Ab 01.01.2004 in freie Werkstatt?

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Ab 01.01.2004 in freie Werkstatt?

Beitragvon Gast » 17.12.2003 - 12:19:03

Habe dazu folgendes gefunden:<br><br>"Mit der Novellierung der Gruppenfreistellungsverordnung<br>(GVO) ist es nicht mehr zwingend erforderlich,<br>dass ein Fahrzeughalter die vom Hersteller<br>vorgeschriebenen Inspektionsarbeiten in einer<br>vom Hersteller autorisierten Fachwerkstatt ausführen<br>lässt, um Garantieansprüche aufrecht zu erhalten.<br>Tritt ein Garantiefall ein, reicht der Nachweis,<br>dass die vorgeschriebenen Inspektionsarbeiten in<br>einer Werkstatt ausgeführt wurden, die nicht markengebunden<br>sein muss. Mit diesem Nachweis<br>beginnen aber die Probleme. Bei einer Vielfalt von<br>mehreren 1.000 Modellvarianten aus verschiedenen<br>Modelljahren ist es für die freie Werkstätte<br>kaum möglich, die Inspektion wirklich nach Herstellervorgaben<br>abzuwickeln. Genau dieser Nachweis<br>ist allerdings im Garantiefall erforderlich. Der<br>Kunde trägt damit das volle Risiko, wenn er die<br>Herstellergarantie in Anspruch nehmen will. Ein<br>weiterer Nachteil entsteht bei Nutzung von Kulanzprogrammen<br>der Hersteller, die mitunter sogar<br>noch im 4. Betriebsjahr angeboten werden. Von<br>dieser freiwilligen Leistung der Hersteller sind frei<br>gewartete Fahrzeuge gänzlich ausgeschlossen.<br>Damit entstehen dem Fahrzeughalter enorme wirtschaftliche<br>Nachteile. Dies wissen offenbar auch<br>die Käufer von Gebrauchtwagen. Ein Insider:<br>"Ohne Inspektionsstempel von der Markenwerkstatt<br>tut man sich beim Verkauf schwer, im Premiumsegmen<br>läuft dann gar nichts." Somit ist die<br>Wartung eines Fahrzeuges in einer freien Werkstatt<br>auch nach der Änderung der gesetzlichen<br>Rahmenbedingung mit unabsehbaren Risiken für<br>den Autofahrer verbunden."<br><br>Das Risiko trägt also der Fahrzeugeigner!<br>
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Re: Ab 01.01.2004 in freie Werkstatt?

Beitragvon Seekater » 17.12.2003 - 15:24:40

[quote author=BPHennek link=board=WOMO-Technik;num=1071656343;start=0#0 date=12/17/03 um 11:19:03]....nicht mehr zwingend erforderlich,<br>dass ein Fahrzeughalter die vom Hersteller<br>vorgeschriebenen Inspektionsarbeiten in einer<br>vom Hersteller autorisierten Fachwerkstatt ausführen<br>lässt, um Garantieansprüche aufrecht zu erhalten.<br>....<br>Bei einer Vielfalt von mehreren 1.000 Modellvarianten aus verschiedenen Modelljahren ist es für die freie Werkstätte kaum möglich, die Inspektion wirklich nach Herstellervorgaben abzuwickeln.<br>......<br>Ein weiterer Nachteil entsteht bei Nutzung von Kulanzprogrammen der Hersteller, die mitunter sogar<br>noch im 4. Betriebsjahr angeboten werden. .....<br>Damit entstehen dem Fahrzeughalter enorme wirtschaftliche Nachteile.<br>......<br>.... im Premiumsegmen<br>läuft dann gar nichts."<br>[/quote]<br><br><br>Hallo Franke,<br><br>bei diesem Artikel wäre einmal die Quelle von Interesse....<br>Ich persönlich halte diesen Artiekl in Teilaspekten richtig, jedoch insgesamt zu pauschal und zu Ergebnissen kommend, die so allgemein keinesfalls gelten und vielfach sogar falsch sind. Doch konkret: <br><br><br>
.... im Premiumsegmen läuft dann gar nichts.
Dies gilt sicherlich, jedoch sind die Markenwerkstätten hier ebenso TOTAL überfordert, ich könnte hier zahlreiche Beispiele aufführen. Hier nur eines aus einem Spiegel Artikel der letzten Zeit: Hier wurde deutlich, daß gerade die Premium Fahrzeug IMMER mit Herstellereigenen Servicedienstleistungen für den Fall "Wagen steht, Kunde läuft" kostenlos versehen, werden, damit die Wagen in den ADAC Pannenstatistiken gar nicht auftauchen. Und das ist auch nötig, denn z.Zt. sind gerade die "Oberklasse-Autos" derart mit Schicki-Micki + WIBNI-Features (Would'nt it be nice if) vollgestopft, daß jeder Reparaturversuch zum Scheitern veruteilt ist. BMW hat gar eine (heimliche) Elektronik-Reduzierungs-Task-Force-Entwicklungsabteilung aufgelegt. Alleine an diesen Wortungetümen ist ersichtlich, daß die Oberklasse Fahrzeuge zur Zeit in einer "tot geschwiegenen" Sackgasse sind.<br><br><br>
Ein weiterer Nachteil entsteht bei Nutzung von Kulanzprogrammen der Hersteller, die mitunter sogar noch im 4. Betriebsjahr angeboten werden. .....<br>Damit entstehen dem Fahrzeughalter enorme wirtschaftliche Nachteile."
<br>Auch diesen Fall würde ich anders werten: Wer einen Wagen gekauft hat und auf die Teilnahme an "Kulanzprogrammen" derart angewiesen ist, daß ein nennenswerter wirtschaftlicher Schaden entsteht, der hat ein fehlerhaftes Auto gekauft, was während der Gewährleistung gewandelt oder zurückgegeben werden sollte. Diese Formulierung ist doch der Marketing-Ausdruck für "nicht eingestandene Produktfehler".<br><br><br>Fortsetzung folgt
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Re: Ab 01.01.2004 in freie Werkstatt?

