Händler will Garantie nicht übernehmen !

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

Moderator: Mods

Händler will Garantie nicht übernehmen !

Beitragvon kawajan » 19.06.2012 - 16:05:49

Moin Leutle

Hier mal mein Highlight des Tages

Habe heute bei einem Rimor Vertragshändler hier in der Schweiz angerufen um einen kleinen Schaden an der Eingangstüre ( Scharnier ist defekt ) zumelden und von ihm beheben zu lassen . Ich konnte ihm den Schaden noch nicht mal erklären , den er unterbrach mich sofort mit der Frage wo ich das FZ gekauft habe . Als ich ihm darauf hin sagte das ich es in Deutschland gekauft habe sagte er dann soll ich es dort auf reparieren lassen . Er wäre dafür nicht zuständig und er hätte auch und jetzt kommst ein abkommen mit Rimor in Italien worauf hin er keine FZ aus dem Ausland die nicht bei ihm gekauft wurden auch nicht in die Garantie fallen würden . Das die Garantie Leistung von jedem autoresiertem Vertragshändler übernommen werden muss ist ihm egal . Hätte ich bei ihm gekauft würde er es auch machen aber so nicht . Das ich mir letztes Jahr ein Angebot eingeholt habe bei ihm er aber gut 18000 Sfr. teurer war als ich letzt endens mit allem drum und dran in Deutschland bezahlt habe hat er auch bestritten . Das FZ würde 59000 Sfr. kosten ( jetzt ja im 2011 aber noch 68000 Sfr .) Nach einigem hin und her legte der überaus freundliche Mann dann auf . Darauf hin rief ich noch bei einem anderen Vertragshändler an und fragte ihn geradeaus direkt ob er auch so ein Abkommen mit Rimor Italien habe das er keine FZ aus Deutschland Garantiemässig bearbeiten muss . Der Händler war etwas sprachlos und sagte dann auch hinter vorgehaltener Hand das das wohl so sei aber man das im einzel Fall anschauen muss . Aber inoffiziel hat er auch dieses Abkommen . Er sagte mir das er die ersten 5 Arbeitsstunden nix verdienen würde und deswegen auch nicht unbediengt FZ Garantiemässig haben will die nicht bei ihm gekauft wurden . Okay das ist für mich verständlich und auch irgendwo okay wenn man mir das so mitteilt aber nicht so wie der erste Händler das tat
.Mal sehen wie ich das jetzt mache . Zu Händler 1 werd ich garntier nicht gehen und jeder der wissen will welchen ich meine soll mich anschreiben . Oeffntliches Anprangern ist ja leider nicht erlaubt !!!!!

Grüsselis Jan

Edit Mod Klausimaus: Hab das mal verschoben.
kawajan
Mitglied
 
Beiträge: 329
Registriert: 25.09.2011 - 18:23:30
Wohnort: Schweiz

Re: Händler will Garantie nicht übernehmen !

Beitragvon franz » 19.06.2012 - 17:29:40

na dann hier noch mal:

ich finde es verständlich, aber auch das du woanders kaufst wenn 18000 billiger. Mußte halt zum Verkäufer fahren, ist ja auch wohl drin bei der Ersparnis.
franz
Mitglied
 
Beiträge: 1129
Registriert: 18.10.2005 - 17:39:09
Wohnort: Barßel

Re: Händler will Garantie nicht übernehmen !

Beitragvon Gimmund » 19.06.2012 - 17:36:30

Sehe ich auch so wie Franz.
Außerdem fehlt mit da etwas Rechtssicherheit.
Meines Wissens gilt das mit "jeder Vertragshändler muss Garantie-Arbeiten erledigen" nur im gemeinsamen Markt der EU, zu der die Schweiz bekanntlich nicht gehört.
Aber wie gesagt, sicher bin ich mir da nicht.

