Womo aufs Geschäft zulassen?

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Womo aufs Geschäft zulassen?

Beitragvon vau zwo » 26.12.2004 - 16:20:08

Hat jemand einen guten Tipp wie ich es anstelle, das ich mein Womo aufs Geschäft (Handwerksbetrieb) zulassen kann?
Grüße vom Steigerwald

Udo

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Re: Womo aufs Geschäft zulassen?

Beitragvon Peter-T24 » 26.12.2004 - 16:40:20

vau zwo hat geschrieben:Hat jemand einen guten Tipp wie ich es anstelle, das ich mein Womo aufs Geschäft (Handwerksbetrieb) zulassen kann?


Hallo vau zwo,

wenn Du das Womo bei Deinen Geschäften zum übernachten brauchst, dann dürfte das kein Problem sein. Eine Zweitwohnung kannst Du ja auch steuerlich absetzen. :wink:
Aber schau auch mal in Deinen Versicherungsunterlagen nach, ob Du bei gewerblicher Nutzung nicht einen anderen Tarif brauchst. :!:
Ach ja, und da sind auch noch die Brüder von der GEZ .... :evil:

Oder Du führst ein Fahrtenbuch, wie ich.
Alle Belege sammeln und am Ende vom Jahr den KM/Preis ausrechnen und bei der Steuererklärung angeben.

Sicherlich brauchst Du als Handwerker auch bestimmte Geräte wie Wechselrichter und Stromgenerator, die Du ja als normaler Wohnmobilist überhaupt nicht brauchst. Das kannste dann auch voll Absetzen. :lol:

Gruß
Peter
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Beitragvon tomtom » 26.12.2004 - 16:51:32

VauZwo, das entscheidet in letzter Instanz wie immer das Finanzamt. Sog. "Büromobile" gehen problemlos durch, bei WoMos muß die betriebliche Notwendigkeit (im Gegensatz zur Liebhaberei) wie zB. Montagearbeiten auf fremdem Grund, also ua. Übernachtungsmöglichkeit für Dich und die Arbeiter nachgewiesen werden. Ich rate Dir dringend, Deinen Steuerberater eine offizielle, vorab schon begründete Anfrage beim FA starten zu lassen, sonst kann das Erwachen spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung bitter werden!!
Einen anderen Vers.-Tarif bräuchstest Du mit 99% Sicherheit nur dann, wenn das Auto vermietet würde. Aber richtig, auch hier vorher sicherheitshalber mit der Versicherung direkt darüber sprechen und sich die Ergebnisse schriftlich bestätigen lassen.
Gruß
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Beitragvon Christine » 26.12.2004 - 17:54:27

Hi Udo!

Unser erstes Womo war vom Vorbesitzer auch aufs Geschäft zugelassen. (Gärtnerei). Das Problem ist nur, dass Du es, um es voll steuerlich absetzten zu können, auch nur rein geschäftlich nutzen darfst. Dies musst Du nachweisen, z.B. anhand eines Fahrtenbuchs.

Das zulassen aufs Geschäft dürfte nicht das Problem sein, sondern das anerkennen der Kosten inkl. Abschreibung durchs Finanzamt!

Gruß

Christine
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Beitragvon tomtom » 26.12.2004 - 18:08:45

Christine, so ganz stimmt das nicht. Wenn erst mal ein Womo als Betriebsvermögen/-kostenfaktor anerkannt ist, kann es sehr wohl auch privat genutzt werden. Nur muß der Steuerberater dann die Zeit der privaten Nutzung in der betriebl. Jahressteuererklärung ansetzen. Die priv. Nutzung wird dann eben als Privatentnahme gewertet. Wenn das ordnungsgemäß geschieht, steht der Sache nichts im Wege.
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Beitragvon Peter-T24 » 26.12.2004 - 22:51:03

tomtom hat geschrieben:Christine, so ganz stimmt das nicht. Wenn erst mal ein Womo als Betriebsvermögen/-kostenfaktor anerkannt ist, kann es sehr wohl auch privat genutzt werden. Nur muß der Steuerberater dann die Zeit der privaten Nutzung in der betriebl. Jahressteuererklärung ansetzen. Die priv. Nutzung wird dann eben als Privatentnahme gewertet. Wenn das ordnungsgemäß geschieht, steht der Sache nichts im Wege.
TomTom


So Christine und TomTom, nun komm ich wieder.