Beitragvon Seekater » 17.12.2003 - 15:25:15

Teil 2:<br><br>
Bei einer Vielfalt von mehreren 1.000 Modellvarianten aus verschiedenen Modelljahren ist es für die freie Werkstätte kaum möglich, die Inspektion wirklich nach Herstellervorgaben abzuwickeln."
<br>Auch hier möchte ich wiedersprechen. War kürzlich - zum ersten Mal - in einer freien Werkstatt und angenehmst überrascht. Die sind mittlerweile alle zu Ketten zusammengeschlossen und wickeln darüber die Inspektionen nach den Original-Check- und Wartungsanleitungen der Hersteller ab. Bei der Markenwerkstatt bisher wurden die Checklisten immer "unter der Decke" gehalten, hier herrschte Transparenz im Verhältnis zum Kunden.<br>Klar mögen Mitarbeiter in freien Werkstätten nicht ganz so gut in Besonderheiten einzelner Fahrzeug geschult sein, wie die freien. In der Praxis relativiert sich das aber, wenn in der Markenwerkstatt der AzuBi die Arbeiten durchführt, der Geselle zwischen mehren Fahrzeugen pendelt und der Meister im Büro hinterher lediglich die Unterschrift drauf setzt.<br>Außerdem kann ich von unserem aktuellen WoMo berichten, wo die Ford-Vertragswerkstatt "keine Ahnung" vom eingebauten Motorsteuergerät hatte. Bei der Frage wo hier denn das Tachosignal abzugreifen ist - der Wagen hat ja jetzt ein Bussystem - gab es nur stottern. Der freie WoMo-Händler (mit ordentlicher Werkstatt) hat das dann aber problemlos (nach Info-Einholung von Ford) hinbekommen. Dies zeigt deutlich: Know-How kann jeder erwerben, dafür ist keine vertragliche Bindung nötig.<br><br><br>
....nicht mehr zwingend erforderlich, dass ein Fahrzeughalter die vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionsarbeiten in einer vom Hersteller autorisierten Fachwerkstatt ausführen lässt, um Garantieansprüche aufrecht zu erhalten.
<br>und hier liegt der größte Irrtum - der Autor verwechselt nämlich Garantie mit Gewährleistung. Garantie ist eine vom Hersteller ausgesprochene Garantie, die der Hersteller an beliebige Bedingungen frei nach seiner Wahl knüpfen kann - also beispielsweise an den Stempel der Vertragswerkstatt. Jedoch gibt es eine gesetzliche Gewährleistung (von nunmehr 2 Jahren) die JEDER Händler in Deutschland, der einen Neuwagen verkauft einhalten MUß - diese ist an keine Bedingungen geknüpft. Selbst wenn gar keine Inspektion ausgeführt wurde, muß also Gewährleistung ausgeübt werden, im Zweifelsfall eben schriftlich, Einschreiben oder gar Rechtsanwalt. Auch der Einwand "die Garantie kann ja auch mehr sein als die gesetzliche Gewährleistung" verhalt jedoch ungehört: ALLE deutschen "Premium"-Hersteller haben nämlich flugs, seit Einführung des neuen Kaufvertragsrechts Ihre Voll-Garantiebedingungen eingestampft und gewähren nicht mehr als gesetzlich zwingend ist (ganz im Gegensatz zu Import-Wagen) Es gibt jetzt also nur noch Anti-Rost-Garantien vom Hersteller, und die Garantiebedingungen dafür sind marginal<br><br>So jetzt nocheinmal flugs oben lesen, von wegen "Kulanzprogrammen" und dann den Wagen innerhalb zwei Jahren mindern oder wandeln, dafür braucht man kein Kulanzprogramm, sondern schlimmstenfalls 'nen Rechtsanwalt. In solchen Fällen sollte man sich vielleicht auch einmal eingestehen - wenn man erst nach z.B. 3 Jahren merkt, was man gekauft hat -  daß der Kauf vielleicht doch ein unüberlegter, uninformierter Fehlkauf gewesen sein könnte - Mängelinformationen sind nämlich meist außerhalb der Geschäftsräume des Händlers vor dem Kauf erhältlich. "Lehrgeld gezahlt" sagte meine Oma dazu. Die anderen "Kulanzleistungen" heißen dann Rückrufaktionen und die erhält schließlich, weil der Hersteller noch größeren Schaden von sich abwenden will.<br><br>Gruß<br>Seekater<br>
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Re: Ab 01.01.2004 in freie Werkstatt?

