TÜV-Fristen bei Womos bis 3,5t - 2 oder 3 Jahre

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TÜV-Fristen bei Womos bis 3,5t - 2 oder 3 Jahre

Beitragvon claudia » 28.03.2004 - 21:35:47

Hallo Leute,<br><br>wir haben unsere neues Womo (3,5t zul. G.G.) 2003 im Sept. erstmals zugelassen. Aufgrund der damals geltenden Gesetzeslage wurde eine zweijährige HU/AU-Frist festgelegt. Wie allseits bekannt wurde im November 03 für Neuzulassungen eine dreijährige HU/AU-Frist festgelegt. Dies sollte laut verschiedenen Berichten in den einschlägigen Zeitschriften auch rückwirkend gelten. Bei der Zulassung vorige Woche wurde mir aber von den Beamten mitgeteilt, dass dies nicht möglich sei. Wer kennt sich hier gut aus und kann mir genaueres über den neuen Gesetztestext sagen?<br><br>Bitte um Hilfe und Info.<br><br><br>Besten Dank<br><br>und liebe Grüße<br><br>Claudia
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Re: TÜV-Fristen bei Womos bis 3,5t - 2 oder 3 Jahr

Beitragvon Womokiste » 29.03.2004 - 00:44:12

Hi Caudia, mit Blick auf die Uhr noch ein "schneller" Tip: ;) Wenn Du über die Funktion suchen gehst, den Begriff TÜV eingibst, das maximale Alter auf 360 und die Anzahl der Beiträge auf 100 einstellst, findest Du sicher die gewünschten Infos.<br>Geprüften Gruß von Franz Peter
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Re: TÜV-Fristen bei Womos bis 3,5t - 2 oder 3 Jahr

Beitragvon Maxi » 29.03.2004 - 10:29:09

Hallo Claudia,<br>laut Allradzeitung, müssen jetzt alle Dieselfahrzeuge  über 3,5 t ab dem 6.ten  Betriebsjahr  einmal pro Jahr zur HU. Neuwagen haben da etwa 36 Monate Zeit.<br> Alle anderen alle zwei Jahre.<br>Das kostet jedesmal für die Hu 45 ? und die Au 35? klasse was. :P :P  :-/<br>Gruß Maxi<br>
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Re: TÜV-Fristen bei Womos bis 3,5t - 2 oder 3 Jahr

Beitragvon Alfrederix » 18.04.2004 - 16:05:39

Hallo Claudia,<br><br>im Dez. 03 hätte ich mit meinem 3,5t-Womo  zur ersten HU müssen.<br>Ich habe den Artikel (siehe Link von BPHennek) ausgedruckt, habe diesen dem freundlichen TÜV-Prüfer vorgelegt und anstands- und kostenlos den HU Stempel für ein weiteres Jahr (bis Dez. 04) erhalten. <br><br>Gruß Alfrederix
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Re: TÜV-Fristen bei Womos bis 3,5t - 2 oder 3 Jahr

Beitragvon Jens_M » 03.05.2004 - 14:03:55

Hallo,<br><br>ich wollte mein WoMo 3,5 Tonnen eventuell auf 3,8 t auflasten lassen. Laut Hersteller kein Problem.<br>Würde das dann aber bedeuten, dass ich jährlich zum TÜV müsste? Ich hatte gedacht, dass diese jährliche Frist nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge (Vermietung) besteht.<br><br>Gruß<br>Jens<br>
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Re: TÜV-Fristen bei Womos bis 3,5t - 2 oder 3 Jahr

Beitragvon DieterG » 03.05.2004 - 16:25:06

Hallo, Jens,<br>sobald Dein Fahrzeug älter als 6 Jahre ist, mußt Du nach heutigem Stand jährlich zum TÜV, bis 6 Jahre Alter alle 2 Jahre. Fahrzeuge bis 3,5 t haben die "PKW"-Regelung; bis zum ersten TÜV 3 Jahre, danach alle 2 Jahre, unabhängig vom Fahrzeugalter.<br>Vermiet-WOMOS müssen unabhängig vom Gewicht jährlich zum TÜV.<br><br>Gruß  Dieter
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Re: TÜV-Fristen bei Womos bis 3,5t - 2 oder 3 Jahr

Beitragvon Jens_M » 03.05.2004 - 17:21:29

Hallo Dieter,<br><br>vielen Dank.<br><br>Also werde ich das mit der Auflastung erst mal bleiben lassen. Hatte sowieso schon bedenken wegen der in Österreich hochgetriebenen Maut für Fahrzeuge ab 3,5t.<br><br>Merci<br><br>Gruß<br>Jens<br>
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Beitragvon hanschoen » 28.01.2005 - 12:26:34

Claudia,

ich habe mein WoMo im September erstmals zugelassen. Eingetragen waren für TÜV und AU 2 Jahre.

Gestern habe ich bei unserer Zulassungsstellen problemlos zwei neue
Plaketten für September 2007 - ohne dafür einen Cent zu bezahlen - bekommen.

Müßte also gehen.

Gruss aus Kiel
Hans
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Beitragvon woming » 28.01.2005 - 16:15:50

hanschoen hat geschrieben:ich habe mein WoMo im September erstmals zugelassen. Eingetragen waren für TÜV und AU 2 Jahre.

