LKW-Verbot in der CH und A für Womo über 3,5 to.

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Moderator: Mods

Re: LKW-Verbot in der CH und A für Womo über 3,5 to.

Beitragvon braun999 » 10.11.2012 - 13:48:17

Gwaihir schrieb:
Hi braun999,
fairerweise solltest du dazu sagen, dass man in Dani's schweizer Foren registriert sein muss, um darin zu lesen.


Ich wollte ja "nur" die Falschmeldung von YOGI vom 29.10.12 in diesem Forum berichtigen, im Sinne einer Gefälligkeit, um Verkehrsbussen zu vermeiden. Ein Dankeschön wäre daher eher angebracht gewesen, statt Gwaihir's Exkurs; ein gewisser Neid ist darin - für mich überraschend und unverständlich - nicht zu überhören. Könnte die Ursache sein, dass relativ viele deutsche Mobilisten das "Wohnmobilforum-Schweiz.ch" (WFS)
nicht nur lesen, sondern darin auch schreiben und dort willkommen geheissen werden? Und um im WFS (nur) zu lesen, braucht es - entgegen (!) der Bahauptung von Gwaihir - gar keine Registrierung! Um darin jedoch schreiben zu können, bedarf es der Registrierung, wie in jedem seriösen Forum egal welcher Branche.

Wünsche weiterhin Allen eine bussenfreie Fahrt in und durch die Schweiz !
Gruss
ROLF
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Re: LKW-Verbot in der CH und A für Womo über 3,5 to.

Beitragvon Dani » 10.11.2012 - 17:20:15

braun999 hat geschrieben:[...] statt Gwaihir's Exkurs; ein gewisser Neid ist darin - für mich überraschend und unverständlich - nicht zu überhören. Könnte die Ursache sein, dass relativ viele deutsche Mobilisten das "Wohnmobilforum-Schweiz.ch" (WFS)
nicht nur lesen, sondern darin auch schreiben und dort willkommen geheissen werden? Und um im WFS (nur) zu lesen, braucht es - entgegen (!) der Bahauptung von Gwaihir - gar keine Registrierung!


Ein Hallo in die Runde,
es ist so wie Gwaihir schreibt, um bei uns im WFS lesen/schreiben zu können (ausser im Gastbereich) ist eine Registrierung / Anmeldung nötig. Das ist seit Anbeginn des Schweizer Womoforums so und braun999 wohl entgangen. Unsere beiden Foren können auf eine langjährige Zusammenarbeit (was ja nun gar nicht selbstverständlich ist) in vielen Bereichen zurückblicken. Da wurde wohl einiges falsch interpretiert. :wink:
mit kollegialen Grüssen, Dani
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Re: LKW-Verbot in der CH und A für Womo über 3,5 to.

Beitragvon Gimmund » 10.11.2012 - 17:28:25

Hi Dani,
danke für diese Richtigstellung.

@Alle die, die es nicht wissen:
Dani ist der Betreiber das Wohnmobilforum-Schweiz und auch des Caravanforum-Schweiz.
Und er sollte wissen, wie man in seinen Foren liest. ;)

Gruß,
Gwaihir
:)
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Re: LKW-Verbot in der CH und A für Womo über 3,5 to.

Beitragvon yogi » 28.11.2012 - 11:39:06

braun999 hat geschrieben:Grüezi an alle "schweren" Wohnmobilisten in D und A!

Der von YOGI hier oben am 29.10.12 zitierte Text stammt NICHT aus dem Gesetz (StrassenVerkehrsGesetz) der Schweiz und hat daher NULL Wirkung. Das "Lkw-Ueberholverbot" gilt nämlich leider auch auf CH-Strassen, wie das zuständige Ministerium in Bern mir nachstehend eben bestätigt:


----Ursprüngliche Nachricht----
Von: andy.herren@astra.admin.ch
Datum: 09.11.2012 15:52
An: <braun999@....>
Betreff: Verkehrsrecht: Schwere Wohnmotorwagen

Sehr geehrter Herr Braun
 
Ihre Anfrage vom 5. November können wir wie folgt beantworten:
 
Gemäss Artikel 26 Absatz 2 der Signalisationsverordnung (SSV) gilt das Signal "Überholen für Lastwagen verboten" (2.45) für alle schweren Motorwagen und Sattelmotorfahrzeuge; vom Verbot ausgenommen sind Gesellschaftswagen.
 
Als schwere Motorwagen gelten all jene Motorwagen, deren Gesamtgewicht 3500 kg übersteigen (Art. 10 Abs. 2 VTS). Demnach gilt das Signal "Überholen für Lastwagen verboten" auch für schwere Wohnmotorwagen.
 
Die Ausnahme für Gesellschaftswagen dürfte aufgrund des Drucks der Personentransportbranche entstanden sein.
 
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben. 
 
