Ist der alte graue Führerschein in Ö gültig?

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Ist der alte graue Führerschein in Ö gültig?

Beitragvon mj » 16.11.2004 - 20:52:07

Ist der alte graue Führerschein in Ö gültig?

ich habe gehört, es soll damit in Ö probleme geben!
mj
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Beitragvon holiday » 16.11.2004 - 21:33:29

hallo mj


keines falls,der schein gilt bei uns in A genauso wie bei euch


lg

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Beitragvon Seekater » 17.11.2004 - 11:37:42

Hallo Marco,

losgelöst von Austria würde ich an die Fragestellung anders rangehen.

Dein "alter" grauer Lappen ist ein amtliches Dokument, was Deine persönliche Fähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeuges nachweist. Solange der nicht durch ein anderes Dokument ersetzt werden MUSS, gilt der, immer und überall.

Etwas anderes ist es jedoch, ob einem ausländischen "Ordnungshüter" dieses Teil als Dokument zum Nachweis Deiner Fahrqualifikation anerkennt. Es wird in zunehmendem Maß im Ausland (jüngere) Polizisten geben, die während Ihrer Berufspraxis noch nie so einen "alten grauen Lappen aus Deutschland" gesehen haben. ...... Und von dieser Sorte kommen jeden Tag neue Kollegen hinzu...... Auch bei uns im Lande, soll es schon die ersten "Ordnungshüter" von dieser Sorte geben ....... Du mußt also für Dich selbst entscheiden, ob und wenn ja, wann der Tag zum Umsteigen für Dich gegeben ist.

Gruß
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Beitragvon wolfherm » 17.11.2004 - 18:26:47

Mein Gott, bin ich denn schon so alt, dass man meinen Führerschein bald im Museum ausstellen möchte??? :oops: :mrgreen:
Wohnmobile Grüße

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Beitragvon Jens_M » 17.11.2004 - 19:46:46

Hallo Leute,

zu dem Thema gab es mal einen Bericht im Fernsehen.
Woraufhin ich mich dann direkt beim ADAC erkundigt habe.

Folgendermaßen scheint sich die Situation darzustellen:

In Österreich, Italien und Holland wird nur noch der EU Führerschein anerkannt. Laut EU Recht müssen diese Länder zwar alle älteren Dokumente anerkennen, doch sie tun es nicht. Wer also in einem dieser Länder zur Kasse gebeten wird, der muss zahlen (einige TAUSEND Euro) und kann über den ADAC dieses Geld zurück klagen und bekommt dies auf alle Fälle auch wieder - aber, das dauert.

Viel schlimmer sind die anderen Konsequenzen:
wer mit einem alten Führerschein angetroffen wird darf nicht mehr weiter fahren. Dies gilt dann als "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Das Fahrzeug darf keinen Meter mehr bewegt werden.
Das ist hart.

Da ich genau in den betroffenen Länder unterwegs bin, habe ich mir nach diesen Informationen meinen alten Grauen auf die neue EU-Führerschein umstellen lassen. Hat dann zwar auch ne Menge Geld gekostet (glaube so um die 54 DM), aber immerhin darf ich damit jetzt mehr fahren als vorher.

Die beschriebene Situation war vor 2 Jahren. Mag sein, dass sich die Situation entspannt hat. Ich denke aber nicht. Das war doch reine staatlich organisierte Abzocke.

Schönen Gruß
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Beitragvon Uli_bw » 17.11.2004 - 20:01:59

hallo Jens,

den italienischen Polizisten hat mein grauer, verwaschener Lappen nicht gestört...
Eher ich hab ihn in seiner Sonntagmittagsruhe gestört. :oops:

Aber vielleicht sollte ich auch den neuen EU Führerschein holen. Wielange dauert das?
Wo?
LRA?
Gemeinde?

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Beitragvon holiday » 17.11.2004 - 20:15:50

hallo jens


zu österreich kann ich nur sagen * es ist absolut nicht wahr**

Österreich!!
Ausländische Reisende aus dem EU-Raum benötigen für die Einreise mit dem Kraftfahrzeug nach Österreich den nationalen Führerschein und Zulassungsschein. Reisende aus anderen Ländern benötigen entweder eine deutschsprachige Übersetzung oder einen zwischenstaatlichen Führerschein.
Erkundigen Sie sich bitte vor Abreise beim Automobilclub Ihres Heimatlandes.
Ausländische Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite das Nationalitätskennzeichen des Heimatstaates führen.


Italien!!

Österreichischer Führerschein und Zulassungsschein.
Der österreichische Führerschein der Gruppe B mit Code 111 für Motorräder bis 125 ccm wird anerkannt.
Vollmacht in italienischer Sprache (Delega Italien), falls nicht mit eigenem Fahrzeug gefahren wird (beim ÖAMTC erhältlich).

quelle.oeamtc

vom Adac!!