Gestern habe ich bei unserer Zulassungsstellen problemlos zwei neue
Plaketten für September 2007 - ohne dafür einen Cent zu bezahlen - bekommen.


zwei neue ?

ich hatte eine 3-Jahresplakette für die HU bekommen.
Die 2-Jahres-Plakette für AU ist so geblieben [TÜV]

Kennst Du die Rechts-Grundlage dafür, wonach auch die AU auf 3 Jahre
erweitert werden kann?

woming
hier sind die Stellplatzlisten:
http://www.womo-sp.org
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Beitragvon hanschoen » 28.01.2005 - 18:02:15

Hallo Woming,

Zu finden ist die Rechtsgrunslage für die AU in der Anlage XIa der STVZO, Ziffer 2.1.2.1 (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvzo/)
.
Ich habe bei meiner Zulassungsstelle allerdings wegen der AU nicht gesondert nachgefragt, die haben das von sich aus gemacht. Allerdings ist auch nicht einzusehen, warum da bei der nachträglichen Anoassung ein Unterschied zwischen HU und AU gemacht werden sollte.

zitierter Text

aus anlage XIa STVZO:

"1. Art und Gegenstand der Untersuchungen
Die untersuchungspflichtigen Kraftfahrzeuge unterliegen Untersuchungen
des Abgasverhaltens gemäß § 47a, den nachstehenden Vorschriften und
den dazu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen mit Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden
veröffentlichten Verlautbarungen.
2. Zeitabstand der Untersuchungen
Den Zeitabstand der Untersuchungen für Kraftfahrzeuge der Feuerwehren
und des Katastrophenschutzes regeln die zuständigen obersten
Landesbehörden im Einzelfall oder allgemein. Die anderen
Kraftfahrzeuge sind mindestens in folgenden regelmäßigen Zeitabständen
einer Abgasuntersuchung zu unterziehen:
2.1 Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor
2.1.1 ohne Katalysator oder mit Katalysator, jedoch ohne
lambdageregelte Gemischaufbereitung .................... 12
Monate
2.1.2 mit Katalysator und lambdageregelter
Gemischaufbereitung
2.1.2.1 allgemein
bei erstmals in den Verkehr gekommenen
Personenkraftwagen oder Wohnmobile für die
die erste Untersuchung ................................. 36

Monate
für die weiteren Untersuchungen ........................ 24"

Gruß aus Kiel

Hans
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Beitragvon heulnet » 11.02.2005 - 09:41:40

woming hat geschrieben:
ich hatte eine 3-Jahresplakette für die HU bekommen.
Die 2-Jahres-Plakette für AU ist so geblieben [TÜV]

Kennst Du die Rechts-Grundlage dafür, wonach auch die AU auf 3 Jahre
erweitert werden kann?

woming

komme gerade von der zulassungsstelle. habe anstandslos beide plaketten ausgetauscht bekommen. auf wunsch mache ich dir gerne eine kopie vom fahrzeugschein
heulnet
 

Beitragvon Dirks BiMo » 11.02.2005 - 22:31:43

Moin,
war heute bei der DEKRA.
Hat etwas gedauert bis der Mensch das hatte,
dann aber gab es die beiden Plaketten und die Änderung im
Fahrzeugschein problemlos und sofort.
Das ganze kostenlos und dazu noch nach Feierabend.
-An dieser Stelle danke an die DEKRA -
Gruß
Dirk
Kein Bus? ...wie uncool. Das Leben ist zu kurz, um kleine hässliche Autos zu fahren ;-))
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Beitragvon blaupeter110 » 12.02.2005 - 00:10:25

Hallo,

ich bin neu hier und ein junger Besitzer eines Wohnmobils.

Mit großem Interesse verfolge ich seit geraumer Zeit die Beiträge im Forum und möchte nun auch meine Erfahrung bei der Zulassung meines
Fahrzeuges Dethleffs Globebus 2 im Oktober 04 erzählen.

Die Zulassungsstelle im Kreis Heinsberg hat mir zuerst für 2 Jahre HU und AU gegeben. Auf meinen Hinweis wegen einer längeren Frist wurden mir für HU 3 Jahre gegeben, für AU aber nur 2 Jahre. Da ich mich nicht so gut auskannte habe ich dies erst mal so hingenommen.

Am Montag fahre ich zur Zulassungsstelle und werde dies nochmals abklären. :!:

Recht schönen Dank für Eure Hinweise

viele Grüße
blaupeter110
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Beitragvon Karlheinz_Alig » 14.02.2005 - 21:18:38

Dirks_Karmann hat geschrieben:Moin,
war heute bei der DEKRA.
Hat etwas gedauert bis der Mensch das hatte,
dann aber gab es die beiden Plaketten und die Änderung im
Fahrzeugschein problemlos und sofort.
Das ganze kostenlos und dazu noch nach Feierabend.
-An dieser Stelle danke an die DEKRA -
Gruß
Dirk


Hallo Freunde,

wir haben unser neues Womo im Juni 2003 erworben und zugelassen. Im Fahrzeugschein steht nächste HU Juni 2006, also 3 Jahre.

Das sagt doch wohl alles.

Grüße Karlheinz
Man kann dem Tag mehr Leben, doch dem Leben nicht mehr Tage geben
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