Abstellen von Pick-up-Kabinen

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Moderator: Mods

Beitragvon defi58 » 01.11.2004 - 23:48:55

@Feldhamster

Der Begriff Sondernutzung wird auch im Zusammenhang mit Parken in Öffentlichen Verkehrsraum benutzt. Insbesondere zum Parken von Anhängern (Wohnwagen) findet man genügend Urteile im Netz.

Das Abstellen einer Wohnkabine ist natürlich kein parken, aber eine Sondernutzung stellt es trotzdem dar.

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen sie die StVO, ihre Nebengesetze und Kommentare oder fragen Sie Ihr Ordnungsamt. :) :)

Auf Wunsch werde ich latürnich nach entsprechenden Kommentaren recherchieren. :wink:

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Beitragvon georg » 02.11.2004 - 00:10:36

feldhamster hat geschrieben:..................

4.: derartige öfftl. Parkplätze gibt es nicht. (würde ja auch gegen die StVO verstoßen)


Doch Feldhamster,

man kann öffentliche Parkflächen von der Gemeinde oder dem Parkplatzbetreiber anmieten.
Als Kennzeichnung dient dann ein Namensschild oder ein Schild mit der KFZ-Nummer des "Anhängsels".

Ich habe auch mal geglaubt, dass es das nicht gibt, und habe auf so einem Platz geparkt. Man bekommt dann ziemlichen Ärger :(

LG
Georg :)
georg
 

Beitragvon Christine » 02.11.2004 - 08:44:50

feldhamster hat geschrieben:
4.: derartige öfftl. Parkplätze gibt es nicht. (würde ja auch gegen die StVO verstoßen)


Hi,

die gibt es sehr wohl! In der StVO gibt es spezielle Schilder dazu. Dieses Schild hatte ich in der theoretischen Prüfung und bin deshalb etwas ins Schleudern gekommen!

Normalerweise darf man lt. STVO 2 Wochen mit einem Anhänger auf öffentlichen Parkplätzen stehen, darüber nur auf speziell gekennzeichneten. Ich kenne dieses Ausnahme Schild nur als rechteckiges Textschild und habe es in der Öffentlichkeit noch nie gesehen! Es soll dieses Schild aber geben! Ich kann mir gut vorstellen, dass es in Gewerbegebiete solche Ausnahmen gibt!

Gruß

Christine
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