Gruß,
Gwaihir
:)
Bild

Es gibt 2 Regeln für Erfolg: 1) Erzähle niemals alles, was du weißt. -- R.H.Lincoln

Nach demTrip ist vor dem Trip:
Zur Zeit: Rheinhessen
Danach: wer weiß das schon
Benutzeravatar
Gimmund
Mitglied
 
Beiträge: 4871
Registriert: 16.06.2002 - 23:41:37
Wohnort: Rheinhessen

Re: Händler will Garantie nicht übernehmen !

Beitragvon Schwedenopa » 19.06.2012 - 17:40:43

Hallo,

ich kenne mich mit der Rechtslage in der Schweiz nicht aus, aber, so leid es mir tut, vermutlich ist der Händler im Recht!

In Deutschland muss man unterscheiden zwischen - gesetzlich vorgeschriebener - Gewährleistung und - freiwilliger - Garantie. Die Gewährleistung läuft dabei stets über den Händler, bei dem man eine Sache gekauft hat. Die Garantie hingegen wird vom Hersteller gegeben, ist aber erstens eine freiwillige Leistung, und kann zweitens an Bedingungen geknüpft werden.

Da Du das Fahrzeug in Deutschland gekauft hast, gilt zunächst deutsches Recht. Für Leistungen aus der Gewährleistung müsstest Du also tatsächlich nach Deutschland zum Händler zurückfahren. Und Leistungen aus der Garantie bei einem Vertragshändler in einem anderen Land stehen Dir nur dann zu, wenn der Hersteller in seinen Garantiebedingungen dies ausdrücklich zusichert.

Lies also Deine Garantiebedingungen gut durch, und wenn da nichts davon drin steht, dann hast Du vermutlich Pech gehabt. Es sei denn, dass die Rechtslage in der Schweiz anders ist und Dir einen Gewährleistungs- oder Garantieanspruch auch bei im Ausland gekauften Sachen gibt. Da kenne ich mich aber wie gesagt nicht aus, da müsstest Du einen Schweizer Rechtsanwalt befragen.

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
Benutzeravatar
Schwedenopa
Moderator
 
Beiträge: 4776
Registriert: 11.02.2004 - 23:22:05
Wohnort: Uppsala

Re: Händler will Garantie nicht übernehmen !

Beitragvon wolfherm » 19.06.2012 - 22:33:00

Hallo,

wenn der Vertrag in Deutschland abgeschlossen wurde, wird auch das deutsche Recht zutreffen. Also: Verkäufer muss in der Phase der Gewährleistung eintreten, d.h., du musst zu dem hin. Für Garantieleistungen kann der Hersteller Bedingungen festlegen.
Wohnmobile Grüße

Wolfgang
wolfherm
Mitglied
 
Beiträge: 246
Registriert: 15.10.2004 - 12:12:27

Re: Händler will Garantie nicht übernehmen !

Beitragvon VY73 » 20.06.2012 - 07:59:22

Der Hersteller kann in seine Garantiebedingungen weitgehend reinschreiben, was er Lust hat. Hier gilt freies Vertragsrecht.

Gewährleistung geht immer gegen dern Händler und niemals gegen den Hersteller. Sie ist nur innerhalb der EU verbindlich geregelt. Wie Hersteller das mit ihrer Händlerorganisation intern regeln, ist ihre ureigenste Angelegenheit.

Also nach meiner Sicht ein ganz normaler Vorgang. Ich finde es auch nicht besonders lebensklug zu erwarten, dass mich eine Werkstatt, die ich zuvor um ihren Umsatz gebracht habe, anschließend mit Freuden bedient.

vy73

Hups - stand ja oben schon. Naja - doppelt gemoppelt hält besser :D .
VY73
Mitglied
 
Beiträge: 505
Registriert: 04.01.2011 - 16:21:34

Re: Händler will Garantie nicht übernehmen !

Beitragvon Schwedenopa » 21.06.2012 - 09:42:12

Hallo

Gwaihir hat geschrieben:Meines Wissens gilt das mit "jeder Vertragshändler muss Garantie-Arbeiten erledigen" nur im gemeinsamen Markt der EU, zu der die Schweiz bekanntlich nicht gehört.