Nachdem immer wieder Fragen zur Weitergeltung der alten (grauen bzw. rosaroten) deutschen Führerscheine auftauchen, muß erneut klargestellt werden, dass diese weiterhin in allen Ländern der Europäischen Union gültig bleiben. Ausserhalb Europas hängt die Gültigkeit von entsprechenden Abkommen zur Anerkennung der Fahrerlaubnis ab.


Gemäß dem Einigungsvertrag von 1990 gilt der DDR-Führerschein uneingeschränkt weiter. Ein Umtausch ist demnach grundsätzlich nicht erforderlich.

Allerdings empfiehlt es sich bei Reisen in fremdsprachige oder außereuropäische Länder, den DDR-Führerschein in den neuen EU-Führerschein umzutauschen, da zum einen das Länderkennzeichen ?DDR? bei den dortigen Behörden unter Umständen unbekannt sein kann und zum anderen auch Mietwagenunternehmen (insbesondere in den USA) den DDR-Führerschein nicht als gültige Fahrerlaubnis anerkennen.


Der internationale Führerschein ist ein Reisedokument, das von den Straßenverkehrsbehörden (Führerscheinstellen) aufgrund zwischenstaatlicher Verträge ausgestellt wird. Er soll vor allem den amtlichen Verkehrsüberwachungsorganen (insbesondere der Polizei) die Feststellung erleichtern, ob ein ausländischer Kfz-Führer mit der für sein Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis unterwegs ist.

Quelle Adac!

lg

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Beitragvon Seekater » 18.11.2004 - 00:30:36

Uli_bw hat geschrieben:......
Aber vielleicht sollte ich auch den neuen EU Führerschein holen. Wielange dauert das?
Wo?
LRA?
Gemeinde?

ULI


Hallo Uli,

den "neuen" bekommst Du bei Deiner Gemeinde (meist haben die eine sog. Führerscheinstelle, sonst da wo's Pässe gibt). Formblatt ausfüllen, Paßbilder abgeben und Gebühren zahlen (so um díe 25 Euro), dauert 4-6 Wochen je nach Nachfrage bei der Bundesdruckerei. Ich hab' den "neuen" dann nach Benachrichtigung abgeholt - zusenden geht auch, kommt allerdings per "normaler" Post und Deinen alten mußt Du dann vorher schon abgeben (gegen eine befristete Bescheinigung). Da bin ich dann lieber noch ein zweites Mal hin und habe alt gegen neu getauscht.

Gruß
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Beitragvon Seekater » 18.11.2004 - 00:44:07

wolfherm hat geschrieben:Mein Gott, bin ich denn schon so alt, dass man meinen Führerschein bald im Museum ausstellen möchte??? :oops: :mrgreen:


nach Meinung einiger jüngeren Leute vielleicht schon ...... :D :D Doch als gereifter weißt Du sicherlich: Man ist so alt wie man sich fühlt..... ein bischen Zurückhaltung bei jedem "Neumodischen" SchnickSchnack sagt man uns "gereiften" ja auch nach - was in dem Fall die falsche Einstellung ist, EU-Regelungen und die aktuelle STVO sind sicherlich kein "neumodischer Schnickschnack".

Mich hat damals das "Erlöschen der alten Klasse zwei bei Erreichen der neuen Altersgrenze aufgrüttelt". Sprich: Ab 50tem Lebensjahr muß man zur Erhalt der LKW-Lizenz (neue Klasse CE = alte Klasse 2) Gesundheitsprüfungen nachweisen. Dies geht mit dem alten Lappen nicht, weshalb die Klasse zwei ab Alter 50 dann erlöscht, sofern man nicht vorher umgeschrieben hat.....

Also habe ich gelernt, und mir zum neuen handlichen Führerschein-Kärtchen ein aktuelles Fahrschulbuch in's Regal gestellt. Wie soll ich mich "alter Hase" schimpfen, wenn ich nichtmal das weis, was die neuen Führerscheinanfänger in der Fahrschule lernen. Auch die Straßenverkehrsordnung soll sich ja ab und zu (EU-Vereinheitlichung) ein bischen ändern.

Viele Grüße
Seekater
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Beitragvon Schwedenopa » 18.11.2004 - 11:13:12

Hallo Jens!

Jens_M hat geschrieben:Hallo Leute,

zu dem Thema gab es mal einen Bericht im Fernsehen.
Woraufhin ich mich dann direkt beim ADAC erkundigt habe...


Da hat Dir aber jemand was vom Pferd erzählt:

Laut EU-Recht müssen alle EU-Staaten alle nationalen Führerscheine, die von allen anderen EU-Staaten ausgestellt wurden, anerkennen. Ausgenommen sind lediglich Führerscheine für Personen unter 18 Jahre (Moped etc.). Auch gilt dies nur für "Reisende", also nicht dann, wenn man in ein anderes EU-Land umzieht.

