Link zum Jedermannsrecht

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Link zum Jedermannsrecht

Beitragvon Dirks BiMo » 29.10.2004 - 20:32:34

Kein Bus? ...wie uncool. Das Leben ist zu kurz, um kleine hässliche Autos zu fahren ;-))
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Beitragvon FrankS » 30.10.2004 - 22:15:48

Hallo Dirk,
eigentlich eine wunderschöne Sache, leider bei dem Massentourismus nicht durchhaltbar (Jedermanns Recht heißt leider bei manchen - jeder kann seinen Müll überall hinwerfen), hab da schon z.B. am Prekestolen einiges gesehen. Mir genügt es vollkommen, wenn ich etwas mehr Rechte zum Freistehen habe. Wenn ich abfahre, dann laufe ich um meinen alten Standplatz oder beim Wandern um unseren Rastplatz und kontrolliere, ob wir auch alles wieder mitgenommen haben und den Platz ohne Beschädigung hinterlassen. Selbst Eierschalen kommen wieder in die Plastedose und diese in den Rucksack.
Ich glaub, wer dieses Jedermanns Recht richtig händeln will, muß schon ein bischen Skandinavienfan sein. Aber danke für deinen Tip, da kann ich mir alles nochmal durchlesen. Noch 9 Monate - hallo Gletscherzungen, ich komme.
Tschüß FrankS
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Beitragvon Katrin » 31.10.2004 - 06:38:52

Hallo Leute,

nur um keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen:

Das Allemannsretten (zu Deutsch Jedermannsrecht) gilt NICHT für motorisierte Fahrzeuge!

Es ist NUR für Wanderer und Fahrradfahrer mit Zelt gedacht.


Das steht so in jedem Skandinavienreiseführer drin, unter anderem auch im WOMO-Führer.

Schlagt Euch bitte also aus dem Kopf, dass wir mit unseren Womos in Skandinavien einfach so legal auf irgendeine Wiese stellen können. Das geht in Skandinavien genauso wenig wie bei uns in Deutschland.
Und ich persönlich finde das auch völlig in Ordnung so.

Grüße
Katrin
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Beitragvon FrankS » 31.10.2004 - 20:32:14

Hallo Katrin,
ich bin doch Wanderer und Fahrradfahrer. Warum soll ich nun aber im Womo noch ein Zelt mitnehmen :wink: ?
Tschüß FrankS
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Beitragvon DieterG » 01.11.2004 - 13:31:05

Hallo,
Katrin hat da recht. Auch in den skandinavischen Broschüren wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Jedermannrechtes das Verlassen von befestigten Straßen und Wegen mit motorisierten Fahrzeugen nicht gestattet ist.

Zitate:
"...Die Möglichkeiten, im Wohnmobil oder Wohnwagen zu übernachten, werden durch das Terrängkörningslag, das Gesetz zum Führen von Motorfahrzeugen im Gelände, sowie Regelungen für Privatstraßen eingeschränkt." gefunden unter: http://www.allemansratten.se/templates/Page.asp?id=2083
"Terrängkörningslag schränkt freies Campen ein:
In Schweden ist das Führen von Kraftfahrzeugen im Gelände verboten. Das Verbot schließt sämtliche Naturgebiete ein. Das bedeutet, dass Sie Ihren Wohnwagen bzw. Ihr Wohnmobil nicht im Gelände abseits der Straße aufstellen dürfen. Sie dürfen z.B. auch nicht auf Strände, Wiesen oder Heideböden fahren. Das Terräng-körningslag dient dem Schutz der Natur. Daher gilt es auch für den Grundbesitzer selbst. Dieser kann somit auch niemandem die Erlaubnis erteilen, sein eigenes Gelände zu befahren."
gefunden unter http://www.allemansratten.se/templates/Page.asp?id=2085

In Norwegen gibt sicher ähnliche Regelungen.

Diese Einschränkungen werden sicherlich (leider) immer weiter gehen, wenn sich motorisierte Camper darüber hinwegsetzen und dann auch ihre Spuren entsprechend hinterlassen. Insofern - nehmt beim freien Campen Rücksicht auf die Natur, die - besonderes im Norden - aufgrund der klimatischen Gegebenheiten eine viel längere Regenerationszeit benötigt als im Süden.

Dieter
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Beitragvon feldhamster » 01.11.2004 - 13:48:47

Katrin hat geschrieben: Das Allemannsretten (zu Deutsch Jedermannsrecht) gilt NICHT für motorisierte Fahrzeuge!

Es ist NUR für Wanderer und Fahrradfahrer mit Zelt gedacht.




..........da hat Katrin völlig Recht. Der Link von Dirk ist leider mißverständlich und teilweise sogar völlig falsch. Hier das echte Jedermannsrecht für Norwegen: http://www.mistin.dep.no/templates/themepage____2147.aspx. Bei konkreten An- oder Nachfragen, PN an mich. Helfe gerne weiter.
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Beitragvon Dirks BiMo » 01.11.2004 - 15:35:29

feldhamster hat geschrieben:
Katrin hat geschrieben: Das Allemannsretten (zu Deutsch Jedermannsrecht) gilt NICHT für motorisierte Fahrzeuge!

Es ist NUR für Wanderer und Fahrradfahrer mit Zelt gedacht.




..........da hat Katrin völlig Recht. Der Link von Dirk ist leider mißverständlich und teilweise sogar völlig falsch. Hier das echte Jedermannsrecht für Norwegen: http://www.mistin.dep.no/templates/themepage____2147.aspx. Bei konkreten An- oder Nachfragen, PN an mich. Helfe gerne weiter.


Moin,
Was ist denn an den Aussagen im Link "völlig" falsch?
Richtig ist, das dieser Link nichts zum Verhalten von WOMO Fahrern sagt aber zu teil völlig falsch - vestehe ich nicht ?
Gruß
Dirk
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Beitragvon feldhamster » 02.11.2004 - 14:33:07

Dirks_Karmann hat geschrieben:Was ist denn an den Aussagen im Link "völlig" falsch?
Richtig ist, das dieser Link nichts zum Verhalten von WOMO Fahrern sagt aber zu teil völlig falsch - vestehe ich nicht ?


Hei Dirk,

völlig falsch ist die pauschale Aussage über offenes Feuer jenseits der Baumgrenze. Is wirklich hanebüchen.
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