Hallo zusammen,
ich habe während meines Urlaubs in Norwegen einen Wasserschaden im "Badezimmer" bekommen. Das Wasser tropfte am Wasserhahn des Waschbeckens (auch wenn man diesen nicht benutzt hat) fleißig nach unten in die darunterliegende Holzkonstruktion. Um einen größeren Folgeschaden zu vermeiden (aufquellen des Holzes) habe ich mir vom Händler in Deutschland eine Dethleffs Vertretung in Norwegen nennen lassen und bin zu dieser gefahren. Ich habe den dortigen Händler darauf hingewiesen, dass sich mein Fahrzeug noch 2 Wochen in der Sachmangelhaftung befindet (Abnahme 02.06.20 - Meldung an den deutschen Händler 14.05.22). Der norwegische Händler hat sich den Schaden angesehen und gesagt, der Hahn sei defekt und müsste ausgetauscht werden. Da ich Laie bin, konnte ich natürlich die Aussage nicht überprüfen. Des weiteren sagte er, er könne die Reparatur durchführen, aber nur gegen Cash. Er hätte keine Lust sich mit der Administration von Dethleffs herumzuschlagen. Ich solle mir das Geld von meinem Händler wiedergeben lassen. Nach meiner Rückkehr aus dem Urlaub habe ich den "defekten Hahn" und die Rechnung des norwegischen Händlers an meinen deutschen Händler übergeben. Dieses weigert sich (angeblich nach Rücksprache mit Dethleffs) die Kosten zu übernehmen.
Frage: Kennt jemand zufällig ein Urteil mit ungefähr gleicher Sachlage oder hat jemand irgend einen Tipp für mich?
Gruß
Pensionär