von Malu » 15.01.2004 - 19:35:59
Hallo WoMo-Freunde,<br><br>folgender Bericht ist im neuen ADAC-Newsletter zu lesen. Endlich mal wieder was Positives.<br><br>Gruss, Malu<br><br><br>Deutschland: Wohnmobile müssen seit 1. 11. 2003 seltener zur Hauptuntersuchung (11/2003)<br><br>Seit 1.November 2003 gelten längere Fristen für die Hauptuntersuchung. Wohnmobile müssen bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nach der Erstzulassung jetzt erst nach drei Jahren zum Wagen-Check (bislang galt eine Zweijahresfrist); danach ist eine Untersuchung alle zwei Jahre fällig. Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen brauchen in den ersten sechs Zulassungsjahren nur noch alle zwei Jahre (bisher jedes Jahr) zur technischen Untersuchung vorfahren. Ab dem siebten Zulassungsjahr fällt dann wieder eine jährliche Hauptuntersuchung an. Wohnmobile über 7,5 Tonnen werden weiterhin wie Lkw behandelt und jährlich durchgecheckt. Mit der Neuregelung entfällt aber die regelmäßige zusätzliche Sicherheitsprüfung.<br><br>Auch Fahrzeughalter, die für ihr Gefährt schon eine Prüfplakette haben, profitieren durch eine Übergangsvorschrift von den Neuregelungen. Bei Vorlage des Prüfberichtes, des Fahrzeugscheins und des hinteren Kennzeichens bringen die Sachverständigen der verschiedenen Prüforganisationen und die Zulassungsbehörden eine Plakette mit der neuen HU-Fälligkeit an und ändern entsprechend im Fahrzeugschein. So wird z.B. eine erst im September 2003 an einem Wohnmobil über 3,5 Tonnen angebrachte Plakette, die als nächsten Prüftermin den September 2004 aufweist, um ein weiteres Jahr auf September 2005 verlängert.<br><br>Keine Änderung gibt es bei den Abgasuntersuchungsfristen. Abgasuntersuchungen müssen im gleichen Zeitraum durchgeführt werden wie bisher die Hauptuntersuchungen. <br><br>Die bisher geltenden Regelungen zur Hauptuntersuchung, die am <br>1. Dezember 1999 in Kraft getreten waren, waren vom ADAC von Anfang an heftig kritisiert worden. Der Automobil-Club hatte darauf verwiesen, dass die meisten Wohnmobile über 3,5 Tonnen wegen ihres relativ kurzen Einsatzes reine Saisonfahrzeuge seien und nicht als Nutzfahrzeuge eingestuft werden dürfen. <br><br><br><br> <br> <br> <br> <br> <br>
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