Dies gilt auch für die alten "grauen Lappen" aus Deutschland.

Mag natürlich sein, dass mancher Dorfsheriff davon nichts weiß (bzw. nichts wissen will). :shock:

MfG
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Beitragvon tomtom » 18.11.2004 - 11:41:09

Hallo zusammen!
Unter dem Gesichtspunkt, daß alleine schon das Format des aktuellen Dokumentes viiiiiiiiiiiiiel praktischer ist und man obendrein die leidige Diskussion umgeht, ob grauer oder rosa Schein akzeptiert wird, erscheint die Investition von 27,-- Euronen doch geradezu lächerlich, oder?
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Beitragvon holiday » 18.11.2004 - 11:45:03

ob besser,leichter oder praktischer gehts nicht

die frage war ob der alte graue schein bei uns gueltig ist?

und dass ist er ohne tausende euros strafe

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Beitragvon tomtom » 18.11.2004 - 12:26:45

Holiday, ich wiederspreche Dir ja garnicht. Aber in Holland wirste von den Sheriffs voll angemacht, wenn Du mit so nem Teil "erwischt" wirst. Mein Vater hat vor ca. 2 Jahren noch 120,-- abgedrückt!!
Mir ging es nur darum, daß der EU-Schein in jeder Hinsicht mehr Praktikabilität bietet. Und eben ganz besonders die Diskussion abschneidet, ob anerkannt oder nicht .........
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Beitragvon Jens_M » 18.11.2004 - 15:51:07

Hallo zusammen,

ja natürlich MÜSSEN die Ordnungshüter der betreffenden Länder den deutschen Führerschein anerkennen.

DAS steht gar nicht zur Frage!


Es sind aber eben leider sehr viele Fälle bekannt geworden, wo sie es eben nicht tun und dann auch noch zusätzlich enorm abkassieren.
Ich habe ja auch geschrieben, dass in diesen Fällen der Weg zum ADAC hilft. Die betreffenden Länder müssen über die EU-Gerichtsbarkeit dieses Geld wieder zurück bezahlen. Leider ist dieser Weg aber sehr zeitaufwendig und viele Betroffene werden diesen Weg dann wohl auch gar nicht gehen. Wer nicht Mitglied beim ADAC ist, muss sich dann auch noch selber kümmern. Wer tut das?
Die Länder machen also auf alle Fälle einen Reibach. Ob Recht oder nicht!!!

Es sind wirklich viele Fälle dokumentiert. Und da ich darauf einfach keinen Bock hatte, habe ich meinen Schein umschreiben lassen.
Zumal, dies sei nur am Rande erwähnt, mein grauer bereits mit dem Mopetschein ausgestellt war und das Foto mich als langhaarigen 14-Jährigen zeigte. Sehr peinlich.
Übrigens wir so ein alter Schein auch in Deutschland nur in Verbindung mit einem Personalausweiß anerkannt. Auf dem Foto bin ich sicher nicht mehr wieder zu erkennen.
Wie Seekater bereits geschrieben hat: Bei der Gemeinde einen Antrag stellen, Dauer 6 bis 8 Wochen und ca. 25-30 Euro.
Der Alte Schein wird entwertet und darf wieder mit genommen werden.
Der Preis ist auch abhängig davon, ob der neue Schein zugeschickt werden soll ider ob man ihn selber abholt. Das Zusenden kostet extra (7 Euro?).

Schönen Gruß
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Beitragvon Schwedenopa » 18.11.2004 - 17:35:08

Hallo Jens!

Jens_M hat geschrieben:ja natürlich MÜSSEN die Ordnungshüter der betreffenden Länder den deutschen Führerschein anerkennen.

DAS steht gar nicht zur Frage!


Doch, genau das war die Frage von mj am Anfang dieses Threads.

Selbige ist nun hinreichend beantwortet.

Übrigens habe ich meinen "rosa Lappen" (der "Graue" war mir bereits vor Jahren zusammen mit meiner Brieftasche gestohlen worden) letztes Jahr auch gegen einen Scheckkarten-Führerschein umtauschen lassen. Grund war mein bevorstehender Umzug in die Niederlande.

Allerdings teilte mir die Dame bei der Anmeldung in meiner neuen Heimatgemeinde prompt mit, dass ich diesen FS innerhalb eines Jahres gegen einen niederländischen Führerschein umschreiben lassen müsste. Dagegen habe ich heftigst protestiert, EU-Richtlinien zitiert etc. :evil: Schließlich musste der zuständige Abteilungsleiter zugeben, dass die Behörde hier im Irrtum war. :P

MfG
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