Charlie2407 hat geschrieben:Damit siehts dann mit einem evtl. Bußgeld und den Punkten anders aus als bei KfZ bis 3,5 t :
> http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/ ... chung.html
Nein, tut es nicht. Die erhöhten Bußgeldsätze gelten lediglich für solche Fahrzeuge, bei denen zusätzlich zur Hauptuntersuchung auch eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist. Und die Sicherheitsprüfung ist nur für Lastkraftwagen mit mehr als 7,5 Tonnen und für Busse mit mehr als 8 Passagiersitzplätzen vorgeschrieben.
Für alle Wohnmobile, selbst für Luxusdampfer mit mehr als 7,5 Tonnen, gelten die von mir genannten Bußgeldsätze.
MfG
Gerhard