Kein TÜV, kann man trotzdem sein Womo wieder anmelden?

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Kein TÜV, kann man trotzdem sein Womo wieder anmelden?

Beitragvon Wurlitzer » 04.02.2013 - 00:11:41

Hallo!
Habe mein Womo jetzt im Winter abgemeldet. Der TÜV ist im März fällig 03/13.
Wenn ich jetzt mein Womo im April 04/13 wieder anmelden möchte, habe ich dann evtl. das Problem, daß ich es nicht angemeldet bekomme, um damit zum TÜV zu fahren?
TÜV-Vorführung um z.B. 2 Monate zu überziehen ist ja nicht so schlimm, es wird ja auch nicht mehr zurückdatiert/geklebt. :D
Aber ohne gültige TÜV-Plakette das Womo wieder anmelden, geht das? :? Es steht nämlich beim Bauern meines Vertrauens unter und ich müßte es wenigstens zum TÜV hinfahren können!

Gruß
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Re: Kein TÜV, kann man trotzdem sein Womo wieder anmelden?

Beitragvon Hajot » 04.02.2013 - 07:32:15

Hallo Wurlitzer,

meines Erachtens dürfte das kein Problem sein. Ich würde Dir aber empfehlen auf Nummer sicher zu gehen und einfach mal bei der Zulassungsstelle anzurufen.

Gruß
Hans-Jürgen :D
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Re: Kein TÜV, kann man trotzdem sein Womo wieder anmelden?

Beitragvon frajop » 04.02.2013 - 08:41:46

Hi,
ein stillgelegtes Fahrzeug kannst du nur mit gültigem TÜV anmelden. Die Zulassungsstellen rechnen auch taggenau, da gibts kein überziehen. Um die Sache rechtlich korrekt zu erledigen brauchst du ein Kurzzeitkennzeichen von der Zulassungsstelle. Mit dem fährst du zum TÜV. Für dieses Kennzeichen brauchst du aber auch einen Versicherungsnachweis.

Melde doch das Fahrzeug einfach wieder im März an, dann brauchst du diesen Aufwand nicht.
Grüße
Frank
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Re: Kein TÜV, kann man trotzdem sein Womo wieder anmelden?

Beitragvon rick2419 » 04.02.2013 - 09:36:28

frajop hat geschrieben:Hi,
ein stillgelegtes Fahrzeug kannst du nur mit gültigem TÜV anmelden. Die Zulassungsstellen rechnen auch taggenau, da gibts kein überziehen. Um die Sache rechtlich korrekt zu erledigen brauchst du ein Kurzzeitkennzeichen von der Zulassungsstelle. Mit dem fährst du zum TÜV. Für dieses Kennzeichen brauchst du aber auch einen Versicherungsnachweis.

Melde doch das Fahrzeug einfach wieder im März an, dann brauchst du diesen Aufwand nicht.
Grüße
Frank


Perfekt frajop!

Genauso ist das. Es gibt keine andere Möglichkeit! Eine Zulassung gibt es nur mit gültiger TÜV Plakette. Ich persönlich hatte schon einmal fast Probleme ein Fahrzeug zuzulassen, wo der Ablauf des Tüv im Zulassungsmonat war!
Gruß aus Markt Bibart

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Re: Kein TÜV, kann man trotzdem sein Womo wieder anmelden?

Beitragvon SeewolfPK » 04.02.2013 - 09:53:36

Noch ein Hinweis:

Die Versicherung für ein Kurzzeitkennzeichen ist relativ teuer.

Viele Versicherungsgesellschaften sind aber bei bestehendem Vertrag bereit, eine solche Versicherungsbestätigung in den laufenden bzw. dann startenden Vertrag einzubauen.

Das heißt, die Versicherung kostet (für 5 Tage) nichts mehr, als wenn das Fahrzeug normal angemeldet wäre.

Einfach mal die Versicherung fragen.
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Re: Kein TÜV, kann man trotzdem sein Womo wieder anmelden?

Beitragvon eisloewe » 04.02.2013 - 20:35:22

Hallo, wenn Dein Fahrzeug nur abgemeldet war und Du die Versicherung nicht gekündigt hast, brauchst Du zur Fahrt zum TÜV oder zur Zulassung kein Kurzzeitkennzeichen. Muß aber der direkte Weg dorthin sein.

Gruß

Heinrich
Wenn die Menschen nur über das sprächen,
was sie begreifen, dann würde es sehr still auf der Welt sein.
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Re: Kein TÜV, kann man trotzdem sein Womo wieder anmelden?

Beitragvon frajop » 04.02.2013 - 21:13:33

Hallo Heinrich,
kannst du eine Quelle für deine Annahme nennen?
Gruß
Frank
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Re: Kein TÜV, kann man trotzdem sein Womo wieder anmelden?

Beitragvon Wurlitzer » 05.02.2013 - 00:39:15

@Heinrich und alle Anderen!
Das frage ich dann natürlich nach, ob das "Anmelden oder zum TÜV fahren" mit dem alten Kennzeichen ohne Stempel geht, wäre auch mir neu!
Allerdings: Ich kenne das aber ganz sicher vom "Abmelden", da darf man mit dem abgekratztem Kennzeichen von der Abmeldestelle auf
direktem Weg nach "Hause"(evtl. auch zur Garage bzw. Unterstellplatz? Weiß ich jetzt nicht!) fahren!

