von murmelbaer » 01.02.2004 - 19:37:16
[quote author=Christine link=board=WOMO-Technik;num=1075530237;start=0#5 date=02/01/04 um 17:34:53]Klar ist es sein gutes Recht! Aber freiwillig tut er es nicht, seit nunmehr zwei Jahren wird er vom Gesetzgeber dazu gezwungen. ...[/quote]<br>willkommen im club der garantie- und gewährleistungsgleichsetzer. Man unterscheide gewährleistung (sachmängelhaftung) und garantie. Habe aber keine lust, das zum tausendsten male zu erklären.<br><br>[quote author=Christine link=board=WOMO-Technik;num=1075530237;start=0#5 date=02/01/04 um 17:34:53]... Kundenfreundlichkeit ist, dem Kunden selber aussuchen zu lassen, wo er dies vornehmen läßt...[/quote]<br>bereits eine verlängerung der garantie auf das zwölffache des gesetzlich vorgeschriebenen empfinde ich als ziemlich kundenfreundlich (die gesetzliche sachmängelhaftung entspricht nur die ersten sechs monate in etwa einer garantie, die restlichen fünfeinhalb (bei hymer) jahre sind service pur). Was Du und manch anderer hier fordern, ist nicht nur die freiwillige dienstleistung, sondern auch noch die ausgestaltung der garantiebedingungen nach Deinem gusto. Das erinnert mich an das kleiner-finger-ganze-hand-anspruchsdenken vieler in diesem unseren lande. Dieses denken führt, wie ich aus meiner berufspraxis weiß, bei vielen unternehmern dazu, daß sie sich's dreimal überlegen, ob sie einen neuen service einführen oder nicht. Dennoch ist diese denke selbstverständlich Dein gutes recht (es lebe die freiheit).<br><br>Um mißverständnisse auszuräumen : ich finde solche garantiebedingungen auch nicht optimal. Aber, wie ich schon schrieb, niemand zwingt den konsumenten, diese garantiebedingungen zu akzeptieren (es lebe die marktwirtschaft).<br><br>[quote author=Christine link=board=WOMO-Technik;num=1075530237;start=0#5 date=02/01/04 um 17:34:53]Wenn Du so denkst, toll für Hymer und andere Hersteller, die sich derart aus der Verantwortung ziehen! Ich würde mir allerdings so etwas nicht bieten lassen und dann doch woanders kaufen! [/quote]<br>Nochmals : die ziehen sich nicht aus der verantwortung, sondern üben ein ihnen zustehendes recht der vertragsgestaltung aus (es lebe der rechtsstaat). <br><br>Wenn Dir diese form der rechtsausübung nicht paßt, dann ist es selbstverständlich Dein recht, die freiheit der marktwirtschaft zu nutzen. Gleichzeitig bitte aber anderen, wie den herstellern, diese freiheit auch zubilligen anstatt die wahrnehmung dieser freiheit als unverschämtheit abzuqualifizieren.<br><br>Eine freiwillige dienstleistung, die das gesetzlich vorgeschriebene um das elffache (!) überschreitet, als unverschämtheit zu bezeichnen, ist kontraproduktiv. Ist es typisch deutsch, auch an einer über das gesetzlich vorgeschriebene so weit hinausgehenden dienstleistung etwas auszusetzen zu finden ?
murmelbär
Frage nicht, was Dein land für Dich tun kann, sondern was Du für Dein land tun kannst (JFK).
Der teuro ist hochverrat am kleinen mann.
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