Es muss noch nicht einmal dort gelten, denn einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur auf Gewährleistung, nicht auf Garantie. (Und Gewährleistung läuft wie ich schon sagte immer erst mal über den Händler, bei dem man gekauft hat.)

Natürlich hat der Hersteller die Möglichkeit, die Rechte des Kunden durch Garantieversprechen zu erweitern. Im PKW-Bereich z.B. ist es üblich (aber nicht vorgeschrieben), dass die Hersteller in ihren Garantiebedingungen zusichern, dass alle Vertragswerkstätten innerhalb der EU und meist auch weiterer Länder wie z.B. der Schweiz Gewährleistungs- und Garantiereparaturen durchführen. Wenn aber z.B. Rimor einen solchen Passus nicht in seinen Garantiebedingungen stehen haben sollte, dann gibt es auch keinen solchen Anspruch.

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
Benutzeravatar
Schwedenopa
Moderator
 
Beiträge: 4776
Registriert: 11.02.2004 - 23:22:05
Wohnort: Uppsala

Re: Händler will Garantie nicht übernehmen !

Beitragvon JoeD » 24.06.2012 - 19:47:10

.... und wenn du zu dem Händler musst, bei dem du das WoMo gekauft hast...... was soll's.
Nach deutschen Recht bekommst du für jeden gefahrenen km 0,30 € Erstattung.
Gruß
JoeD
______________________________________
Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum
Benutzeravatar
JoeD
Mitglied
 
Beiträge: 365
Registriert: 29.03.2006 - 15:48:23
Wohnort: Baden-Württemberg

Re: Händler will Garantie nicht übernehmen !

Beitragvon lira » 24.06.2012 - 22:18:55

JoeD hat geschrieben:.... und wenn du zu dem Händler musst, bei dem du das WoMo gekauft hast...... was soll's.
Nach deutschen Recht bekommst du für jeden gefahrenen km 0,30 € Erstattung.

Von wem ??
lira
Mitglied
 
Beiträge: 213
Registriert: 30.04.2009 - 10:15:26

Re: Händler will Garantie nicht übernehmen !

Beitragvon JoeD » 24.06.2012 - 23:46:21

lira hat geschrieben:
JoeD hat geschrieben:.... und wenn du zu dem Händler musst, bei dem du das WoMo gekauft hast...... was soll's.
Nach deutschen Recht bekommst du für jeden gefahrenen km 0,30 € Erstattung.

Von wem ??


Vom Vertragspartner. Viele wissen es nur nicht. Andere lassen Reparaturen während der Garantiezeit im 'Vorbeigehen' machen. Ich habe für alle Reparaturen, es waren nicht wenige und es waren große Entfernungen, Kilometergeld gefordert und bekommen.
Gruß
JoeD
______________________________________
Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum
Benutzeravatar
JoeD
Mitglied
 
Beiträge: 365
Registriert: 29.03.2006 - 15:48:23
Wohnort: Baden-Württemberg

Re: Händler will Garantie nicht übernehmen !

Beitragvon Schwedenopa » 25.06.2012 - 09:24:13

JoeD hat geschrieben:Nach deutschen Recht bekommst du für jeden gefahrenen km 0,30 € Erstattung.

So allgemein ist das nicht richtig!

Erstens gilt das sowieso höchstens bei Gewährleistungs-, nicht jedoch bei Garantiearbeiten.

Zweitens kann auch bei echten Gewährleistungsfällen der Verkäufer bestimmen, wie der Transport bzw. die Nachbesserung durchzuführen ist: Er kann also auch das Womo per Tieflader abholen lassen, oder z.B. eine näher am Wohnsitz des Käufers gelegene Werkstatt beauftragen. Einfach vorfahren und Kilometergeld verlangen geht in der Regel nicht, vielmehr ist eine vorherige Absprache mit dem Verkäufer unbedingt notwendig.

Drittens gibt es keinen pauschalen Satz, es müssen in der Regel die tatsächlich entstandenen Kosten nachgewiesen werden.

