Hallo Denri,
und zunächst einmal herzlich willkommen im Forum des WOMO-Verlages!
Denri hat geschrieben:Gibt es bei der Zulassung (TÜV) Kriterien für eine Sondergenehmigung, da das gewünschte Fahrzeug z. B. 12,7 m lang ist?
Das wird schwierig: Eine Zulassung als irgendetwas Anderes als "Kraftomnibus" ist grundsätzlich nur bis maximal 12,0 m Länge möglich. Es gibt drei mögliche Auswege:
- Du beantragst bei Deiner zuständigen "höheren Verwaltungsbehörde" eine Ausnahmegenehmigung nach StVZO § 70. Nachteil: Es handelt sich dabei um eine Ermessensentscheidung, Du hast also keinen Rechtsanspruch auf einen positiven Bescheid. Vorteil: Es würde die Fahrerlaubnisklasse C (LKW-Führerschein) ausreichen.
- Du lässt das Teil als Kraftomnibus zulassen. Dann dürfte es mit 2 Achsen bis zu 13,5 m und mit 3 Achsen bis zu 15,0 m lang sein. Falls es (auch) ein Tourbus werden soll, möglicherweise sowieso die einzig mögliche Variante. Eine Zulassung als Kraftomnibus setzt allerdings voraus, dass Du außer dem Fahrersitz mehr als 8 Sitzplätze für Passagiere hast. Damit wird bei dieser Länge zwingend auch die Fahrerlaubnisklasse D nötig. (D1 reicht nicht, die gilt nur bis 8 m Länge.)
- Durchaus ernst gemeint: Du lässt im Rahmen des Ausbaus 70 cm absägen. Ein Karosseriebauer kann sowas.
Denri hat geschrieben:Welchen Führerschein benötige ich für einen umgebauten Bus, der privat als WOMO genutzt wird? (9 Sitze, Ü 9 Sitze / 12 m Ü 12 m)
Wie oben schon angedeutet: Falls Du die Ausnahmegenehmigung erhältst (oder Variante 3. wählst) UND das Fahrzeug nicht mehr als 8 (während der Fahrt zugelassene) Sitzplätze außer dem Fahrersitz hat, dann reicht die Klasse C. (Und falls es noch weniger als 7,5 t zul. Gesamtmasse haben sollte, sogar C1.) Falls Variante 2., dann brauchst Du Klasse D.
MfG
Gerhard