Neue straßenverkehrsrechtliche Vorschriften

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Neue straßenverkehrsrechtliche Vorschriften

Beitragvon manzela » 23.05.2012 - 07:27:44

So langsam aber sicher kommt der 1.7.2012, an diesem Tag wird die 47. Änderungs VO in Kraft gesetzt. Folgende neue Bestimmungen treten dann in Kraft:

- Probefahrt vor jeder Hauptuntersuchung
- Rückdatierung entfällt, bei mehr als 2 Monaten später 20% Aufschlag auf die HU Gebühren
- einheitleicher Mangelbaum für alle Organisationen
- Verschärfung der Mangeleinstufungen
- Unterteilung der Mängel in Hinweis, Geringer Mangel, Erheblicher Mangel, Verkehrsunsicher
- neue Pflichtuntersuchungspunkte (z.b. Sanikasten, Warndreieck, bei gewerbl. Kfz: Warnleuchte, Warnweste)
- neue Bremsenrichtlinie, dabei Erhöhung der Abbremsung für Kfz ab EZ 28.07.2010 auf 58%, bei druckluftgebremsten Kfz Einführung von Referenzwerten
- Einführung eines Adapters zur Überprüfung der elektronischen Systeme am Kfz ab EZ 1.1.2012

Hier mal die wichtigsten Punkte die in Kraft treten, kann gern weitere Infos geben bzw. erläutern. Über Sinn und Unsinn lohnt es sich nicht zu diskutieren, es ist nun mal Gesetz!
manzela
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Re: Neue straßenverkehrsrechtliche Vorschriften

Beitragvon Polgart » 25.05.2012 - 11:37:58

Danke für die kurze zusammenfassung.

Ist gut zu wissen-
Polgart
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