von happyhymer » 26.06.2003 - 11:25:10
Hallo Dickschifflenker,<br><br>es gibt die Möglichkeit, PKW's als LKW's zuzulassen, um die PKW-Kraftfahrzeugsteuer insbesondere für Dieselfahrzeuge zu umgehen (geht auch ohne Auflastung über 2,8t zulGesGew.). Dabei ist i.d.R. die hintere Sitzbank inkl. Gurte zu demontieren und alle Befestigungspunkte zu beschädigen (Hintergrund: min. die Hälfte der Fahrzeuggesamtlänge muß ausschließlich als Ladefläche zur Verfügung stehen). Die Anerkennung dieser Umschreibung ist allerdings vom Sachbearbeiter des Finanzamtes abhängig und wird mittlerweile in den seltensten Fällen tatsächlich akzeptiert (insbesondere für Privatfahrzeuge). <br><br>Für WoMo's trifft diese Umschlüsselung nicht zu, da deren zulässiges Gesamtgewicht eigentlich immer >2,8t liegt und daher automatisch der LKW-Gewichtsbesteuerung unterliegen. Interessant wird es erst wieder >3,5t. Dann kommt zusätzlich eine Abgaskomponente dazu, bei der z.B. der Ducato sehr gut eingestuft wird und damit nochmals weniger Steuer gezahlt werden muß. ABER: ABS ist dann Vorschrift (auch bei Aufrüstung, Nachrüstung einer ABS-Anlage wirtschaftlich nicht sinnvoll bzw. technisch unmöglich), Tempolimit, jährl. TÜV, höhere Maut etc. Die Kosten einer nachträglichen Aufrüstung dürften sich daher niemals amortisieren. Wenn die <3,5t ausreichen, ist man eigenrlichz bestens bedient.<br><br>Gruß<br><br>happyhymer