2013-neue Führerscheinregeln

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2013-neue Führerscheinregeln

Beitragvon Alfrederix » 27.11.2012 - 14:21:24

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Re: 2013-neue Führerscheinregeln

Beitragvon rick2419 » 27.11.2012 - 18:19:54

Gute Info Alfrederix :wink:
Gruß aus Markt Bibart

Reimund - der mit dem (Polar-)Wolf knutscht !!!
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Re: 2013-neue Führerscheinregeln

Beitragvon manzela » 26.01.2013 - 20:53:23

Der Artikel sagt nicht alles aus! Bisher wurde bei bestandener Klasse B Prüfung die Klasse M mit erteilt. Dies ist seit Inkrafttreten der neuen FeV nun nicht mehr so, bitte unbedingt beachten!
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Re: 2013-neue Führerscheinregeln

Beitragvon berberix » 29.03.2013 - 10:52:23

Hallo,

also ich habe das so meine Probleme:
In meinem alten Führerschein Kl. 3 steht : "alle Kraftfahrzeuge, die nicht zu einer der anderen Klasen gehören".
Soll heißen und so steht es auch im Führerschein - Klasse 2 darf mehr als 7,5 to Gesamtgewicht fahren.
Da Klasse 1 (Motorrad) und Kl. 4+5 (Moped und Krankenfahrstuhl) hierauf keine Einwirkung haben, hieß es im Klartext: ich durfte mit der Kl. 3 Fahrzeuge bis 7,5 to Gesamtgeicht fahren.

Nach der neuen Regelung heißt es bei Klasse B: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Fazit: Demzufolge darf ich ein WoMo, welches mehr als 3,5 to Gesamtgewicht hat, nur noch mit LKW-Führerschein fahren (C), oder sehe ich das falsch?

Anmerkung: Sollte das der Fall sein, so glaube ich, daß viele von uns den FS Kl. C nachholen müßten, da kaum ein WoMo weniger als 3,5 to GesGewicht hat, es sei denn, es ist abgelastet..
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Re: 2013-neue Führerscheinregeln

Beitragvon oldman » 29.03.2013 - 11:39:29

Hallo,

als Inhaber der alten Klasse 3 hast du natürlich Bestandsschutz.
Lass dir einen neuen Führerschein ausstellen, dann bekommst du zur Klasse B (bis 3,5 to) die Klasse C1. Diese gilt dann bis 7,5 to

Gruß Nikolaus
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Re: 2013-neue Führerscheinregeln

Beitragvon Gimmund » 29.03.2013 - 11:53:04

Hi berberix,

auf dieser Seite findest du eine Überschicht "Führerscheinklassen neu und alt im Vergleich".

Was nicht beschrieben ist, dass man mit dem alten "3er" nur Einachs-Anhänger ziehen durfte.
Mit den neuen "E"-Ergänzungs-Führerscheinen, darfst du auch mehrachsige Anhänger ziehen, die einzige Limitierung ist die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.

So bescheuert es klingt: Wenn man mehrachsige Anhänger ziehen wil, muss man erst den alten Führerschein umschreiben lassen.

Gruß,
Gwaihir
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Re: 2013-neue Führerscheinregeln

Beitragvon berberix » 29.03.2013 - 14:55:57

Hallo,

ich danke euch für die Informationen.
Dann brauch´ich also keine Angst haben.

Gruß
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Re: 2013-neue Führerscheinregeln

Beitragvon Schwedenopa » 01.04.2013 - 00:38:07

Hallo!

berberix hat geschrieben:Nach der neuen Regelung heißt es bei Klasse B: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Diese Regelung ist nicht so neu, sie gilt bereits seit 1998. Und wenn Du einen "alten 3er Führerschein" umschreiben lässt, dann bleiben Dir selbstverständlich die alten Berechtigungen erhalten. Ich habe meinen alten "Lappen" 2003 umschreiben lassen, bevor ich nach NL ausgewandert bin. Und mir wurden alle Berechtigungen in die neuen Klassen übertragen. Somit habe ich die Klassen B, C1, BE, C1E, M und L.

Eine Einschränkung gibt es allerdings: Die alte Klasse 3 erlaubte auch das Fahren von Zügen (also Kfz+Anhänger) mit mehr als 12 t zulässigem Gesamtgewicht, bis 18,5 t Zuggewicht, wenn das Zugfahrzeug nicht mehr als 7,5 t und der Zug insgesamt nicht mehr als 3 Achsen hatte. Deshalb wird Inhabern einer deutschen Klasse 3 bei der Umschreibung zusätzlich noch die Klasse CE mit der Einschränkung auf max. 3 Achsen zugeteilt. Diese eingeschränkte Klasse CE gilt allerdings nur bis zum vollendeten 50. Lebensjahr. Wer sie darüber hinaus verlängern will, muss sich genauso wie ein Inhaber der vollen Klasse CE ärztlich untersuchen lassen.

MfG
Gerhard
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