Winterrreifenverbot in Italien.

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

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Re: Winterrreifenverbot in Italien.

Beitragvon Gimmund » 26.05.2014 - 15:16:57

Ich habe in anderen Foren auch noch nichts über konkrete Fälle gelesen.

Aber, im Gegensatz zu der "Bindestrich im Kennzeichen fehlt"- Sau, die man seinerzeit durchs Dorf getrieben hat, handelt es sich hier nicht um einen Hoax, sondern um eine offizielle Vorschrift.

Klar, wie das letztendlich umgesetzt wird, wird der Sommer zeigen. Kommt ja auch immer auf die Tagesform der KontrollbeamtInnen an.
Aber bestimmt eine schöne Sache um den ruhenden Verkehr zu kontrollieren - immer nur Parkzeiten prüfen ist auf Dauer ja auch langweilig.

Das ist doch mit den Quittungen der Restaus ähnlich, die man mitnehmen und aufheben soll - jedenfalls bis zu einem gewissen Abtand vom Restau.
Würde von Euch schon mal jemand nach einer solchen Quittung gefragt?

Gruß,
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Re: Winterrreifenverbot in Italien.

Beitragvon VY73 » 26.05.2014 - 16:42:03

Gwaihir hat geschrieben:Würde von Euch schon mal jemand nach einer solchen Quittung gefragt?

Ja - in Kalabrien. Und zwar im Winter im Stockdunklen nach einem Restaurantbesuch. Wollte wegfahren, als an die Scheibe geklopft wurde. Man hielt einen Ausweis dagegen. Dachte erst, ich hätte meinen verloren und ganz Freundliche gäben ihn zurück. Waren zu dritt, einer in Uniform und bewaffnet. Alle sehr freundlich.

Und dann noch einmal nach einem Einkauf in einem kleinen Tante-Emma-"Supermarkt" am Nachmittag. Auch in Kalabrien. Aber Jahre her und die Pflicht besteht nach meiner Kenntnis nicht mehr.

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Re: Winterrreifenverbot in Italien.

Beitragvon Pego » 26.05.2014 - 19:45:20

"...und die Dinger bleichen irgendwann dann aus, in Calabrien oft ganz schnell, deshalb gibt's die Guarda di Finanza in ganz Italien, so auch in Calabrien! Das waren schon wilde Zeiten, sogar noch vor 5 Jahren gab's sowas noch! Aber die Finanzpolizisten waren stets um Etikette bemüht und sehr freundlich...! Erlebt habe ich sie aber auch in der Toskana..."

:D
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Re: Winterrreifenverbot in Italien.

Beitragvon rena13 » 27.05.2014 - 10:24:11

Ich glaube, mittlerweile hat der ADAC auch gemerkt, dass seine Aussage nicht korrekt war. Ich erlaube mir mal, das Ergebnis meiner Diskussion mit dem ADAC hier einzukopieren:

Nachdem ich mich mit dem ADAC auf dessen Facebook-Seite auseinandergesetzt hatte, hat der ADAC gestern auf seiner Website den Text geändert und nun auch (zwar umständlich, aber zumindest richtig) für Laien verständlich dargestellt:

Zitat ADAC: "Betroffen sind alle Winterreifen (M+S) mit dem Geschwindigkeitsindex Q (160 km/h) oder darunter. In der warmen Jahreszeit hingegen zulässig sind alle Winterreifen, deren Geschwindigkeitsindex darüber liegt oder bei denen die im Zulassungsschein eingetragene Höchstgeschwindigkeit identisch mit dem Geschwindigkeitsindex ist. Der Geschwindigkeitsindex ist Teil der am Reifen aufgedruckten Reifenkennzeichnung (z. B. 225/55 R17 H). Am letzten Buchstaben lässt sich der Geschwindigkeitsindex ablesen. Detaillierte Informationen zum Geschwindigkeitsindex und seiner Interpretation finden sich auf den ADAC Internetseiten (Rubrik: Info, Test & Rat, Stichwort "Reifen" und "Speed-Index")." Zitat Ende