Freundliche Grüsse
Andy Herren
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strassenverkehr
Verkehrsregeln

Postadresse: 3003 Bern, Standortadresse: Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen
Tel +41 31 325 81 85
Fax +41 31 323 23 03
andy.herren@astra.admin.ch
http://www.astra.admin.ch
 

 
CH-Wohnmobilisten werden sich nun in Bern einsetzen, damit das unlogische Ueberholverbot fallen wird, nachdem sich nun herausstellte, dass das Verbot - entgegen der bisher kolpotierten Meinung - gar kein EU-Recht ist und folglich kein EU-Diktat sein kann.

Wer mehr lesen möchte zu diesem Thema, clickt auf: http://www.wohnmobilforum-schweiz.ch. Dann in der Suchmaschine (oben rechts) eingeben: Lkw-Ueberholverbot für schwere Womo's

Wünsche Euch Allen eine bussenfreie Fahrt in und durch die Schweiz!
ROLF


Hier scheint ASTRA und ASTAG nicht der gleichen Meinung zu sein. Im Büchlein

*** Bild entfernt ***

steht folgendes:

*** Bild entfernt ***

Damit wird eine eindeutige Unterscheidung zwischen Lastwagen und Womos gemacht

Bei den Verkehrszeichen gilt:

*** Bild entfernt ***

und

*** Bild entfernt ***

Dürfte also auch klar sein.

Ich bin bei meiner Prüfung zweimal an einem Farverbot für Lastwagen vorbeigefahren und habe trotzdem bestanden. Ich glaube hier nicht, dass der Experte die Tafel nicht kannte und sehr wohl wusste, dass sie da steht.


Ich hoffe, damit nicht für neue Verwirrung zu sorgen.

Gruss
yogi

Anmerkung Moderator EuraGerhard:
Eingescannte Seiten aus urheberrechtlich geschützten Werken dürfen nicht einfach veröffentlicht werden. Deshalb musste ich die Bilder entfernen. (Gegen Textzitate mit korrekter Quellenangabe wäre nichts einzuwenden.)
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Re: LKW-Verbot in der CH und A für Womo über 3,5 to.

Beitragvon yogi » 30.11.2012 - 16:03:20

Da meine Bilder durch den Moderator wegen abmahnwütigen Juristen gelöscht werden mussten, hier nun also die gleiche Information, einfach umständlich abgetippt:

Hier scheint ASTRA und ASTAG (= Schweizerischer Nutzfahrzeugverband) nicht der gleichen Meinung zu sein. Im Büchlein der ASTAG "Die Zusatzausbildung zum Führerausweis" (Anmerkung meinerseits: Zusatzausbildung für C1, C1E, D1, D1E)

steht folgendes:

Zitat: "Lastwagen sind schwere Motorwagen zum Sachentransport" (Anmerkung meinerseits: Farbe ist im Büchlein nicht vorhanden).

Damit wird eine eindeutige Unterscheidung zwischen Lastwagen und Womos gemacht

Bei den Verkehrszeichen gilt:

Bild
Zitat: "Das Verbot für Lastwagen gilt für alle schweren Motorwagen zum Sachtransport"

bitte beachten: schweren Motorwagen zum Sachtransport

und
Bild

Zitat: "Das Signal Überholen für Lastwagen verboten untersagt .... zu überholen"

Dürfte also auch klar sein.

Ich bin bei meiner Prüfung für C1 zweimal an einem Farverbot für Lastwagen vorbeigefahren und habe trotzdem bestanden. Ich glaube hier nicht, dass der Experte die Tafel nicht kannte und sehr wohl wusste, dass sie da steht.


Ich hoffe, damit nicht für neue Verwirrung zu sorgen.

Gruss
yogi

P.S. ich hoffe, an dieser Darstellung gibt es nichts zu Abmahnen.
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Re: LKW-Verbot in der CH und A für Womo über 3,5 to.

Beitragvon braun999 » 30.11.2012 - 18:05:27

Hallo Yogi,
Du behauptest nach wie vor, dass die schriftliche Auskunft vom CH-Bundesamt und der klare Gesetzestext sowie die kürzliche Publikation in
PROMOBIL falsch und dass nur die Auskunft Deines damaligen Fahrlehrers und Deine Interpretation richtig seien. Nun, dann wünsche ich Dir weiterhin bussenfreie Fahrt. Das Thema ist für mich hiermit erledigt.
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Re: LKW-Verbot in der CH und A für Womo über 3,5 to.

Beitragvon yogi » 30.11.2012 - 22:23:42

braun999 hat geschrieben:Hallo Yogi,
Du behauptest nach wie vor, dass die schriftliche Auskunft vom CH-Bundesamt und der klare Gesetzestext sowie die kürzliche Publikation in PROMOBIL falsch und dass nur die Auskunft Deines damaligen Fahrlehrers und Deine Interpretation richtig seien.


Behaupte ich nicht. Bitte beachte, dass ich geschrieben habe: "Hier scheint ASTRA und ASTAG (= Schweizerischer Nutzfahrzeugverband) nicht der gleichen Meinung zu sein."

Dass nur die Auskunft meines damaligen Fahrlehrers richtig sei habe ich nicht behauptet. Ich habe lediglich gesagt, dass auch der Experte diese Interpretation gestützt hat. Also bitte, lies genau, was ich geschrieben habe.

Gruss
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