Sondergenehmigung für WOMO ü 12m

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Sondergenehmigung für WOMO ü 12m

Beitragvon Denri » 10.10.2017 - 11:34:39

Hallo zusammen,

ich plane, einen gebrauchten Reisebus/Doppeldeckerbus zu kaufen und ihn professionell zu einem Wohnmobil bzw. eher zu einem Tourbus umbauen zu lassen.

Frage 1:
Gibt es bei der Zulassung (TÜV) Kriterien für eine Sondergenehmigung, da das gewünschte Fahrzeug z. B. 12,7 m lang ist?

Frage 2:
Welchen Führerschein benötige ich für einen umgebauten Bus, der privat als WOMO genutzt wird? (9 Sitze, Ü 9 Sitze / 12 m Ü 12 m)

Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.
Denri
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Re: Sondergenehmigung für WOMO ü 12m

Beitragvon Schwedenopa » 10.10.2017 - 13:40:21

Hallo Denri,

und zunächst einmal herzlich willkommen im Forum des WOMO-Verlages!

Denri hat geschrieben:Gibt es bei der Zulassung (TÜV) Kriterien für eine Sondergenehmigung, da das gewünschte Fahrzeug z. B. 12,7 m lang ist?

Das wird schwierig: Eine Zulassung als irgendetwas Anderes als "Kraftomnibus" ist grundsätzlich nur bis maximal 12,0 m Länge möglich. Es gibt drei mögliche Auswege:

  1. Du beantragst bei Deiner zuständigen "höheren Verwaltungsbehörde" eine Ausnahmegenehmigung nach StVZO § 70. Nachteil: Es handelt sich dabei um eine Ermessensentscheidung, Du hast also keinen Rechtsanspruch auf einen positiven Bescheid. Vorteil: Es würde die Fahrerlaubnisklasse C (LKW-Führerschein) ausreichen.
  2. Du lässt das Teil als Kraftomnibus zulassen. Dann dürfte es mit 2 Achsen bis zu 13,5 m und mit 3 Achsen bis zu 15,0 m lang sein. Falls es (auch) ein Tourbus werden soll, möglicherweise sowieso die einzig mögliche Variante. Eine Zulassung als Kraftomnibus setzt allerdings voraus, dass Du außer dem Fahrersitz mehr als 8 Sitzplätze für Passagiere hast. Damit wird bei dieser Länge zwingend auch die Fahrerlaubnisklasse D nötig. (D1 reicht nicht, die gilt nur bis 8 m Länge.)
  3. Durchaus ernst gemeint: Du lässt im Rahmen des Ausbaus 70 cm absägen. Ein Karosseriebauer kann sowas.

Denri hat geschrieben:Welchen Führerschein benötige ich für einen umgebauten Bus, der privat als WOMO genutzt wird? (9 Sitze, Ü 9 Sitze / 12 m Ü 12 m)

Wie oben schon angedeutet: Falls Du die Ausnahmegenehmigung erhältst (oder Variante 3. wählst) UND das Fahrzeug nicht mehr als 8 (während der Fahrt zugelassene) Sitzplätze außer dem Fahrersitz hat, dann reicht die Klasse C. (Und falls es noch weniger als 7,5 t zul. Gesamtmasse haben sollte, sogar C1.) Falls Variante 2., dann brauchst Du Klasse D.

MfG
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Schwedenopa
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Re: Sondergenehmigung für WOMO ü 12m

Beitragvon Denri » 10.10.2017 - 19:56:25

Hallo Schwedenopa,

ganz herzlichen Dank für die schnelle und sehr informative Antwort.

Ich hätte an sich kein Problem damit, den Bus anstatt als Wohnmobil auch als Bus anzumelden.
Ich musste jedoch feststellen, dass es nicht so einfach ist, einen Bus zu versichern. (Wohnmobile sind natürlich gängig und kein Problem)
Aber die Versicherungen wie zum Beispiel ADAC versichern keine Busse. Andere wiederum versichern nur Gewerbliche busflotten usw.

Vielleicht klappt es mit einer Ausnahmegenehmigung auch wenn das wohl schwer wird.

Vielen Dank und einen schönen Abend.

MfG
Denri
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Re: Sondergenehmigung für WOMO ü 12m

Beitragvon RaiWo » 11.10.2017 - 09:10:09

Servus!
Das mit der Fahrerlaubnis ist nicht so einfach, denn du brauchst beim Ersterwerb der Fahrerlaubnis für ein solches Fahrzeug
Klasse D.
Wollte ich auch nicht glauben, aber es ist so!
CU
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Re: Sondergenehmigung für WOMO ü 12m

Beitragvon Denri » 11.10.2017 - 17:34:12

Hey Wolf,

danke für die Info, gut zu wissen :-)
Denri
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Re: Sondergenehmigung für WOMO ü 12m

Beitragvon RaiWo » 12.10.2017 - 09:01:14

Hai!
Wie die Ausbildung vonstatten gehen soll, weiß ich nicht. Was ich gefunden hab, war immerdie Ausbildung zum Berufsbusfahrer.
CU
Wolf
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