Hallo!
Das hört sich ja vielversprechend an was z.B. SeewolfPK vom TÜV gepostet hat, worin dann auch steht:
"Mit entstempeltem Kennzeichen:
Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
TÜV NORD ProfiTipp:
Im letzten Fall müssen Sie die Zulassungsstelle nicht vorab informieren. Achten Sie aber darauf, dass die Versicherung nicht erst ab Zulassungsdatum gilt."
Wenn es aber nicht ab Zulassungsdatum gilt, ab wann soll es denn dann gelten? Ich werde dann wohl zuerst zu meiner TÜV-Werkstatt und zur Gasprüfung fahren und danach zum Straßenverkehrsamt.
Aber:
Was passiert, wenn meinem Womo die TÜV-Plakette verweigert wird?...Dann hab ich das Womo wenigstens auf dem Hof der Werkstatt stehen und kann auch Tage später noch zur Zulassung mit meinem PKW fahren..., ja und dann verstehe ich auch den s.o. Passus: Achten Sie aber darauf, dass die Versicherung nicht erst ab Zulassungsdatum gilt. Bin ja vorher schon zur Werkstatt gefahren!
Leider bin ich heute nicht dazu gekommen, beim Straßenverkehrsamt anzurufen, aber das hole ich bald nach und berichte dann!
Und "ja", das alles für ca. 1km bis zu meiner "TÜV-Werkstatt"!
Danke nochmals und Gruß
Wurlitzer