Parken am Straßenrand

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

Moderator: Mods

Parken am Straßenrand

Beitragvon Delphin » 28.11.2004 - 16:58:29

Hallo,

ich hoffe es kann mir jemand helfen. Wir haben unser Womo (unser einziges Fahrzeug) immer am Straßenrand stehen. Nun sollen bei uns in der Straßen Parkplatzmarkierungen angebracht werden.
Gibt es irgentwelche Bestimmungen wie weit man über solchen Markierungen stehen darf? Was können wir machen wenn unser Womo nicht "reinpasst" :cry: ?
Müssen wir dann woanderst parken?

Liebe Grüße vom nebligen Bodensee

Karin
Delphin
Mitglied
 
Beiträge: 120
Registriert: 10.07.2004 - 14:12:49
Wohnort: Konstanz

Beitragvon Andreas » 28.11.2004 - 19:17:45

:)
Hallo Karin,

bei der Wahl des richtigen Parkplatzes ist das zulässige Gesamtgewicht zu beachten.
Bis 2,80 Tonnen darft noch mit einer Seite auf dem Gehweg geparkt werden. ( wo es erlaubt ist )
Ab 2,81 Tonnen muss der Wagen ganz auf der Straße stehen.

Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen zusätzlich in der Dunkelheit durch eigene Lichtquelle oder Warntarfel abgesichert werden.

Vielleicht hilft dir das ja weiter.
Schönen Abend und l.g.
Andreas
:)
Ich kann kochen, von Technik und Mechanik habe ich keine Ahnung.
Knaus Traveller 545 EZ ´96 auf Ducato 230
Bild
Benutzeravatar
Andreas
Mitglied
 
Beiträge: 633
Registriert: 30.09.2003 - 21:43:22
Wohnort: Ostfriesland

Beitragvon Beduin » 28.11.2004 - 20:37:09

Hallo

wenn die Markierungen längs der Strasse gehen, dann darfst du auch dahin stehen, auch wenn du länger bist als die markierung.

Hat mir mal einer von der Stadt Reutlingen so erklärt, das seien nur Anhaltspunkte.

Wenn die Streifen allerdings so verlaufen das du dich quer reinstellen müsstest, hast du leider verloren.
Hat mich in Bottrop schon 10? gekostet :shock:
Das Leben ist ein Bumerang, alles was du Gutes tust kommt irgendwann zu dir zurück.

Grüssle Ina
Benutzeravatar
Beduin
Mitglied
 
Beiträge: 627
Registriert: 08.07.2004 - 15:33:15
Wohnort: südlich von Stuttgart

Beitragvon Delphin » 05.12.2004 - 00:24:35

Hallo,

wirklich geholfen habt ihr mir bis jetzt ja nicht. Ich sollte wissen, wie es mit der breite ist, darf ich da überstehen, reicht es wenn die Reifen drin stehen?

Ich hoffe auf zahlreichere Hilfe

Gruß vom Bodensee

Karin
Delphin
Mitglied
 
Beiträge: 120
Registriert: 10.07.2004 - 14:12:49
Wohnort: Konstanz

Beitragvon Gimmund » 05.12.2004 - 01:28:59

Hi Delphin,

hier ein Auszug aus der StVO §41 - Vorschriftszeichen Abschnitt Markierungen:

Parkflächenmarkierungen erlauben das Parken (§ 12 Abs. 2), auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t. Sind Parkflächen auf Straßen durch durchgehende Linien abgegrenzt, so wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind. Dazu genügt auf gekennzeichneten Parkplätzen (Zeichen 314 und 315 und 316) und an Parkuhren eine einfachere Markierung.

Die durchgehenden Linien dürfen überquert werden.


Ich weiss, das beantwortet deine Frage immer noch nicht, aber mehr gibt die StVO nun mal nicht her.
Da wird wohl auch viel "good-will" im Spiel sein.

Gruss,
Gwaihir
:)
Bild

Es gibt 2 Regeln für Erfolg: 1) Erzähle niemals alles, was du weißt. -- R.H.Lincoln

Nach demTrip ist vor dem Trip:
Zur Zeit: Rheinhessen
Danach: wer weiß das schon
Benutzeravatar
Gimmund
Mitglied
 
Beiträge: 4871
Registriert: 16.06.2002 - 23:41:37
Wohnort: Rheinhessen

Beitragvon Delphin » 05.12.2004 - 03:46:39

Hallo Gwaihir,

Du hast recht :? , aber ich danke Dir für Deine Mühe.

Grüße vom Bodensee

Karin
Delphin
Mitglied
 
Beiträge: 120
Registriert: 10.07.2004 - 14:12:49
Wohnort: Konstanz

Beitragvon mj » 06.12.2004 - 14:21:40

Delphin,

frag doch einfach bei der Deiner Stadtverwaltung nach. Da die das anordnen, müssen die auch wissen, welche Regeln sie bei Verstössen anwenden wollen.

Du bekommst Du schriftlich Anwort, wenn Du Sie anschreibst.
mj
Mitglied
 
Beiträge: 1284
Registriert: 23.05.2003 - 07:30:55


Zurück zu Recht und Verkehr

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder