parken mitWoMo 3,5t

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

Moderator: Mods

parken mitWoMo 3,5t

Beitragvon Wolfi1949 » 10.09.2015 - 13:45:25

Wir fahren seit vielen Jahren und konnten nicht verbindlich klären, wo wir parken dürfen. Es geht nicht ums Übernachten.
Laut Zulassung Feld 5 erste Zeile haben wir ein: FZ.Z.PERS.BEF. 8 SPL. Zweite Zeile: Wohnmobil. Also ist es nicht als Sonderfahrzeug zugelassen!
Nun ist die Zulassung klassischer PKWs in dieser ersten Zeile identisch. Lediglich die zweite Zeile spezifiziert das Fahrzeug, z.B. als Kombilimousine oder eben Wohnmobil.
Nach meiner Rechtsauffassung habe ich also einen PKW im Gegensatz zu einem LKW oder (Reise-)Bus.
Daraus folgt, dass ich auf PKW Parkplätzen mit dem Zusatzschild "Nur für PKW" parken darf, da die STVO nur PKW, LKW und Busse kennt.
Die Polizei sieht das allerdings anders!

Ich werde bei dieser Frage auch im Internet nicht fündig. Auch eine Korrespondenz mit dem ADAC brachte keine Klärung.

Ich hoffe hier im Form auf eine rechtlich nachprüfbare Aussage.

Danke
Wolfi1949
Mitglied
 
Beiträge: 1
Registriert: 10.09.2015 - 13:26:21

Re: parken mitWoMo 3,5t

Beitragvon Schwedenopa » 10.09.2015 - 14:31:59

Hallo Wolfi,

und herzlich willkommen im Forum des WOMO-Verlages! :D

Zunächst einmal: Eine wirklich rechtsgültige Auskunft zu diesem Thema wirst Du nur von einem Gericht erhalten. Die nennt sich dann "Urteil" und kostet einen Haufen Geld. :wink:

Ansonsten ist das Thema Wohnmobile auf PKW-Parkplätzen im Forum schon mehrfach diskutiert worden, zuletzt hier: Klick!

Meiner persönlichen Meinung nach - ich bin aber kein Jurist! - ist in Deutschland das Parken von Wohnmobilen auf Parkplätzen mit dem Zusatzschild "Nur für PKW" nicht zulässig! Zur Begründung siehe meine Beiträge im oben verlinkten Thread.

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
Benutzeravatar
Schwedenopa
Moderator
 
Beiträge: 4776
Registriert: 11.02.2004 - 23:22:05
Wohnort: Uppsala

Re: parken mitWoMo 3,5t

Beitragvon SeewolfPK » 10.09.2015 - 15:57:18

Sehr interessante Ausführungen gibt es hier: http://www.deinklick.de/Wohnmobil_-_PKW_oder_LKW.html

Zitat
Wohnmobile dienen der Personenbeförderung und nicht dem Transport von Lasten, sie können also keine LKW sein. Sie sind ergo in der Richtlinie EU 2007/46/EG deshalb auch in der Klasse M, sprich M1 aufgeführt.

Klasse M1:
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich PKW und Wohnmobile).

Hier schon findet laut gängiger Meinung eine Trennung der Fahrzeugtypen statt! In der Gruppe M werden die Fahrzeuge aufgeführt, die der Personenbeförderung dienen, diese werden allerdings unterteilt. Stünde dort kein UND, sondern ein ODER, dann wären die Wohnmobile den PKW gleichgestellt!

Einfach ausgedrückt: Klasse M1 ist Obst, hierzu gehören PKW (Äpfel) UND Wohnmobile (Birnen).
Benutzeravatar
SeewolfPK
Mitglied
 
Beiträge: 242
Registriert: 02.10.2011 - 11:06:14
Wohnort: Emden

Re: parken mitWoMo 3,5t

Beitragvon Schwedenopa » 10.09.2015 - 16:36:26

SeewolfPK hat geschrieben:Sehr interessante Ausführungen gibt es hier: http://www.deinklick.de/Wohnmobil_-_PKW_oder_LKW.html

Danke für den Link! Sehr interessante Seite. Da kommt also jemand völlig unabhängig nahezu auf die gleiche Rechtsauffassung wie ich. Im Bezug auf das Zusatzzeichen 1048-12, das mit dem "LKW-Symbol", sind wir allerdings unterschiedlicher Meinung, ich habe diesbezüglich mal einen Kommentar hinterlassen.

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
Benutzeravatar
Schwedenopa
Moderator
 
Beiträge: 4776
Registriert: 11.02.2004 - 23:22:05
Wohnort: Uppsala

Re: parken mitWoMo 3,5t

Beitragvon oldman » 10.09.2015 - 17:57:23

Hallo,

Zunächst sollte der Begriff "Sonderfahrzeug" nicht Verwendung finden.
Ein Wohnmobil läuft unter der Rubrik Sonstige Kraftfahrzeuge und das ist auch gut so.
Wohnmobil: Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
a) Tisch und Sitzgelegenheiten,
b) Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,
c) Kochgelegenheit und
d) Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.

Ein wichtiger Aspekt darf nicht vergessen werden, nämlich die Besteuerung. Dafür wurde hart gekämpft.
Seit dem 1. Januar 2006 wird nach einem eigenen, emissionsorientierten Wohnmobilsteuersatz (§§ 8 Nr. 1a i.V. § 9 Abs. 1 Nr. 2a KraftStG) veranlagt, der in der Höhe niedriger als die PKW-, jedoch höher als die LKW-Steuer liegt.
Sollte das Wohnmobil jetzt mit Pkw gleichgestellt werden, bedeutet dies eine wesentlich höhere Besteuerung.

Gerhard hat die rechtliche Situation zum Parken deutlich beschrieben. Ebenso teile ich die Einschätzung was das Zusatzzeichen 1048-12 betrifft.

Gruß Nikolaus
Unterwegs mit Laika Ecovip H600
Benutzeravatar
oldman
Mitglied
 
Beiträge: 466
Registriert: 07.06.2003 - 18:48:01
Wohnort: Niederbayern


Zurück zu Recht und Verkehr

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder