@Feldhamster
Der Begriff Sondernutzung wird auch im Zusammenhang mit Parken in Öffentlichen Verkehrsraum benutzt. Insbesondere zum Parken von Anhängern (Wohnwagen) findet man genügend Urteile im Netz.
Das Abstellen einer Wohnkabine ist natürlich kein parken, aber eine Sondernutzung stellt es trotzdem dar.
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen sie die StVO, ihre Nebengesetze und Kommentare oder fragen Sie Ihr Ordnungsamt.
Auf Wunsch werde ich latürnich nach entsprechenden Kommentaren recherchieren.
Defi