Motorradträger - Frage zur Rechtssicherheit

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Motorradträger - Frage zur Rechtssicherheit

Beitragvon Wohnmobilpeter123 » 22.04.2016 - 17:01:12

Hallo

Ich habe im Februar einen Heku T600 auf Ducatobasis mit einem abnehmbaren Motorradträger gekauft. Es soll sich um einen Originalträger von Heku handeln. Leider gibt es zum Motorradträger keine Unterlagen, auch keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere, auch keine "Einstanzugen" oder Typenschild auf dem Träger. Rückfrage bei Heku ergab, dass abnehmbare Träger nicht eingetragen werden.

Nun fahre ich am Montag zum TÜV und wollte den Träger mit vorstellen.

Beim Fahrradträger bekommt man beim Kauf eine "Betriebserlaubnis" (oder wie das sich nennt), leider habe ich für den Motorradträger so was nicht mitbekommen (Nachfragen bei den bisherigen Besitzern waren negativ - die haben z.T. das Ding abgemacht und nach dem TÜV wieder drangemacht, was ich aber nicht möchte - ich bin schon mal früher beim Wohnwagen auf Gewicht kontrolliert worden).

Welche Erfahrungen habt ihr beim TÜV mit Motorradträgern gemacht. Habt ihr für diese eine Betrieberlaubnis? I

Ich wollte gern gewapnet sein, bevor ich beim TÜV eine Überraschung erlebe.

MfG

Peter
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Re: Motorradträger - Frage zur Rechtssicherheit

Beitragvon Rossi » 22.04.2016 - 17:55:51

Hallo Peter,

bei mir gab es auch keine Eintragungen !
Aber warum den Träger mit zum TÜV nehmen ?
Viele Grüße

Bernd
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Re: Motorradträger - Frage zur Rechtssicherheit

Beitragvon Beduin » 22.04.2016 - 19:30:43

Bei mir zig mal nichts passiert, mit Trägen hinten dran und ohne BE
Das Leben ist ein Bumerang, alles was du Gutes tust kommt irgendwann zu dir zurück.

Grüssle Ina
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Re: Motorradträger - Frage zur Rechtssicherheit

Beitragvon Hymerli93 » 25.04.2016 - 07:45:54

Beduin hat geschrieben:Bei mir zig mal nichts passiert, mit Trägen hinten dran und ohne BE

.. heist noch lange nicht dass das auch legitim ist.
Ich auch dabei mir ein Plattform zuzulegen.
Man braucht eine Bescheinigung ( ABE od Typenschild ) dass das was man an sein Auto schrauben möchte auch sicher ist. Dann braucht man vom TÜV eine Bescheinigung ( Eintragung im Brief ) dass duch das anschrauben die Fahrsicherheit und auch sonst niemand gefährdet wird.
Hast eins davon nicht, erlischt die Betriebserlaubniss für dein Fahrzeug und im Schadensfall bist du der Dumme.
Du kannst dich vor der Prüfung beim TÜV Beraten lassen.
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Re: Motorradträger - Frage zur Rechtssicherheit

Beitragvon Wohnmobilpeter123 » 26.04.2016 - 15:58:39

Hymerli93 hat geschrieben:Du kannst dich vor der Prüfung beim TÜV Beraten lassen.


genau, gerade das habe ich jetzt vor. Ich werde vom Ergebnis berichten.

MfG

Peter
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Re: Motorradträger - Frage zur Rechtssicherheit

Beitragvon Wohnmobilpeter123 » 29.04.2016 - 12:39:25

Wohnmobilpeter123 hat geschrieben: Ich werde vom Ergebnis berichten.


Also, TÜV ist durch, keine Beanstandung auch zum Motorradträger. Es wurde der Hinweis des Herstellers Heku bestätigt, dass abnehmbare Motorradträger nicht in die Papiere eingetragen werden brauchen.

Also, wenn das so ist, dann wird das so zur Kenntnis genommen und der Träger auch nicht eingetragen und kann so gefahren weden.

MfG

Peter
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