Beitragvon Gast » 17.12.2003 - 15:43:27

Quelle: http://www.der-reporter.de/pages/PDF/3103/51.pdf<br><br>und was nun?<br><br>Nachtrag: http://www.swr.de/ratgeber-auto/archiv/2001/11/10/index2.html<br><br>Worauf kann man sich verbindlich stützen um "gute Karten" zu haben?
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Re: Ab 01.01.2004 in freie Werkstatt?

Beitragvon Seekater » 17.12.2003 - 15:59:59

Hallo Franke,<br><br>die Reporterseite wimmel ja nur so von Anzeigen der Kfz-Hersteller. Hier ist die Einflußnahme also klar. Folglich: Verlassen kannst Du Dich nur auf eines, Deinen gesunden Menschenverstand. Überlege was Dir persönlich Herstellergarantien wert sind und handle danach.<br><br>Ich handle (bei PKW/WoMo Basisfahrzeug) nach der Maxime: in den ersten Jahren nach Neuwagenkauf zur Vertragswerkstatt, danach zur freien Werkstatt, die sind preiswerter und genauso gut.<br><br>Etwas anderes ist es bei WoMos mit der Dichtheitsgarantie über (bei meinem Fahrzeug 8 Jahren). Diese Garantie kann bei langjähriger Vernachlässigung einen wirtschaftlichen Totalschaden des WoMos bewirken. Also die 69,-- Euro, die mein Händler für die Dichtheitskontrolle verlangt, sind ihm sicher. Allerdings hätte ich auch keine Hemmung, wenn bei Dichtheitskontrollen Preiswucherei betrieben wird, bei anderen Händlern vorbeizufahren und den Stempel für weniger Geld mitzunehmen. Nebenbei bemerkt: Dichtheitskontrollen sind kein Hexenwerk, das kannst Du auch (mit dem entsprechenden Meßgerät). Und das wäre dann der andere Weg: Ein Fahrzeug das nicht undicht ist, braucht auch keine Garantie.<br><br>Entscheiden kannst Du nur selbst, in Deinem konkreten Fall.<br><br>Gruß<br>Seekater
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Re: Ab 01.01.2004 in freie Werkstatt?

Beitragvon Gast » 17.12.2003 - 16:19:57

Na die Entscheidung habe ich schon längst getroffen:<br><br>1. Während der Garantiezeit zum Vertragshändler<br>2. Nach Ablauf der Garantiezeit: noch offen!<br><br>Nenne mich bitte nicht "Franke", weil ich keiner bin!
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Re: Ab 01.01.2004 in freie Werkstatt?

Beitragvon mj » 17.12.2003 - 16:23:01

Schön kopiert, aber IMHO ohne aussagekraft.<br><br>Es gibt viele Werkstätten ohne Markenbindung, die eine sehr gute Leistung abliefern.<br>Wenn ich dagegen an den hier ansässigen Mercedeshänder denke, habe ich da so meine Zweifel. Zumal hier die Inspektionskosten riesig sind und auf einige meiner Fragen zum Service keine Antwort erhalten habe. (60tkm service 550 EURO bei E220) <br>Gegenbeispiel 75tkm service Markenfreie 230 EURO und das Auto kam gewaschen (ohne zu bezahlen) zurück.
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Re: Ab 01.01.2004 in freie Werkstatt?

Beitragvon murmelbaer » 17.12.2003 - 16:46:56

[quote author=Seekater link=board=WOMO-Technik;num=1071656343;start=0#2 date=12/17/03 um 14:25:15]... Frage, wo ... das Tachosignal abzugreifen ist ...<br>[/quote]<br><br>daß Du das wissen wolltest, läßt (mind.) zwei schlüsse zu : Du wolltest entweder einen tempomaten oder ein navi (oder beides) nachrüsten. In beiden fällen würde mich interessieren, ob dies problemlos möglich ist -- der ford-werkstatt-MEISTER, den ich fragte, wußte nicht einmal, was ein gyrostat ist. Nachdem ich's ihm dann erklärt hatte, behauptete er immer noch steif und fest, daß der bei ford-fahrzeugen -- für eine (halbwegs) korrekte navigation auch ohne gps-signal -- entbehrlich sei, man habe ja das tachsosignal. Die frage nach der nachrüstung eines tempomaten habe ich mir angesichts dieses kompetenzbeweises dann gleich gespart.<br><br>Hinweis für alle navi-interessierten : gibt ein gutgemachtes forum : ...... mist, finde die adresse nicht und im verlauf ist sie nicht gespeichert. War, glaube ich, navi-forum.net. Man gelangt auf jeden fall auch über die seite navisys.de dorthin.<br>
:) murmelbär
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