Auflastung von 3,5 t auf 3,85 to oder auch 4,t

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Moderator: Mods

Auflastung von 3,5 t auf 3,85 to oder auch 4,t

Beitragvon heri.schu » 24.10.2004 - 20:40:20

Hallo Freunde,

Ich habe ein Laika Creos 3010 G Womo. Wir haben total mit Übergewicht zu kämpfen. Bei jeder Abfahrt stehen wir vor der Gewissensentscheidung zu Hause bleiben oder im Hotel (= Spaß) schlafen wegen dem Übergewicht. Wir haben kein ABS, da wir es vom Händler im Nov. 2003 vom Hof weg gekauft haben. Das Gewichtsproblem wurde uns erst später klar, als wir uns notgedrungen als blutige WoMo-Anfänger damit beschäftigten. Führerscheine sind kein Problem.
Ansonsten macht uns das WoMo-Reisen einen Riesenspaß, aber dieses Thema belastet uns sehr.

Was ist bei einer Auflastung vorgeschrieben?

Wie darf man mit einem aufgelasteten WoMo fahren- Beschränkungen?

Ich hoffe, daß ich eine vernünftige Antwort und nicht so eine Schnodderiche bekommen wie manche sich im Forum artikulieren. Denn das macht das Forum nicht zu einer Freude.

Freundliche Grüße
Heri und Maria
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Re: Auflastung von 3,5 t auf 3,85 to oder auch 4,t

Beitragvon Kerli » 24.10.2004 - 21:01:34

heri.schu hat geschrieben: Ich hoffe, daß ich eine vernünftige Antwort und nicht so eine Schnodderiche bekommen wie manche sich im Forum artikulieren. Denn das macht das Forum nicht zu einer Freude.
Freundliche Grüße
Heri und Maria



Hallo Heri und Maria,

dann sollte man auch mit gutem Beispiel vorangehen !

Sorry, aber nach meinem Geschmack waren die letzten Zeilen völlig überflüssig ! Das "weckt" nur wieder bestimmte Mitglieder........
:-(

Aber jeder wie er halt mag.

Mit freundlichem Gruß

Kerli
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Beitragvon Gimmund » 24.10.2004 - 22:00:56

Hi Heri und Maria,

die technischen Voraussetzungen könnt ihr am ehesten beim TÜV o.ä. Organisation erfahren.
Ihr sagt Womo ab 3.5t brauchen ASU? Sowas habe ich auch mal gehört, müsstet ihr also in Erfahrung bringen seit wann die Regelung für Neufahrzeuge gilt.

Untersuchungen: HU (TÜV) alle 2 Jahre, AU jedes Jahr

Ansonsten gelten für Womo ab 3,5t die gleichen Regeln wie für LKW ab 3,5t. z.Bsp: max 80km/h, Überholverbot für LKW, Durchfahrtsverbote über 3,5t (die sind verbreiteter als man glaubt)

Das sind die, die mir zu so später Stunde einfallen.

Ich glaube aber, dass das fehlende ABS für euch ein echtes K.O. - Kriterium sein wird. Das müsste euch aber auch eure Händler sagen können.

Gruss,
Gwaihir
:)
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Beitragvon nitefly » 25.10.2004 - 02:00:18

Hallo Heri und Maria,

Ich hoffe, daß ich eine vernünftige Antwort und nicht so eine Schnodderiche bekommen wie manche sich im Forum artikulieren. Denn das macht das Forum nicht zu einer Freude.


Ich kann Euren Frust nachvollziehen, denn das ist in diesem Forum schon sehr ausgeprägt!

Doch zum Thema:
Wieviel wiegt Ihr leer?

Mein Womo hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 T. Und mein Vater (von dem habe ich es übernommen - er sei hier gepriesen...) hatte da immer die berühmten 10% Überladung einkalkuliert, bei denen angeblich nix passiert.
Aus seiner Erfahrung habe ich gelernt, das Gewicht im Auge zu behalten.
Doch ich habe festgestellt, daß ich beim Besten Willen nicht an das Maximalgewicht rankomme, ohne im Urlaub wirklich was zu vermissen...
Er war immer mit 'ner halben Werkstatt unterwegs. Hat der Nachbar einen 1-dreiviertel-Zoll-Schlüssel gebraucht, hat er in irgendeine Kiste reingelangt, und hat ihn gehabt...
Mein größtes Problem ist ein Roller, den ich mitnehmen möchte, ohne auf ein Boot zu verzichten, deshalb habe ich mich für einen Hänger entschieden, den ich auch ab und an im "normalen" Leben ganz gut gebrauchen kann. (Vom Roller ganz zu schweigen, sogar als alter Big-Biker liebe ich das Teil inzwischen...)

Die Auflastung sehe ich ab 3,5 T als sehr einschneidend: Dann fahre ich LKW, mit all den damit verbundenen Konsequenzen:
Parken in einer Stadt, Nachtfahrverbot für LKW, Geschwindigkeitsbegrenzungen... Das ist ein schier unüberschaubarer Sprung, von 3,49 auf 3,5 T! (Weiß ich alles nur vom Hörensagen und lasse mich gerne eines Besseren belehren..)
Kann mich halt noch gut daran erinnern, daß wir bei unserem alten Tischer (auf 'ner VW-Pritsche) keine Alu-Felgen eingetragen bekommen haben, weil er als Nutzfahrzeug eingetragen war... Ist jetzt kein Vergleich, zeigt aber, was da im Einzelfall so alles aus solch einem Schritt resultiert.

Wäre mal einen ernstgemeinten Thread wert, welche Vor- und welche Nachteile dieser Schritt mit sich bringt.

Sicher konnte ich Euch jetzt nicht wirklich weiterhelfen, doch mich interessiert schon, wieviel Zuladung ein 3,5T WoMo so im Allgemeinen hat.
Ich lebe mit meiner Lebensgefährtin in zweisamer Partnerschaft, keine Kinder, insofern sind wir da schon offensichtlich fein raus, allerdings glaube ich auch, daß so'ne Riesenkiste auch dazu verleitet, Dinge reinzuladen, die kein Mensch (wirklich) braucht...

liebe Grüße

NightFly
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Beitragvon Andreas » 25.10.2004 - 07:00:50

:)
Hallo

Die Aufzählung von Gwaihir möchte ich fortsetzten.

Mindestabstand 70 Meter bei Zeichen 273

Parken auf Gehwegen ( bereits ab 2,8 Tonnen ) verboten

Ab 3,51 Tonnen muss ein KfZ, wenn in dunkler Ortschaft abgestellt, eine eigene Lichtquwelle oder Warntafel haben

Zusätzlich zu Warndreieck und Verbandskasten muss eine Warnleute mitgeführt werden.

Über 3,5 ändert sich auch die Besteuerung.
Schadstoffklasse und Geräuschklasse werden berücksichtigt.

l.g.
Andreas
:)
Ich kann kochen, von Technik und Mechanik habe ich keine Ahnung.
Knaus Traveller 545 EZ ´96 auf Ducato 230
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Beitragvon knubbel » 25.10.2004 - 09:43:51

Hallo, geht mal auf < http://www.kuhn-autotechnik.de>. Dort findet ihr unter anderem eine Übersicht, was für Auflastungen der einzelnen Fabrikate notwendig ist und auch was der Spass kostet.

Gruss

Knubbel
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Beitragvon Seekater » 25.10.2004 - 16:01:32

Gwaihir hat geschrieben:.... müsstet ihr also in Erfahrung bringen seit wann die Regelung für Neufahrzeuge gilt.

Untersuchungen: HU (TÜV) alle 2 Jahre, AU jedes Jahr



also seit 1.11.2003 oder 1.12.2003 oder 1.1.2004 (in jedem Bundesland ein anderer Termin) gilt: Neufahrzeuge über 3,5 t müssen in den ersten 6 Jahren alle zwei Jahre zum TÜV, danach wieder jährlich.

Insofern ist es also ohne Belang, wann die Regel in Kraft trat, entscheidend ist nur das Alter des Fahrzeugs und das muß unter 6 Jahren sein.


Hallo Heri und Maria,

wir standen auch vor dieser Entscheidung zu folgendem (subjektivem) Fazit durchgerungen: Auf der Kostenseite tut sich über/unter 3,5t nichts, was man an Steuer spart, gibt man an TÜV wieder aus...... Die Nutzungseinschränkung (80 km/h, parken, Ortsdurchfahrten) sind für uns ohne Belang, da wir mit einem 7m Mobil sowieso nicht auf derartigen Parkplätzen parken können und eh meist am Stadtrand parken..... die 80 km/h waren für uns im Gegenteil ein Plus für die "ehrliche" Seite (den 3,85t), denn dadurch fährt man im Urlaub nicht "noch schnell mal eben" (zu schnell) irgendwohin, sondern läßt es urlaubsmäßig gelassen angehen. Und wenn Ihr sowieso immer mal wieder Gewissensbisse habt, macht das...... und erkundigt Euch ob eine ABS-Nachrüstung bei Euerem Fahrzeug möglich ist, denn die ist Pflicht oberhalb 3,5 t...... Und: Ihr müßt dann auch eine Warnblinklampe dabei haben....

Gruß
Seekater
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Beitragvon karl54de » 25.10.2004 - 16:48:58

Hallo,

Im Frühjahr wollte ich meinen Allegro auch auflasten. Es ist ein 15er Ducato mit AL-KO Fahrwerk. Das Fahrzeug habe ich im Nov.2003 gekauft. Mir waren beim Kauf des WOMOs die Zusammenhänge zwischen 14er 15er oder 18er Fahrwerk ABS und kleiner oder größer 3,5 to. nicht bekannt.

Bei mir gab es aber gleich drei KO Kriterien gegen eine Auflastung:

1. Das Fahrzeug hat keine ABS. Eine Nachrüstung durch FIAT ist technisch möglich, jedoch wirtschaftlicher Unsinn.

3. Die Vorderachsenlast lässt sich nur durch den sehr aufwändigen Einbau einer neuen Vorderradfederung/-achse realisieren.

4. Die Bereifung, 15 Zoll, müsste ausgetauscht werden, gegen eine mit einer höheren Traglast. So etwas gibt es aber nicht so einfach und wenn, dann nur zu Horrorpreisen.

Nun habe ich, wenn es etwas mehr wird, einen Anhänger dabei. Derzeit ist das für mich die preiswertere Lösung.

Karl
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