Es kommen ggf. noch ein paar andere Dinge hinzu.
Wird kein Fahrtenbuch geführt, so muss meist 1% des Fahrzeug-Neupreises jährlich versteuert werden. Und das auch wenn das Fahrzeug 10 Jahre oder älter ist.
Und unsere Finanzminister machen schon seit Jahren herum, diesen Satz zu erhöhen. Und ich kann mir gut vorstellen, daß dies nach den nächsten Bundestagswahlen kommt.

Wenn man aber vor hat das Fahrzeug nicht schon nach ein paar Jahren durch ein neues zu ersetzen, kann es unter Umständen günstiger sein, doch nach km abzurechnen.
So ist es nämlich bei mir. Ich muß acht geben, daß die private Nutzung mehr als 50% beträgt, sonst kommt der Fiskus und nimmt das Fahrzeug ins Betriebsvermögen auf.

Ach ja - da ist ja auch noch die Sache mit der nicht unerheblichen Mehrwertsteuer.

Aber ich denke auch, daß dies wohl besser ein Thema für einen Steuerberater ist.

Gruss
Peter
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Beitragvon Christine » 27.12.2004 - 08:47:12

tomtom hat geschrieben:Christine, so ganz stimmt das nicht. Wenn erst mal ein Womo als Betriebsvermögen/-kostenfaktor anerkannt ist, kann es sehr wohl auch privat genutzt werden. Nur muß der Steuerberater dann die Zeit der privaten Nutzung in der betriebl. Jahressteuererklärung ansetzen. Die priv. Nutzung wird dann eben als Privatentnahme gewertet. Wenn das ordnungsgemäß geschieht, steht der Sache nichts im Wege.
TomTom


Hi TomTom!

Deshalb habe ich ja auch geschrieben, um es voll absetzen zu können... Die private Nutzung wird anhand eines Fahrtenbuchs nachgewiesen und die Kosten prozentual der jeweiligen Nutzung ermittelt. Es können dann nur die beruflichen Kosten abgesetzt werden!

@Peter

Du meinst die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei einer privaten Nutzung. Allerdings hat hier der Arbeitgeber, und somit wohl im angegebenen Fall der Besitzer des Wohnmobils, die Möglichkeit zu wählen: Versteuerung mit 1 % des Listenpreises inkl. MWSt (bei Fahrten mit dem Fahrzeug zwischen Wohnung und Arbeit kommen noch einmal 0,03 % pro km einfache Strecke hinzu), oder Ermittlung der tatsächlichen Kosten und diese dann prozentual versteuern.

Meiner Erfahrung nach rechnet sich die Ermittlung der tatsächlichen Kosten, macht zwar mehr Arbeit.... Zudem ist zu Bedenken, daß bei Sozialversicherungspflicht die Versteuerung des geldwerten Vorteils auch zur Erhöhung der Versicherungsbeiträge führt!


Gruß

Christine
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Beitragvon bimbo » 30.12.2004 - 08:17:47

Hallo !

Wie nutzt mann ein WoMo denn Privat ? :?: :lol:

Guten Rutsch und alles Gute für das neue Jahr

Bimbo
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Beitragvon Tom » 30.12.2004 - 12:42:28

Hallo Mitcamper,

nicht zu vergessen das bei Anmeldung auf Firma, bei einem eventuellen Verkauf Gewährleistung zu geben ist!!!

Gewährleistungsausschluss nur bei Verkauf an anderen Gewerbetreibenden, oder bei Privatverkauf!

Gruß Tom
Wenn ich immer nur tun würde, was von mir erwartet wird,könnte man folgendes auf meinen Grabstein schreiben: Sein Leben hat allen gefallen, nur ihm nicht...
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