Und dann einige Stunden später:

Zitat ADAC: [i]"Sehr geehrte Frau ...., inzwischen haben wir von unseren Juristen eine ausführliche Stellungnahme erhalten. Das Thema ist in der Tat verwirrend. In Italien besteht eine generelle Winterreifenpflicht zwischen dem 15. November und 15. April des Folgejahres. Mit dem Rundschreiben vom 17.1.2014 hat das Verkehrsministerium klargestellt, dass der Gebrauch von Winter- und Ganzjahresreifen (MS, M+S, M-S oder M&S-gekennzeichnete Reifen sowie Reifen mit Geschwindigkeitsindex "Q") mit einem Geschwindigkeitsindex unter der in der Zulassungsbescheinigung festgesetzten bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Zulassungsbescheinigung Teil I - Ziffer T) nicht nur in dem oben genannten Zeitraum, sondern bereits ab 15. Oktober bis spätestens 15. Mai des Folgejahres zulässig ist. Insofern ist Ihre Anmerkung richtig. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber - wie uns von italienischen Stellen bestätigt wurde - grundsätzlich auch, dass deren Verwendung im Zeitraum zwischen 15. Mai und 15. Oktober, also in den Sommermonaten unzulässig ist. In den Sommermonaten darf daher mit den betreffenden Winter- oder Ganzjahresreifen nur gefahren werden, wenn diese der in der Zulassungsbescheinigung festgesetzten bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs entsprechen. Inwieweit es hier gegebenenfalls Ausnahmen für Fahrzeuge gibt, die konstruktionsbedingt mit Ganzjahresreifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex versehen sind, als in Zulassungsbescheinigung aufgeführt, kann bisher von italienischer Seite nicht bestätigt werden. Wir sind derzeit dabei, von offiziellen Stellen in Italien weitere Präzisierungen einzuholen und werden diese nach Erhalt an unsere Mitglieder weitergeben. Viele Grüße ...." [/i]Zitat Ende

Ich hoffe, ich konnte hiermit aufklären.
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Re: Winterrreifenverbot in Italien.

Beitragvon Gimmund » 27.05.2014 - 11:13:58

Danke @rena13,

Da hat die Reifen-Lobby ja ganze Arbeit geleistet.
Ich kann mir gut vorstellen, dass der Absatz von Winterreifen, bevor es dieses Gesetz gab, eher schleppend war.

Gruß,
Gwaihir,
:-)
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Re: Winterrreifenverbot in Italien.

Beitragvon Pego » 27.05.2014 - 11:34:17

Gwaihir hat geschrieben:Danke @rena13,

Da hat die Reifen-Lobby ja ganze Arbeit geleistet.
Ich kann mir gut vorstellen, dass der Absatz von Winterreifen, bevor es dieses Gesetz gab, eher schleppend war.

Gruß,
Gwaihir,
:-)



@ rena13 :

Auch hier nochmal von mir mein aufrichtiges Dankeschön Rena für deine engagierte Vorgehensweise auf der fb-Seite und das du es hier für Alle bekannt machst. Das gefällt mir...! :D

@ Gwaihir :

Und seltsam mutet an, das nicht wenige Ganzjahresreifen und/oder Winterreifen die mit dem wichtigen R versehen sind, aus italienischer Produktion stammen. Zufälligerweise ist es die Marke mit den "heissen Jahreskalendern"...aber das ist nun wieder eine ganz andere Geschichte!

Dies Forum ist schon Klasse...und schön das wir jetzt fast mit dem Thema durch sind, wobei dies nun nicht das Schlußwort sein soll!

:D
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Re: Winterrreifenverbot in Italien.

Beitragvon rena13 » 27.05.2014 - 12:40:51

Und nun noch ganz abschließend:

Auf meine Anfrage hin bekam ich heute von Ministero Infrastrutture e Trasporti eine Email mit der Bestätigung, dass wir mit unseren Q auf den Reifen und im Fahrzeugschein beruhigt fahren können.

Und das werden wir auch.......... (aber das Schreiben nehme ich vorsichtshalber doch noch mit!! )
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Re: Winterrreifenverbot in Italien.

Beitragvon Seekater » 28.05.2014 - 23:19:18

rena13 hat geschrieben:Und nun noch ganz abschließend:

Auf meine Anfrage hin bekam ich heute von Ministero Infrastrutture e Trasporti eine Email mit der Bestätigung, dass wir mit unseren Q auf den Reifen und im Fahrzeugschein beruhigt fahren können.

Und das werden wir auch.......... (aber das Schreiben nehme ich vorsichtshalber doch noch mit!! )


Liebe Rena,
das brauchst Du nicht..... mit folgender Überlegung:
Bevor die jetzt neue Regelung in Kraft trat, konnte man also zu gewissen Zeiten mit Reifen fahren, deren Geschwindigkeitsindex NIEDRIGER ist, als die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges. Äh, sorry, ich wäre nie auf die Idee gekommen, mir derartige Reifen zu kaufen, oder anders formuliert: Solche Reifen, darf Dir ein Reifenhändler nach Vorlage des Fahrzeugscheines gar nicht montieren, denn dort steht der zulässige (mindest-) Index drin.

Und deshalb benötigst Du das Schreiben aus Italien nicht, Du hast es immer dabei, in Form der Zulassungsbescheinigung.

Schöne Grüße
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Re: Winterrreifenverbot in Italien.

Beitragvon Gimmund » 29.05.2014 - 01:44:41

Mit Verlaub @Seekater,

das ist/war bei Winterreifen doch gang und gäbe. Dein PKW läuft 210 und Winterreifen mit GI "S" (180) dürfen gefahren werden, wenn im Sichtbereich des Fahrers ein 180km/h-Aufkleber angebracht ist.

Da ich seit Jahren meine PKW mit Ganzjahresreifen besohle, kann es natürlich sein, das ich Änderungen dieser Regelung nicht mitbekommen habe.
Und die Ganzjahresreifen passen natürlich zu den in den Papieren angegebenen Vorgaben.
Z.Bsp GI "V" obwohl mein T-Reg gerace mal 205 läuft und ich in diesen Geschwindigkeitsbereich auch nur vorgestoßen bin, weil ich es mal wissen wollte.

Gruß,
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Re: Winterrreifenverbot in Italien.

Beitragvon Seekater » 29.05.2014 - 11:50:03

Gwaihir hat geschrieben:Mit Verlaub @Seekater,

das ist/war bei Winterreifen doch gang und gäbe. Dein PKW läuft 210 und Winterreifen mit GI "S" (180) dürfen gefahren werden, wenn im Sichtbereich des Fahrers ein 180km/h-Aufkleber angebracht ist.

jawohl :idea: :idea: , ich erinnere mich, diese Regelung gibt/gab es (wohl noch aus den 1960-er jahren stammend, als es keine "passenden" Winterreifen gab). Offensichtlich gilt dies nun nicht mehr in Italien und sollte auch ansonsten selbstverständlich sein:

Winter-/Ganzjahresreifen müssen mit dem zum Fahrzeug passenden Geschwindigkeitsindex gekauft werden.

Schöne Grüße
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Re: Winterrreifenverbot in Italien.

Beitragvon Gimmund » 29.05.2014 - 12:17:22

Seekater hat geschrieben:.... Winter-/Ganzjahresreifen müssen mit dem zum Fahrzeug passenden Geschwindigkeitsindex gekauft werden. ...


Nein @Seekater, müssen nicht. jedenfalls nicht in D.
Sieh dir bitte mal den §36 Abs.1 der StVZO an.
(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M+S-Reifen – Winterreifen – gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

2. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.


Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können; eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben. Nägel müssen eingelassen sein.


Aber ich gebe dir vollumfänglich Recht, der Geschw.-Index der Winterreifen sollte schon zum Fahrzeug passen.

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