Rückstufung nach Schaden

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Rückstufung nach Schaden

Beitragvon Uli_bw » 10.01.2017 - 13:59:07

Hallo Leute,

unsere Tochter hat am WE einen kleinen Schaden an einem anderen Womo angerichtet.
Die Versicherung will uns jetzt um 16 SF Jahre zurück stufen. (ist glaub die Kravag)

Wo seid ihr versichert wie sieht es dort aus?

Unfallfreie Grüße ULI
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Re: Rückstufung nach Schaden

Beitragvon SeewolfPK » 10.01.2017 - 16:37:34

Hallo Uli,
die Rückstufung ist sicherlich überall abhängig von den vorher erreichten schadenfreien Jahren.
Ich füge mal die Rabattklassentabelle sowie die Rückstufungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung bei.

Ich weiß nicht ob das Nennen der Gesellschaft hier erwünscht ist. Bitte also ggf. PN.

rabattstufen.JPG

rückstufung_Haftpflicht.JPG

rückstufung_Kasko.JPG
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Re: Rückstufung nach Schaden

Beitragvon klausimaus » 11.01.2017 - 09:26:41

Hierher verschoben.
Gruß Mod Klausimaus
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Re: Rückstufung nach Schaden

Beitragvon frajop » 11.01.2017 - 10:42:24

Hallo,
die Rückstufungen sind mittlerweile bei fast allen Versicherungen 'brutal'. Im Einzelfall kann es günstiger sein, einen geringen Schaden selbst zu bezahlen und den Schadensfreiheitsrabatt dadurch zu retten. Das muss man im Einzelfall ausrechnen.
Gruß
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Re: Rückstufung nach Schaden

Beitragvon Hajot » 11.01.2017 - 17:28:23

Ja das stimmt, die Rückstufungen sind teilweise schon beträchtlich, differieren aber von Anbieter zu Anbieter.
Möglich ist aber auch bei Versicherungen einen sogenannten Rabattretter zu vereinbaren.

Gruß
Hans-Jürgen :D
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Re: Rückstufung nach Schaden

Beitragvon frajop » 11.01.2017 - 19:24:45

Hajot hat geschrieben:Möglich ist aber auch bei Versicherungen einen sogenannten Rabattretter zu vereinbaren.

Ich kenne keine Wohnmobilversicherung die einen Rabattretter anbietet. Kennst du eine?

Grüße
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Re: Rückstufung nach Schaden

Beitragvon eisloewe » 11.01.2017 - 19:51:39

Seit Jahren bei HUK . Vorteil: z.B. bei Hagelschaden keine 1500 € Selbstbeteiligung und nur 50 % des Schadens. Hatte vorher auch eine typische Womo-Versicherung. Wenn es drauf ankommt, ist ein "normaler" Versicherer auf jeden Fall die bessere Wahl, auch wenn Du vielleicht momentan etwas höher im Beitrag liegst. Ich bezahle im Vierteljahr 174 Euronen. Mein Hagelschaden wurde mit 11800 € mit 500 € Selbstbeteiligung bezahlt.

Gruß

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Re: Rückstufung nach Schaden

Beitragvon frajop » 11.01.2017 - 21:21:07

eisloewe hat geschrieben:Seit Jahren bei HUK

Wie ist dort die Rückstufung?

Frank
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Re: Rückstufung nach Schaden

Beitragvon Uli_bw » 12.01.2017 - 10:22:39

Wie es aussieht wird meine Tochter den Schaden wohl selber bezahlen dürfen.
Stoßstange muss ich mich drum kümmern.
Rabattretter haben wir nicht. Würde ich aber nach den Erfahrungen jetzt nehmen.
Vielleicht könnt ihr ja eine Versicherung empfehlen die auch noch über 10 Jahre alte Womos versichert. ganz ohne ist mir das immer noch zu teuer, wenn es ein größerer Schaden ist.
Ich hoffe die Rechnung ist nicht so brutal, dass wir auf eine Rückstufung verzichten können.
Auf dem Bild sieht man nur einen defekten Blinkerm, wie es drunter aussieht weiß keiner... (kein Bild angehängt.)
Unsere "Stoßstange" vom Eura ist hinüber und dürfte den größten Teil des Schadens gemindert haben.
Weiß jemand ob man so ein Teil vom schrott oder Gebrauchtteilehändlern bekommen kann?

Danke ULI
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Re: Rückstufung nach Schaden

Beitragvon eisloewe » 12.01.2017 - 21:22:19

frajop hat geschrieben:
eisloewe hat geschrieben:Seit Jahren bei HUK

Wie ist dort die Rückstufung?

Frank


Musst Du bei Punkt 3. Versicherungsbedingungen Campingfahrzeuge nachsehen. Wenn es ein fataler Kaskoschaden ist rentiert sich bestimmt die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Für einen herkömmlichen Kratzer wo eher nicht. Aber wie gesagt, bei Teilkaskoschäden, wo keine Höherstufung erfolgt, (Hagelschaden, etc. ) bestimmt vorteilhaft. Habe auch vorher bei Kravag etc. nachgesehen und gerechnet. Letztendlich ist ein normaler Kfz-Versicherer bestimmt die bessere Wahl.

Gruß

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Re: Rückstufung nach Schaden

Beitragvon eisloewe » 12.01.2017 - 21:26:17

Uli_bw hat geschrieben:Wie es aussieht wird meine Tochter den Schaden wohl selber bezahlen dürfen.
Stoßstange muss ich mich drum kümmern.
Rabattretter haben wir nicht. Würde ich aber nach den Erfahrungen jetzt nehmen.
Vielleicht könnt ihr ja eine Versicherung empfehlen die auch noch über 10 Jahre alte Womos versichert. ganz ohne ist mir das immer noch zu teuer, wenn es ein größerer Schaden ist.
Ich hoffe die Rechnung ist nicht so brutal, dass wir auf eine Rückstufung verzichten können.
Auf dem Bild sieht man nur einen defekten Blinkerm, wie es drunter aussieht weiß keiner... (kein Bild angehängt.)
Unsere "Stoßstange" vom Eura ist hinüber und dürfte den größten Teil des Schadens gemindert haben.
Weiß jemand ob man so ein Teil vom schrott oder Gebrauchtteilehändlern bekommen kann?

Danke ULI


Hallo Uli, meine Kiste war 10 als ich zur HUK gewechselt bin, keine Probleme.
Schick mir mal Bilder vom Schaden, ist eigentlich der selbe Aufbau wie Bürstner 647. Falls es wirklich nur die Stoßstange ist, die ist mit einem Winkeleisen am Aufbau befestigt, ist das GAnze eigentlich kostengünstig. Die Heckleuchten kosten etwa 70 € pro Seite, die Stoßstange selbst kann man mit einigem Geschick selbst reparieren. Ist bestimmt kein 4000 Euronen Schaden wie die Spezial-Wohnmobil-Werkstätten deklarieren.

PS: Habe meine Stoßstange schon des Öfteren repariert (Aufsetzen Fähre, Berge in Südtirol, Geschwindigkeitsboller auf Korsika, etc.)

Viele Grüße

Heini

Gruß

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Re: Rückstufung nach Schaden

Beitragvon Uli_bw » 24.01.2017 - 10:12:38

Hallo Heini,

Danke, aber es geht mir nicht u, meien "Leuchtenträger" wie das Ding glaube ich offiziell heißt. Notfalls lass ich mir das aus Aluminium Kanten.
Mir geht es mehr um die "saumässige" Haftpflichtrückerstattung für einen kleinen Schaden am gegberischen Womo (hier sieht man nur einen Riss im Blinkerglas - aber was ist darunter?)
Ich schau mich jetzt mal im Internet um was isch zu meinen Eurateile finde und gehe dann 2 Häuser weiter zum Campingbedarfhändler, mal sehen was der mir anbieten kann....
Wird schon nicht so teuer werde...

Grüße ULI
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Re: Rückstufung nach Schaden

Beitragvon Schwedenopa » 24.01.2017 - 14:54:14

Hallo Uli!

Uli_bw hat geschrieben:Mir geht es mehr um die "saumässige" Haftpflichtrückerstattung für einen kleinen Schaden am gegberischen Womo (hier sieht man nur einen Riss im Blinkerglas - aber was ist darunter?)

Da hast Du im Prinzip nur eine Möglichkeit: Den Schaden des Unfallgegners von der Versicherung "zurückkaufen". Sprich, effektiv ihn aus eigener Tasche zu bezahlen.

MfG
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