Gesetzliche Bestimmungen für zusätzliche Sitzplätzeim Womo

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Gesetzliche Bestimmungen für zusätzliche Sitzplätzeim Womo

Beitragvon Großfamilie » 15.04.2015 - 23:44:27

Hallo,
wir sind immer noch am überlegen ob wir unser Womo Argos 747 umbauen können um aus den 6 zugelassenen Plätzen doch 8 oder gar 9 zu machen. Ich kann dazu keine Formel oder Gesetz finden. Theoretisch könnten wir die Seitendinette ausbauen und eine normale Sitzecke einbauen . Dann hätten wir auf jedem Fall zwei zusätzliche Plätze. Wer kennt sich aus mit den Vorschriften? Ich meine , das ein zugelassenen Sitz für einen Menschen von 75 kg, gerechnet wird. Dazu rechnet man die Summe X für Gepäck. Wie genau muss man das rechnen um sehen zu können ob es von der Zuladung überhaupt möglich wäre? Wo finde ich dazu rechtliche Bestimmungen? Habe schon ohne Ende im Internet gesucht,aber finde nichts dazu. Vielleicht weiß das ja jemand von euch oder kann mir sagen wo ich dazu Bestimmungen finde. Ein Umbau macht ja nur Sinn ,wenn ich am auch Ende die Abnahme vom Tüv bekomme. :D
LG
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Re: Gesetzliche Bestimmungen für zusätzliche Sitzplätzeim Wo

Beitragvon Allhie » 16.04.2015 - 05:53:46

Hallo Großfamilie,

Du hast die Antwort schon in deiner Frage versteckt :wink: : Fahr doch mal zum TüV und frag dort die Profis, auf was du achten musst. Ob Sie dir das auch schriftlich geben weiß ich zwar nicht, aber die Infos sind aus erster Quelle. Die Leute dort wissen zumindest, wo du die gesetzlichen Vorschriften findest und nachlesen kannst.

LG Allhie
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Re: Gesetzliche Bestimmungen für zusätzliche Sitzplätzeim Wo

Beitragvon Schwedenopa » 16.04.2015 - 08:54:30

Hallo Großfamilie,

bis zu 9 Sitzplätzen insgesamt (einschließlich Fahrer) ist aus rein rechtlicher Sicht kein Problem, solange es technisch machbar ist. Dazu später. Falls es mehr als 9 Sitzplätze insgesamt werden sollen, ändert sich die Fahrzeugklasse. Dann wird aus dem Fahrzeug der Klasse M1 eines der Klasse M2 oder M3, womit sich zumindest der bürokratische Aufwand erheblich erhöhen dürfte und außerdem das Womo nur noch mit einem Führerschein Klasse D (Busführerschein) bewegt werden darf. Letzteres gilt auch dann, wenn nicht alle Sitzplätze belegt sind!

Zu den technischen Möglichkeiten weiß ich nur Folgendes: Jeder zusätzliche Sitzplatz, der während der Fahrt benutzt werden soll, benötigt Sicherheitsgurte, und diese müssen an einem fest mit dem Fahrgestell verbundenen Gurtbock befestigt sein. So ein Gurtbock ist kein Leichtgewicht, ich würde mit mindestens 20 Kilogramm pro zusätzlichem Sitzplatz rechnen. Der Gurtbock muss zugelassen und vorschriftsmäßig installiert sein sowie in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Für die Masse gilt: Das zusätzliche Gewicht der Gurtböcke sowie sonstiger evtl. nötiger Teile wird zur Leermasse hinzugeschlagen. Für die Berechnung der Masse in fahrbereitem Zustand muss diese Erhöhung der Leermasse berücksichtigt werden. Hinzu kommen pro zusätzlichem Sitzplatz noch 75 kg für den Passagier und 10 kg für sein Gepäck. Wenn ihr also zwei zusätzliche Sitze einbaut, erhöht sich die Leermasse um wenigstens 40 kg, wahrscheinlich eher 45-50 kg. Und die Masse im fahrbereiten Zustand wächst um 170 kg.

MfG
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