Wohnmobile ab 1.5. wie PKW nach Hubraum versteuern???

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Moderator: Mods

Beitragvon R.F. » 13.03.2005 - 15:22:10

Hallo,

hier kurz der Stand der aktuellen Recherche und Rechtssprechung:

nach genauerer Recherche (einschl. d. Durchführungsverordn.) zeigt sich ,
( wie von anderen schon befürchtet,): für Privatpersonen ist es nicht sauber möglich
die Zweitwohnsitzthematik umzusetzen ohne sich angreifbar zu machen.
Tatsächlich ist es für gewerbetreibende Dienstleister möglich. (z.B. Sped. