LKW-Verbot in der CH und A für Womo über 3,5 to.

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LKW-Verbot in der CH und A für Womo über 3,5 to.

Beitragvon rprasse » 26.10.2012 - 21:59:07

Hallo zusammen,
wer kennt die Verkehrsbestimmungen in der Schweiz oder Österreich für Womos über 3,5 to.
Vielen Dank vorab

WOBI
rprasse
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Re: LKW-Verbot in der CH und A für Womo über 3,5 to.

Beitragvon Gimmund » 26.10.2012 - 22:28:20

Hi rprasse,

ich habe da gewisse Grundkenntnisse - auch wenn ich mit Wowa unterwegs bin.

Aber was genau ist denn deine Frage ?
Als Antwort soviel vornweg: Es gibt kein Verkehrsverbot für Womo >3,5t in A und/oder CH.

Für A gurgel mal nach "ASFINAG" und
für CH gurgel mal nach "Schwerverkehrsabgabe Schweiz"
Die Treffer sollten alle deine Fragen beantworten.
Hilfreich sind auch die Länderinformationen des ADAC

Gruß,
Gwaihir
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Re: LKW-Verbot in der CH und A für Womo über 3,5 to.

Beitragvon VY73 » 27.10.2012 - 08:53:25

Gwaihir hat geschrieben:Hilfreich sind auch die Länderinformationen des ADAC:)
und auch das Blatt CAM22 (Download vom Camping Portal) als Übersicht Gesamteuropa.

vy73
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Re: LKW-Verbot in der CH und A für Womo über 3,5 to.

Beitragvon Gimmund » 27.10.2012 - 09:00:27

VY73 hat geschrieben:.... und auch das Blatt CAM22 (Download vom Camping Portal) als Übersicht Gesamteuropa....


Hier ist es auch verlinkt. viewtopic.php?p=134045#p134045

Gruß,
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Re: LKW-Verbot in der CH und A für Womo über 3,5 to.

Beitragvon rprasse » 28.10.2012 - 21:29:41

Hi Gwaihir,
meine Frage ist die, bei Durchfahrtsverbot für LKW genauer das Zeichen 253 Verbot über 3,5 to. bei uns ist klar. Aber wie ist dies in CH oder A zusehen.
Ist es wie bei uns in Deutschland, oder sind Womos über 3,5 to da nicht gemeint?
Die Schwerverkersabgabe für die CH oder die GO-Box für A ist mir schon klar wenn ich diese Länder bereise mit meinem Womo 5,3 to. zul. Gesamtgew.
Bisher habe ich keine genauen Infos, wenn ich auf Straßen fahre, die ein solches Verbotszeichen haben, ob dies rechtens ist oder nicht.
Vieleicht kannst Du oder jemand hier im Forum darüber berichten.

Mit sonnigen Grüßen
Wobi
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Re: LKW-Verbot in der CH und A für Womo über 3,5 to.

Beitragvon Gimmund » 28.10.2012 - 21:57:35

Hi rprasse,

die Zeichen, bei uns StVO 253 , bedeuten in A/CH lediglich "Verbot für LKW", allerdings weiß ich nicht, welche Gewichte da gelten. Sonst dürfte ja auch ein geschlossener Kastenwagen mit LKW-Zulaasung dort nicht fahren.
Vielleicht können unsere User aus A/CH Licht in das Dunkel bringen.

Gruß,
Gwaihir
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PS:
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Verkehrszeichen Schweiz
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Re: LKW-Verbot in der CH und A für Womo über 3,5 to.

Beitragvon Bernd_K » 28.10.2012 - 22:56:08

... steht aktuell auf "promobil.de".
Gruß
Bernd
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Re: LKW-Verbot in der CH und A für Womo über 3,5 to.

Beitragvon Gimmund » 28.10.2012 - 23:15:55

Der Artikel in Promobil betrifft zwar Zeichen 277 StVO (Überholverbot), aber ich denke das kann man entsprechend anwenden.

Wobei für die Schweiz noch Klärungsbedarf besteht. Kommentar in dem oben genannten Artikel
Der Eintrag für die Schweiz ist nicht zutreffend. Wohnmotorwagen sind unabhängig vom Gewicht des Personentransportmotorwagen gleichgestellt. Art. 11 Abs. 1 VTS. Das Überholverbot fällt somit weg.

Erganzend dazu §11 Abs 1 VTS (=Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge??)
«Transportmotorwagen» sind Motorwagen zum Personen- oder Sachentransport sowie Motorwagen zum Ziehen von Anhängern.
Motorwagen, deren Aufbau als Nutzraum (Werkstatt, Verkaufsladen, Ausstellungslokal, Büro, Laboratorium usw.) dient, sind den Sachentransportmotorwagen gleichgestellt.
Motorwagen, bei denen mindestens drei Viertel des zur Verfügung stehenden Volumens (inkl. Führer- und Gepäckraum) als Wohnraum und zum Personentransport eingerichtet ist, sind den Personentransportmotorwagen gleichgestellt und gelten mit bis zu neun Sitzplätzen (einschliesslich Führer und Führerin) als Wohnmotorwagen.
Quelle

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Re: LKW-Verbot in der CH und A für Womo über 3,5 to.

Beitragvon Schwedenopa » 29.10.2012 - 09:35:56

Hallo!

Gwaihir hat geschrieben:die Zeichen, bei uns StVO 253 , bedeuten in A/CH lediglich "Verbot für LKW", allerdings weiß ich nicht, welche Gewichte da gelten.

Zumindest in Österreich gilt: Steht das Zeichen ohne Gewichtsangabe, so gilt es tatsächlich für alle Lastkraftwagen unabhängig vom Gewicht. Steht unter dem LKW-Symbol, aber noch auf dem eigentlichen Schild, eine Gewichtsangabe, so gilt es nur für LKW, deren zulässiges Gesamtgewicht diese Gewichtsangabe überschreitet. Siehe § 52 Abschnitt 7a der österreichischen Straßenverkehrsordnung. Für die Schweiz habe ich jetzt den Gesetzestext nicht vorliegen, so weit ich weiß gilt dort aber sinngemäß das Gleiche.

Für Wohnmobile gilt es, anders als in Deutschland, generell nicht. Gleiches gilt auch für die sog. "LKW-Überholverbote".

MfG
Gerhard
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Re: LKW-Verbot in der CH und A für Womo über 3,5 to.

Beitragvon yogi » 29.10.2012 - 16:58:50

Gemäss Strassenverkehrsgesetz http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/1824/Vorlage_1A.pdf gilt:

Art. 43 Höchstgeschwindigkeit für einzelne Fahrzeugarten

1 Die Höchstgeschwindigkeit beträgt:
a. 100 km/h für:
1. Gesellschaftswagen,

2. schwere Wohnmotorwagen;


Art. 102 Teilfahrverbote, Fussgängerverbot, Verbot für Tiere

e. Das «Verbot für Lastwagen» (B.07) untersagt das Fahren mit
schweren Motorwagen
zum Sachentransport


Art. 107 Überholverbote

Das Signal «Überholen für Lastwagen verboten» (B.32) untersagt das Überholen
von fahrenden mehrspurigen Motorfahrzeugen und Strassenbahnen durch
[/color]schwere
Motorwagen zum Sachentransport.


Schwere Motorwagen = Wagen mit mehr als 3.5 to

Sofern die/der Beifahrer/in nicht als Sache betrachtet wird, darf also 100 gefahren und überholt werden, eine Lücke im Gesetz gibt es nicht. Die Aussagen von ADAC, Promobil usw, sind schlichtweg falsch.

Gruss
yogi
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Re: LKW-Verbot in der CH und A für Womo über 3,5 to.

Beitragvon rprasse » 30.10.2012 - 22:12:10

Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Beiträge und Infos.
Dies gibt mir Sicherheit, wenn ein Schild mit dem LKW-Symbol da steht und ich diese Strecke fahren möchte.
Nochmals Dank an Euch.

Mit sonnigen Grüßen
Wobi
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Re: LKW-Verbot in der CH und A für Womo über 3,5 to.

Beitragvon yogi » 31.10.2012 - 16:30:01

Kleiner Nachtrag:

Ist auf der Verbotstafel ein Bus, gilt das Verbot natürlich dann auch für schwere Wohnmotorwagen!!

Gruss
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Re: LKW-Verbot in der CH und A für Womo über 3,5 to.

Beitragvon braun999 » 09.11.2012 - 19:06:01

Grüezi an alle "schweren" Wohnmobilisten in D und A!

Der von YOGI hier oben am 29.10.12 zitierte Text stammt NICHT aus dem Gesetz (StrassenVerkehrsGesetz) der Schweiz und hat daher NULL Wirkung. Das "Lkw-Ueberholverbot" gilt nämlich leider auch auf CH-Strassen, wie das zuständige Ministerium in Bern mir nachstehend eben bestätigt:


----Ursprüngliche Nachricht----
Von: andy.herren@astra.admin.ch
Datum: 09.11.2012 15:52
An: <braun999@....>
Betreff: Verkehrsrecht: Schwere Wohnmotorwagen

Sehr geehrter Herr Braun
 
Ihre Anfrage vom 5. November können wir wie folgt beantworten:
 
Gemäss Artikel 26 Absatz 2 der Signalisationsverordnung (SSV) gilt das Signal "Überholen für Lastwagen verboten" (2.45) für alle schweren Motorwagen und Sattelmotorfahrzeuge; vom Verbot ausgenommen sind Gesellschaftswagen.
 
Als schwere Motorwagen gelten all jene Motorwagen, deren Gesamtgewicht 3500 kg übersteigen (Art. 10 Abs. 2 VTS). Demnach gilt das Signal "Überholen für Lastwagen verboten" auch für schwere Wohnmotorwagen.
 
Die Ausnahme für Gesellschaftswagen dürfte aufgrund des Drucks der Personentransportbranche entstanden sein.
 
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben. 
 
Freundliche Grüsse
Andy Herren
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK
Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strassenverkehr
Verkehrsregeln

Postadresse: 3003 Bern, Standortadresse: Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen
Tel +41 31 325 81 85
Fax +41 31 323 23 03
andy.herren@astra.admin.ch
http://www.astra.admin.ch
 

 
CH-Wohnmobilisten werden sich nun in Bern einsetzen, damit das unlogische Ueberholverbot fallen wird, nachdem sich nun herausstellte, dass das Verbot - entgegen der bisher kolpotierten Meinung - gar kein EU-Recht ist und folglich kein EU-Diktat sein kann.

Wer mehr lesen möchte zu diesem Thema, clickt auf: http://www.wohnmobilforum-schweiz.ch. Dann in der Suchmaschine (oben rechts) eingeben: Lkw-Ueberholverbot für schwere Womo's

Wünsche Euch Allen eine bussenfreie Fahrt in und durch die Schweiz!
ROLF
braun999
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Registriert: 21.03.2010 - 19:43:47
Wohnort: in der Nähe von Basel/CH

Re: LKW-Verbot in der CH und A für Womo über 3,5 to.

Beitragvon Gimmund » 09.11.2012 - 21:43:14

braun999 hat geschrieben: ... Wer mehr lesen möchte zu diesem Thema, clickt auf: http://www.wohnmobilforum-schweiz.ch. Dann in der Suchmaschine (oben rechts) eingeben: Lkw-Ueberholverbot für schwere Womo's ...
Hi braun999,
fairerweise solltest du dazu sagen, dass man in Dani's schweizer Foren registriert sein muss, um darin zu lesen.
Ich habe damit kein Problem, bin "stiller" User im Womo-Forum und "aktiver" User im Wowa Forum. Es soll auch keine Wertung darstellen - ich wollte lediglich auf den Fakt hinweisen.

Wenn man allerdings einen Aufenthalt in der Schweiz plant - ist es sicher kein Nachteil in Dani's Foren angemeldet zu sein. (Dani ist übrigens auch langjähriger User in unserem Forum)

Gruß,
Gwaihir
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Re: LKW-Verbot in der CH und A für Womo über 3,5 to.

Beitragvon goldmund46 » 09.11.2012 - 22:00:49

Hallo rprasse,

kann es sein, dass hier tüchtig aneinander vorbei diskutiert wird?

Für Womos >3,5 to gelten in der Schweiz zwei Regeln:

1. bei Einfahrt muss eine "Schwerverkehrsabgabe" am Zoll eingelöst werden
2. wie in Deutschland gilt auf den Autobahnen ein Überholverbot

Mehr ist nicht...
goldmund46
 

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