Zusatzzeichen 1048-10 ("Nur Pkw")

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Zusatzzeichen 1048-10 ("Nur Pkw")

Beitragvon Musikmicha » 22.02.2016 - 23:21:18

Hallo zusammen,
seit 14 Tagen habe ich ein Wohnmobil, das ich auf einem öffentlichen Parkraum in der Nähe unseres Hauses abstellen möchte. Bisher gibt es da keinerlei Beschilderung, sondern es sind einfach 5 Parkplätze, die auch selten alle belegt sind.
Heute erfuhr ich nun, dass sich zwei Anwohner "beschwert" hätten und das Ordnungsamt auffordern, dort ein Parkplatzschild mit dem Zusatzzeichen 1048-10 (Nur PKW) aufzustellen, was mir das Abstellen des Wohnmobils dort verbieten würde.

Frage:
Kann das Ordnungsamt "willkürlich" ein solches Verbot aussprechen? Wer entscheidet darüber? Ein einzelner Mitarbeiter? Das kann doch wohl nicht sein ?

Mein Rechtsverständnis und meine Argumentation:
- Ich habe mich vor dem Kauf des Wohnmobils ausdrücklich darüber informiert, dass ich auf solchen Stellflächen stehen darf, also auch bei uns.
- Ich wohne seit 25 Jahren hier, immer wieder haben auf diesen Parkplätzen Wohnmobile oder auch Anhänger gestanden, sodass ich doch wohl auf einen "Bestandsschutz" vertrauen kann.
- Sollte ein solches Schild dort angebracht werden, müsste ich das Wohnmobil auf der Straße vor meinem Haus stehen lassen, was ja erlaubt ist, aber mit erheblich größeren Einschränkungen für alle Verkehrsteilnehmer verbunden wäre.
- Es kann doch nicht sein, dass Nachbarn ohne Argumente, also lediglich aus Neid, das Parken eines Wohnmobils an einer Stelle verhindern können, wo es niemanden stört und keinerlei Belästigung darstellt.

Dank für Eure Antworten, Vorschläge, Erfahrungen,
Micha
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Re: Zusatzzeichen 1048-10 ("Nur Pkw")

Beitragvon MobilLoewe » 23.02.2016 - 00:50:10

Hallo Micha,

also das Ordnungsamt aufzufordern, das Parken "mal eben" einzuschränken geht so nicht, es sei denn eine Begründung hinsichtlich der Verkehrssicherheit wäre gegeben. In Wohnstraßen gibt es hin und wieder Probleme mit dem Parken von Wohnmobilen, wenn Anwohner sich in der Sicht nach draußen eingeschränkt fühlen, da sollte man "sensibel" parken, auch wenn man sich im Recht fühlt oder gar hat. Geh doch offensiv vor, spreche mit dem Ordnungsamt, erfrage die Voraussetzungen.

RA Dähn hat zum Parken für Wohnmobile hier was veröffentlicht.
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Re: Zusatzzeichen 1048-10 ("Nur Pkw")

Beitragvon Schwedenopa » 23.02.2016 - 09:56:09

Musikmicha hat geschrieben:Frage:
Kann das Ordnungsamt "willkürlich" ein solches Verbot aussprechen? Wer entscheidet darüber? Ein einzelner Mitarbeiter? Das kann doch wohl nicht sein?

Nein, so einfach geht das nicht. Um ein solches Verbot aussprechen zu können, muss ein sachlicher Grund dafür vorliegen. Denkbare sachliche Gründe, um einen Parkplatz nur für PKW freizugeben, könnten zum Beispiel sein:

  • Die Belastbarkeit des Untergrunds reicht für schwerere Fahrzeuge als PKW nicht aus.
  • Die Parkplätze sind zu klein, ein Womo würde darüber hinausragen.
  • Im Einzelfall aber auch, dass einem Anwohner die Sicht verstellt wird!
Neid ist kein sachlicher Grund. :wink: Allerdings sehe ich hier auch keinen Anspruch auf Bestandsschutz.

Sollte ein solches Verbot angeordnet werden, so ist es aber möglich, dies entweder durch Widerspruch oder durch Verwaltungsklage überprüfen und ggfs. zurücknehmen zu lassen.

MfG
Gerhard
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