem reden.
Nur hoffen das wenig am Mobil kaputt geht.
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Re: WOhnmobilverkauf und nix als Ärger.

Beitragvon RaiWo » 21.04.2012 - 16:56:33

Guude!
Da gibt es nur zwei Wege:
Bezahlen

Oder

Anwalt.

Ich würde die Angelegenheit einem Anwalt übergeben. Alles andere macht keinen Sinn!

Viel Erfolg
Vutschko
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Re: WOhnmobilverkauf und nix als Ärger.

Beitragvon VY73 » 21.04.2012 - 17:40:06

bella bionda hat geschrieben:Hallo vy73. Ich weis nicht genau was Du mit der ps Anmerkung aussagen willst.

Dann erklär ich es dir.
1. Ich würde wegen so einer einfach zu regelnden Banalität (so sehe ich so eine plumpe Quatsch-Rechnung) niemals einen Anwalt beauftragen (auch nicht per Versicherung). Du hattes nach Meinungen und Rat im Forum gefragt. Da war es mir eine Selbstverständlichkeit, dir mit meinem Rat beizustehen.
2. "Mein Anwalt" klingt für mich wie "mein "Hausarzt", also jemanden, den man öfter oder gar regelmäßig zu Rate zieht. Hätte ich für einen solchen Bedarf (z. B. als Unternehmer einen "Hausanwalt"), dann würde ich ihm den Wisch vielleicht auf den Tisch legen. Habe ich aber nicht und deshalb ist mir der Begriff "mein" Anwalt fremd. Des Weiteren siehe Punkt 1.

Alles klar?

Andere haben andere Sichten und erkären meine sogar für sinnlos.

Nun mach was damit.

vy73
PS: Mein Ratschag gilt nur, wenn die Sache tatsächlich so sonnenklar ist: Jemand also meint, eine niemals erwähnte und schon gar nicht zugesicherte Sondereigenschaft auf eure Kosten nachrüsten zu sollen und es gibt im Hintergund absolut nichts, was die Angelegenheit irgendwie doch verzwickter macht (also wenn ich zum Beispiel einen puren Linienflug buche und von der Lufthansa anschließend verlange, dass sie auch Hotel und Restaurant der 14 Tage Urlaub auf den Seychellen bezahlen soll). Die Ablehnung der Kostenübernahme kommt dann nicht von einem Anwalt, sondern von einem Sachbearbeiter. Erst wenn ich versuche, auf dem Mahn- und Klageweg zum Geld zu kommen, beschäftigen sich höher bezahlte Einsichten damit.
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Re: WOhnmobilverkauf und nix als Ärger.

Beitragvon juleslesquet » 22.04.2012 - 09:30:14

Dem kann ich nur zustimmen. Im Normalfall bleibt man sonst auf seinen Rechtsanwaltskosten hängen, falls die RS mal nicht einspringt.

Grüsse Michael
juleslesquet
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