Kein TÜV, kann man trotzdem sein Womo wieder anmelden?

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Re: Kein TÜV, kann man trotzdem sein Womo wieder anmelden?

Beitragvon eisloewe » 05.02.2013 - 19:42:02

frajop hat geschrieben:Hallo Heinrich,
kannst du eine Quelle für deine Annahme nennen?
Gruß
Frank


Quelle: Ich, von Berufswegen.
Gesetzestexte bzw. Kommentare wurden ja bereits dargelegt.

Grüsse
Wenn die Menschen nur über das sprächen,
was sie begreifen, dann würde es sehr still auf der Welt sein.
(Albert Einstein)
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Re: Kein TÜV, kann man trotzdem sein Womo wieder anmelden?

Beitragvon alex30193 » 05.02.2013 - 21:36:57

Hallo, bei uns funktioniert das schon seit 2007. Wir fahren immer wenn der Tüv abgelaufen ist mit abgemeldetem Womo zum Tüv lassen Tüven und dann danach anmelden und nach dem Urlaub wieder abmelden. Wir haben jährlich Tüv.
Mfg Doro und Alex aus dem Neckartal
Unterwegs mit N&B Clou 670 F auf Iveco Daily Bj. 1983 und Yamaha TDR 250 Bj.1988 Zweitakträtsche.
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Re: Kein TÜV, kann man trotzdem sein Womo wieder anmelden?

Beitragvon Wurlitzer » 05.02.2013 - 23:57:48

Hallo!
Das hört sich ja vielversprechend an was z.B. SeewolfPK vom TÜV gepostet hat, worin dann auch steht:
"Mit entstempeltem Kennzeichen:
Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
TÜV NORD ProfiTipp:
Im letzten Fall müssen Sie die Zulassungsstelle nicht vorab informieren. Achten Sie aber darauf, dass die Versicherung nicht erst ab Zulassungsdatum gilt."

Wenn es aber nicht ab Zulassungsdatum gilt, ab wann soll es denn dann gelten? Ich werde dann wohl zuerst zu meiner TÜV-Werkstatt und zur Gasprüfung fahren und danach zum Straßenverkehrsamt.
Aber:
Was passiert, wenn meinem Womo die TÜV-Plakette verweigert wird?...Dann hab ich das Womo wenigstens auf dem Hof der Werkstatt stehen und kann auch Tage später noch zur Zulassung mit meinem PKW fahren..., ja und dann verstehe ich auch den s.o. Passus: Achten Sie aber darauf, dass die Versicherung nicht erst ab Zulassungsdatum gilt. Bin ja vorher schon zur Werkstatt gefahren! :wink:

Leider bin ich heute nicht dazu gekommen, beim Straßenverkehrsamt anzurufen, aber das hole ich bald nach und berichte dann!
Und "ja", das alles für ca. 1km bis zu meiner "TÜV-Werkstatt"!

Danke nochmals und Gruß
Wurlitzer
Ich finde diese "One more Time" Musikbox einfach nur geil!
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Re: Kein TÜV, kann man trotzdem sein Womo wieder anmelden?

Beitragvon SeewolfPK » 06.02.2013 - 09:22:34

Wurlitzer hat geschrieben:Wenn es aber nicht ab Zulassungsdatum gilt, ab wann soll es denn dann gelten?


Ab einem genau festgelegtem Datum (kann dann im positiven Fall ja auch das Zulassungsdatum werden).

Man benötigt für die Wiederzulassung ja eh eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).
Beim Anruf zur Erlangung dieser gleich der Versicherung/dem Vertreter sagen: Versicherungsbeginn xx.yy.zzzz ab 08.00 Uhr und
nicht ab Zulassung bzw. Wiederzulassung.
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