Und viertens habe ich nicht den blassesten Dunst, wie das aussieht, wenn der Wohnsitz des Käufers sich im Ausland befindet.

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
Benutzeravatar
Schwedenopa
Moderator
 
Beiträge: 4776
Registriert: 11.02.2004 - 23:22:05
Wohnort: Uppsala

Re: Händler will Garantie nicht übernehmen !

Beitragvon dooley » 25.06.2012 - 15:09:58

Mal eine Zwischenfrage:
dann könnten wir, wenn unser Wasserschaden (siehe anderes Thema) behoben wird, auch mal fragen, ob wir eine KM Enschädigung bekommen?

Wir vermuten, nämlich, dass einer von uns mit dem PKW hinterherfahren muss, weil das Womo vieleicht einige Tage in der Werkstatt bleiben muss und wir ja irgendwie nach Haus müssen. Wollen ja kein Geld schachern, aber bei so ärgerlichen Garantieleistungen müsste man uns doch irgendwie entgegenkommen.

lg dooley
Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie die Tiere behandelt. Mahatma Gandhi 1869-1948..
Benutzeravatar
dooley
Mitglied
 
Beiträge: 1190
Registriert: 15.03.2011 - 09:36:40
Wohnort: kurz vor DK

Re: Händler will Garantie nicht übernehmen !

Beitragvon Schwedenopa » 25.06.2012 - 15:52:18

Hallo dooley,

habe mir gerade einmal Deinen Bericht über den Wassereinbruch durchgelesen. Angesichts dessen und der Fülle an sonstigen Mängeln, die bei eurem Mobil schon aufgetreten sind, würde ich keinen Finger mehr krumm machen zwecks Überführung, sondern vielmehr das Fahrzeug vom Vertragshändler bei euch zu Hause abholen und auch wieder zurückbringen lassen.

Ich persönlich würde spätestens nach diesem Vorfall sogar die Möglichkeit einer Rückabwicklung des Kaufvertrages ausloten ...

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
Benutzeravatar
Schwedenopa
Moderator
 
Beiträge: 4776
Registriert: 11.02.2004 - 23:22:05
Wohnort: Uppsala

Re: Händler will Garantie nicht übernehmen !

Beitragvon JoeD » 28.06.2012 - 12:56:09

EuraGerhard hat geschrieben:
JoeD hat geschrieben:Nach deutschen Recht bekommst du für jeden gefahrenen km 0,30 € Erstattung.

So allgemein ist das nicht richtig!

Erstens gilt das sowieso höchstens bei Gewährleistungs-, nicht jedoch bei Garantiearbeiten.

Zweitens kann auch bei echten Gewährleistungsfällen der Verkäufer bestimmen, wie der Transport bzw. die Nachbesserung durchzuführen ist: Er kann also auch das Womo per Tieflader abholen lassen, oder z.B. eine näher am Wohnsitz des Käufers gelegene Werkstatt beauftragen. Einfach vorfahren und Kilometergeld verlangen geht in der Regel nicht, vielmehr ist eine vorherige Absprache mit dem Verkäufer unbedingt notwendig.

Drittens gibt es keinen pauschalen Satz, es müssen in der Regel die tatsächlich entstandenen Kosten nachgewiesen werden.

Und viertens habe ich nicht den blassesten Dunst, wie das aussieht, wenn der Wohnsitz des Käufers sich im Ausland befindet.

MfG
Gerhard


OK, hast ja Recht. Soviel ich weiß, war zumindest in den 2 Jahren, die ich mit Problemen kämpfte, der Satz von 30 Cent gesetzlich vorgegeben.
Und das war ab April 2006. Mein Hersteller hat alle km (hin und zurück 600km) erstattet.
Gruß
JoeD
______________________________________
Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum
Benutzeravatar
JoeD
Mitglied
 
Beiträge: 365
Registriert: 29.03.2006 - 15:48:23
Wohnort: Baden-Württemberg


Zurück zu Recht und Verkehr

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder