HU Frist für Wohnmobile über 3,5t

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

Moderator: Mods

HU Frist für Wohnmobile über 3,5t

Beitragvon manzela » 31.03.2013 - 16:06:12

In meiner Praxis und heute auf dem Stellplatz habe ich erlebt, dass Womos über 3,5 t teilweise mit einer HU Laufzeit von 36 Monaten erstmalig zugelassen werden. Dies ist definitiv falsch, das Problem ergibt sich bei der ersten HU, denn da sind dann automatisch 20% Aufschlag fällig. Also aufpassen. Im übrigen würde das dann nicht mehr mit der Gasprüfung zusammen passen. Ich empfehle daher, nach 24 Monaten die entsprechenden Prüfungen durchzuführen.
manzela
Mitglied
 
Beiträge: 98
Registriert: 27.04.2011 - 11:13:44

Re: HU Frist für Wohnmobile über 3,5t

Beitragvon Pfalzcamper » 09.04.2013 - 14:01:30

Zu dieser Aussage habe ich eine Frage.

Unser WoMo EZ 03/12 mit 4,5 To traegt sowohl die Plakette bis 2015 als auch den Eintrag im Fahrzeugschein bis 2015.

Der Fahrzeugschein wurde durch Aenderungen am Fahrzeug mehrfach neu ausgestellt. Der aktuelle datiert aus 07/12. Zu diesem Zeitpunkt war das Fahrzeug laengst aufgelastet, wie durch eine vorige Pruefung beim TUEV festgestellt.

Heisst das jetzt, dass es meine Aufgabe ist den TUEV darauf hinzuweisen, dass ich mehrfach sowohl von der Zulassungsstelle ein scheinbar falsches Dokument ausgehaendigt bekam als auch, dass deren eigene Pruefer ein Fahrzeug, dass von Anfang an ueber 3,5 To zugelassen wurde ( zunaechst 3,85 To, spaeter 4,5 To ) mit der falschen Plakette ausstaffiert haben?

Oder schliesse ich die Augen und vertrete den Standpunkt, dass Fahrzeugschein und Plakette auf 3 Jahre ausgestellt sind?


Meine Werkstatt meinte heute, dass die Angaben gueltig sind und mich keine Schuld treffen wuerde, wenn ich erst 2015 zum TUEV fahre.
Wo ein Willi ist, ist auch ein Weg!
Benutzeravatar
Pfalzcamper
Mitglied
 
Beiträge: 708
Registriert: 17.03.2012 - 21:15:38
Wohnort: Tiefste Pfalz

Re: HU Frist für Wohnmobile über 3,5t

Beitragvon breckman » 09.04.2013 - 19:24:58

Hallo zusammen,

Fahrzeuge bis 3,5 t müssen beim ersten Mal nach drei Jahren zum TÜV, danach im Zweijahresrhytmus.
Fahrzeuge über 3,5 t bis 7,5 t von Anfang an im Zweijahresrhytmus.
Nach meinem Kenntnisstand ab dem 7. Jahr jährlich.

Die Gasprüfung ist immer alle zwei Jahre fällig. TÜV gibt es nur mit gültiger Gasprüfung.

Wenn der TÜV mehr gibt als z. B ein Jahr, dann genieß es. Verkleben kann sich jeder mal und ist absolut nicht nachteilig. :D

Hier noch mehr Infos:

http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... /1_122.PDF

@ Willi

Richte Dich nach Deiner Werkstatt. :wink:
Grüße aus dem Sauerland,
Lars

Forget limits, live free and roll on!
breckman
Mitglied
 
Beiträge: 26
Registriert: 16.06.2009 - 21:07:17
Wohnort: Sauerland

Re: HU Frist für Wohnmobile über 3,5t

Beitragvon Pfalzcamper » 09.04.2013 - 19:34:18

Hallo Lars,

also nur nach der Werkstatt wuerde ich mich nicht richten, aber wie geschrieben habe ich die 2015er Plakette auf meinem Nummernschild und den 2015er Eintrag zur naechsten HU im KFZ Schein.

Aber was weiss ich, was der Pruefer mir 2015 erzaehlen wuerde, wenn ich auf diese beiden Merkmale verweise. Keine Ahnung,ob es irgendwo ein Textchen gibt, das besagt, dass man sich selbst mit den Regeln befassen muss und Prueferunkenntnis nicht vor Strafe schuetzt.
Wo ein Willi ist, ist auch ein Weg!
Benutzeravatar
Pfalzcamper
Mitglied
 
Beiträge: 708
Registriert: 17.03.2012 - 21:15:38
Wohnort: Tiefste Pfalz

Re: HU Frist für Wohnmobile über 3,5t

Beitragvon breckman » 09.04.2013 - 19:47:13

Aus Erfahrung weiß ich, dass nichts passiert. 8)

Natürlich muss jeder selbst wissen, was er "riskiert".
Grüße aus dem Sauerland,
Lars

Forget limits, live free and roll on!
breckman
Mitglied
 
Beiträge: 26
Registriert: 16.06.2009 - 21:07:17
Wohnort: Sauerland

Re: HU Frist für Wohnmobile über 3,5t

Beitragvon Gimmund » 09.04.2013 - 19:54:37

breckman hat geschrieben:Aus Erfahrung weiß ich, dass nichts passiert. 8) ...


Es sei denn man hat @manzela als Prüfer... ;)

Gruß,
Gwaihir, der das Risiko eher auch gering einstuft
:)
Bild

Es gibt 2 Regeln für Erfolg: 1) Erzähle niemals alles, was du weißt. -- R.H.Lincoln

Nach demTrip ist vor dem Trip:
Zur Zeit: Rheinhessen
Danach: wer weiß das schon
Benutzeravatar
Gimmund
Mitglied
 
Beiträge: 4871
Registriert: 16.06.2002 - 23:41:37
Wohnort: Rheinhessen

Re: HU Frist für Wohnmobile über 3,5t

Beitragvon Bernhard 2 » 09.04.2013 - 20:12:14

Den Prüfer interessiert das gar nicht. Der geht nach dem Eintrag
im Fahrzeugschein und nach der HU-Plakette.
Benutzeravatar
Bernhard 2
Mitglied
 
Beiträge: 514
Registriert: 22.03.2007 - 12:51:54
Wohnort: NRW

Re: HU Frist für Wohnmobile über 3,5t

Beitragvon manzela » 11.04.2013 - 22:58:35

Der geht nach den gesetzlichen Fristen, weil zb die Software auch gar keinen Spielraum zulässt. Ich habe das aus meiner Praxis erlebt und nach den gesetzlichen Fristen gehandelt. Im übrigen habe ich das im Kollegenkreis angesprochen, die überwiegende Mehrheit würde genauso handeln.

Die Gesetze gelten für alle, euer Kenntnisstand ist ja auch so das nach 2 Jahren die HU fällig ist. Warum sollte dann gerade der Prüfer entgegen der gesetzlichen Bestimmungen handeln. Ich empfehle zum richtigen Zeitpunkt zur HU zu gehen, was dann draus gemacht wird, ist auf jeden Fall richtig. Alles andere ist Spekulation!

@gwaihir, warum sollte ich gerade bei einer Protokollkontrolle, die ständig stattfinden, Auffälligkeiten aufzeigen, wo man mir an die Karre gehen kann?
manzela
Mitglied
 
Beiträge: 98
Registriert: 27.04.2011 - 11:13:44

Re: HU Frist für Wohnmobile über 3,5t

Beitragvon Pfalzcamper » 11.04.2013 - 23:06:13

manzela hat geschrieben:Ich empfehle zum richtigen Zeitpunkt zur HU zu gehen


Irre ich mich oder ist der richtige Zeitpunkt jener, den der letzte fachmaennisch geschulte Pruefer plakattiert hat und der im Fahrzeugschein steht? :wink:
Wo ein Willi ist, ist auch ein Weg!
Benutzeravatar
Pfalzcamper
Mitglied
 
Beiträge: 708
Registriert: 17.03.2012 - 21:15:38
Wohnort: Tiefste Pfalz

Re: HU Frist für Wohnmobile über 3,5t

Beitragvon manzela » 11.04.2013 - 23:08:11

es geht um die erste HU nach Erstzulassung!
manzela
Mitglied
 
Beiträge: 98
Registriert: 27.04.2011 - 11:13:44

Re: HU Frist für Wohnmobile über 3,5t

Beitragvon Pfalzcamper » 11.04.2013 - 23:15:06

manzela hat geschrieben:es geht um die erste HU nach Erstzulassung!


Und wer traegt hierfuer die Verantwortung fuer die korrekte Eintragung im FZ Schein?
Wo ein Willi ist, ist auch ein Weg!
Benutzeravatar
Pfalzcamper
Mitglied
 
Beiträge: 708
Registriert: 17.03.2012 - 21:15:38
Wohnort: Tiefste Pfalz

Re: HU Frist für Wohnmobile über 3,5t

Beitragvon manzela » 11.04.2013 - 23:32:08

Dann lies ganz oben, genau darum gehts nämlich!
manzela
Mitglied
 
Beiträge: 98
Registriert: 27.04.2011 - 11:13:44

Re: HU Frist für Wohnmobile über 3,5t

Beitragvon Pfalzcamper » 11.04.2013 - 23:38:04

manzela hat geschrieben:Dann lies ganz oben, genau darum gehts nämlich!


Da steht nicht die Antwort auf meine Frage, sondern ein Erlebnis von Dir auf einem Stellplatz.

Eine Zulassungsstelle haendigt mir ein offizielles Dokument aus und Deiner Ansicht nach muss ICH den TUEV darauf hinweisen, dass dieses Dokument falsch ist?

Verstehe ich Dich richtig?
Zuletzt geändert von Pfalzcamper am 12.04.2013 - 00:04:01, insgesamt 1-mal geändert.
Wo ein Willi ist, ist auch ein Weg!
Benutzeravatar
Pfalzcamper
Mitglied
 
Beiträge: 708
Registriert: 17.03.2012 - 21:15:38
Wohnort: Tiefste Pfalz

Re: HU Frist für Wohnmobile über 3,5t

Beitragvon manzela » 11.04.2013 - 23:47:26

Nicht die Prüforganisation, sondern die Zulassungsstelle. Bitte richtig lesen, ich habe es in meiner Praxis mehrfach so erlebt, dass die Zulassungsstellen dies falsch machen. Seit 1.7.2012 gibt es allerdings eine veränderte Gesetzeslage und da sind dann Konsequenzen für den Halter zu erwarten. Wie jeder einzelne Prüfer handelt, weiss ich nicht. Ich kann mal eine Anfrage an die technische Leitung stellen, die dann irgendwann sicher bundesweit diskutiert werden wird. Wenn Bedarf besteht, kann ich die Antwort hier weitergeben.
manzela
Mitglied
 
Beiträge: 98
Registriert: 27.04.2011 - 11:13:44

Re: HU Frist für Wohnmobile über 3,5t

Beitragvon Pfalzcamper » 12.04.2013 - 00:09:45

manzela hat geschrieben:Seit 1.7.2012 gibt es allerdings eine veränderte Gesetzeslage.


Die wuerde mir ( und jeden anderen, den es betrifft, da sich mittlerweile 4 Halter mit der gleichen Situation gemeldet haben ) sehr weiterhelfen und meine Fragen eruebrigen.

Kannst Du den Passus im von Dir aufgefuehrten Gesetz, der sich auf das Thema hier bezieht, freundlicherweise verlinken?

Dann waeren naemlich alle Fragen ausgeraeumt :wink:
Wo ein Willi ist, ist auch ein Weg!
Benutzeravatar
Pfalzcamper
Mitglied
 
Beiträge: 708
Registriert: 17.03.2012 - 21:15:38
Wohnort: Tiefste Pfalz

Nächste

Zurück zu Recht und Verkehr

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder