von Seekater » 26.08.2004 - 11:06:39
Hallo Frank,<br><br>also zunächst einmal ist alles hier gesagte korrekt. Es handelt sich um Garantie und dort gilt der Wortlaut der Eura-Garantiebedingungen.<br><br>Es ist richtig, daß der Händler immer der erste Ansprechpartner ist - in Sachen der gesetzlichen Gewährleistung, was nur gilt solange der Händler existiert. Du hast jedoch weder einen Fall der gesetzlichen Gewährleistung, noch ist Dein Händler geschäftsfähig.<br>Das Garantieversprechen nun, ist ein über einen Händler geschlossener Vertrag zwischen Hersteller und Käufer. Hier verspricht der Hersteller unter vom im selbst definierten Bedingungen Leistungen (ggfs. über Subunternehmer) in gewissem Umfang kostenfrei zu erbringen. Hier macht nun der Konkurs des Händlers nichts aus, da Garantieversprechen ist ein Vertrag der durch den Kaufvertrag zwischen Dir und dem Hersteller zustande gekommen ist.<br><br>Wenn die konkrete Sache nun, so wie es den Anschein hat, eher "eine Kleinigkeit" ist, ist nachvollziehbar, daß Eura selbst nicht in die Regulierung eintreten will, sondern dies seinen Vertragshändlern überläßt. Was sagen denn die Garantiebedingunen hierzu ? Wann wird Eura selbst tätig, wann der Eura-Händler ?<br><br>Weiterhin würde ich in den Garantiebedingungen nachlesen inwieweit etwas mit "einwandfreier" Schadensbehebung geregelt ist. Ist also nachweislich ein und derselbe Händler mit einem identischen Schaden (Undichtigkeit an der selben Stelle) mehrfach ohne Erfolg beschäftigt, kannst Du gegenüber dem Hersteller Eura, dies schildern und auf einwandfreie Schadensbehebung drängen. Wichtig ist auch, wann die Undichtigkeit an dieser Stelle das erste Mal auftrat. Der Schaden kann dann durchaus seit dem ersten Auftreten als nicht behoben gelten. Eura befindet sich dann seit langem im Verzug, in Bezug auf den bestehenden Garantievertrag.<br><br>Solltest Du also mit Deinem Händler im Sinne einer einwandfreien Schadensbehebung nicht weiterkommen, würde ich mich im Rahmen der Garantiebedingungen an Eura wenden, den Fall mit seiner Historie schildern und nachdrücklich auf einwandfreie Schadensregulierung drängen. Eura möge selbst vorschlagen, wie weiter verfahren wird, um eine einwandfreie Schadensregulierung zu erzielen. Das ganze schriftlich, per Einschreiben mit Rückschein und Setzung einer angemessenen Frist, bis wann sich Eura über das weitere Verfahren äußern soll.<br><br><br>Viele Grüße<br>Seekater<br>
Wenn schon Irren, dann lieber durch eine Tat, als durch eine Unterlassung