Re: wie Umbau zur LKW-Besteuerung ?

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Re: wie Umbau zur LKW-Besteuerung ?

Beitragvon mj » 20.06.2003 - 10:11:31

Hallöchen,<br><br>das mit den Steuern ist ja fein, aber dann darfst Du mit dem LKW nur noch 80km/h fahren  :( und wie sieht es denn mit der LKW-Maut aus???? Die kommt ja nun auch hier in Deutschland!!  <br><br>
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Re: wie Umbau zur LKW-Besteuerung ?

Beitragvon wm-user » 20.06.2003 - 10:19:03

-> mj<br><br>unter 3.5 t keine Einschränkungen<br>(deswegen meine Vorgabe zum Gewicht)<br>also wie PKW<br>(Überholverbot, Speed-limit, Parken etc)<br><br>Info laut ADAC (s. URL)<br>
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Re: wie Umbau zur LKW-Besteuerung ?

Beitragvon Colorado » 22.06.2003 - 17:21:32

Hallo, wm-user,<br><br>ein Womo ist im Kfz-Brief als "Sonstiges Kfz Wohnmobil" eingetragen und wird über 2,8 to zul. Gesamtgewicht immer besteuert nach der Tabelle für Lkw, also nach zul. Gesamtgewicht.<br><br>Insofern verstehe ich deine Frage nicht ganz. Ein Womo im Kfz-Brief als Lkw einzutragen ist meines Erachtens nicht möglich.<br><br>Gruß von <br><br>Colorado <br><br>mit Womo von 3,5 to zGG und einer Jahressteuer von 210,- ? (eine günstigere Möglichkeit gibt es nicht. Es sei denn ich laste auf 3,8 to auf, dann ist die Steuer 127,- ?. Dieser Wert gilt aber nur für mein Fahrzeug (VW LT), da Geräusch und Abgasverhalten über 3,5 to eine Rolle spielen. Zusätzlich gelten über 3,5 to dann natürlich die weiteren bekannten Einschränkungen wie 80 km/h u.s.w.)<br><br>
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Re: wie Umbau zur LKW-Besteuerung ?

Beitragvon Christine » 23.06.2003 - 07:41:43

Hi,<br><br>wie schon Colorado schrieb, gibt es keine LKW Steuer! Es gibt lediglich eine Besteuerung nach Hubraum und über 2,8 to nach Gewicht (wohl die gemeinte LKW Steuer).<br><br>Ich habe meinen Geländewagen mittels Gutachten von Mitsubishi auf über 2,8 to auflasten lassen, war ohne technische Änderung möglich. Jetzt zahle ich nur noch den ermäßigten Satz nach Gewicht (ich glaube 127 Euro) und darf trotzdem über 80 fahren! Aufpassen muß man z.B., wenn man ungebremste Anhänger zieht, dessen zul. Gewicht wird in den Papieren verringert! Ebenso gibt es evt. Probleme beim Hängerziehen an Sonntagen, bin aber noch nie kontrolliert worden!<br><br>Unser erstes Womo (Benziner, Mitsubishi L 300), haben wir auch bei Mitsubishi auflasten lassen: Dazu waren andere Reifen notwendig, und eine andere Feder wurde eingebaut! <br><br>Es kommt also immer auf das Fahrzeug an, also am besten Händler des Basisfahrzeuges fragen!<br><br>Über 3,5 to kommen dann schon einige Beschränkungen auf einem zu, z.B. Höchstgeschwindigkeit von 80 kmh und oftmals Durchfahrverbot einiger Städte.<br><br>Gruß<br><br>Christine
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Re: wie Umbau zur LKW-Besteuerung ?

Beitragvon wm-user » 26.06.2003 - 10:37:24

-> mj <br><br>> wie sieht es denn mit der LKW-Maut ausHuh? <br>> Die kommt ja nun auch hier in Deutschland!! <br><br>ja, ab August.<br>Ist m.W. nur für BAB-Fahrten für LKWs ab 12 t zGG<br>relevant.<br><br>Ist Dein WoMo wirklich so dick?<br>
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Re: wie Umbau zur LKW-Besteuerung ?

Beitragvon happyhymer » 26.06.2003 - 11:25:10

Hallo Dickschifflenker,<br><br>es gibt die Möglichkeit, PKW's als LKW's zuzulassen, um die PKW-Kraftfahrzeugsteuer insbesondere für Dieselfahrzeuge zu umgehen (geht auch ohne Auflastung über 2,8t zulGesGew.). Dabei ist i.d.R. die hintere Sitzbank inkl. Gurte zu demontieren und alle Befestigungspunkte zu beschädigen (Hintergrund: min. die Hälfte der Fahrzeuggesamtlänge muß ausschließlich als Ladefläche zur Verfügung stehen). Die Anerkennung dieser Umschreibung ist allerdings vom Sachbearbeiter des Finanzamtes abhängig und wird mittlerweile in den seltensten Fällen tatsächlich akzeptiert (insbesondere für Privatfahrzeuge). <br><br>Für WoMo's trifft diese Umschlüsselung nicht zu, da deren zulässiges Gesamtgewicht eigentlich immer >2,8t liegt und daher automatisch der LKW-Gewichtsbesteuerung unterliegen. Interessant wird es erst wieder >3,5t. Dann kommt zusätzlich eine Abgaskomponente dazu, bei der z.B. der Ducato sehr gut eingestuft wird und damit nochmals weniger Steuer gezahlt werden muß. ABER: ABS ist dann Vorschrift (auch bei Aufrüstung, Nachrüstung einer ABS-Anlage wirtschaftlich nicht sinnvoll bzw. technisch unmöglich), Tempolimit, jährl. TÜV, höhere Maut etc. Die Kosten einer nachträglichen Aufrüstung dürften sich daher niemals amortisieren. Wenn die <3,5t ausreichen, ist man eigenrlichz bestens bedient.<br><br>Gruß<br><br>happyhymer
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