Meine Versicherung wurde automatisch informiert nach Abmeldung, die zuviel gezahlten Beiträge wurden mir auch schon erstattet,
genauso wie die zuviel gezahlten KFZ-Steuern!
Ich kann meine Versicherung aber bei Wiederanmeldung innerhalb (ich meine sogar eines Jahres) eines halben Jahres,
wieder zu meinen alten Versicherungs-Bedingungen aufleben lassen!
Ich dachte mir schon, daß ich im März anmelden muß, um ein Kurzzeitkennzeichen im April zu sparen! Falls das mit den alten Schildern nicht klappen sollte!
Evtl. gibt mir meine TÜV-Werkstatt ja auch für die Fahrt vom Bauern zu ihr(1km) ein rotes Kennzeichen, obwohl das
versicherungstechnisch nicht unbedingt korrekt wäre! :wink:

Danke für eure Antworten
Gruß
Wurlitzer
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Re: Kein TÜV, kann man trotzdem sein Womo wieder anmelden?

Beitragvon Herby » 05.02.2013 - 08:43:15

Mann Bedenke das man bei Kurzzeit und Roten Kennzeichen
keine Kasko Versicherung hat
oder mann schließt gesondert ab,und die ist sau teuer
Gruß Herby
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Re: Kein TÜV, kann man trotzdem sein Womo wieder anmelden?

Beitragvon frajop » 05.02.2013 - 08:49:48

Moin,
da mich das Thema auch interessiert (ich muss mit einem Roller zum TÜV, der schon lange angelaufen ist) )hab ich nochmal gesucht und Folgendes gefunden:
Fahrzeugzulassungsverordnung §10 Absatz 4
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Quelle:
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php

Danach wäre Wurlitzers Vorhaben doch möglich
Grüße
Frank
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Re: Kein TÜV, kann man trotzdem sein Womo wieder anmelden?

Beitragvon Chief_U » 05.02.2013 - 10:19:47

frajop hat geschrieben:Moin,
da mich das Thema auch interessiert (ich muss mit einem Roller zum TÜV, der schon lange angelaufen ist) )hab ich nochmal gesucht und Folgendes gefunden:
Fahrzeugzulassungsverordnung §10 Absatz 4
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Quelle:
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php

Danach wäre Wurlitzers Vorhaben doch möglich
Grüße
Frank

Nachtrag:

Es ist seit Herbst möglich, nach dem Abmelden mit dem Fahrzeug an diesem Tag bis 24Uhr in ganz Deutschland zu fahren! Hab ich selbst, nach diesem Hinweis der Zulassungsstelle am 30.11.12 praktiziert! Ebenso ist es erlaubt, mit dem entstempelten Fahrzeug zur HU und danach zur Zulassungsstelle zu fahren!
Ruf dort an, die geben gerne Auskunft!
Grüsse

Chief_U / Uwe

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Re: Kein TÜV, kann man trotzdem sein Womo wieder anmelden?

Beitragvon Schwedenopa » 05.02.2013 - 10:56:44

Hallo!

Chief_U hat geschrieben:Ebenso ist es erlaubt, mit dem entstempelten Fahrzeug zur HU und danach zur Zulassungsstelle zu fahren!

Das aber nur innerhalb des zuständigen sowie eines angrenzenden Zulassungsbezirks. Überdies müssen die Kennzeichen dem Fahrzeug bereits (oder noch) zugeteilt sein, und es muss eine Haftpflichtversicherung vorliegen. Die entstempelten Kennzeichen müssen korrekt vorne und hinten montiert sein, es reicht nicht, sie z.B. hinter die Fensterscheibe zu legen. Und der Versicherungsnachweis muss mitgeführt werden.

Es sind auch nur Fahrten vom Standort des Fahrzeugs unmittelbar zur Prüfstelle und von dort unmittelbar zur Zulassungsstelle möglich.

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
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Re: Kein TÜV, kann man trotzdem sein Womo wieder anmelden?

Beitragvon frajop » 05.02.2013 - 11:12:20

Hallo Gerhard,
nix für Ungut, aber jetzt hast du auch nur nochmal den bereits zitierten Gesetzestext zitiert. Und unmittelbar steht auch nicht explizit drin.
Grüße
Frank
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Re: Kein TÜV, kann man trotzdem sein Womo wieder anmelden?

Beitragvon SeewolfPK » 05.02.2013 - 12:01:57

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Re: Kein TÜV, kann man trotzdem sein Womo wieder anmelden?

Beitragvon Tourist » 05.02.2013 - 12:35:46

Servus Wurlitzer,

es geht um eine Fahrt von einem Kilometer? Im "ländlichen Bereich"? Ich würde zuerst mal den HU-Prüfer fragen, ob er die Prüfung überhaupt an einem abgemeldeten Fahrzeug durchführt (manche machen das nämlich nicht!). Dazu dann eine ab dem Tag der Prüfung gültige Versicherung (schriftlich bestätigt) und vielleicht nicht gerade in der rush hour via Autobahn zur Werkstatt - fertig.

Ist jetzt aber nur meine persönliche Meinung, muss jeder machen, wie er möchte...

Sichere Grüße
Tourist
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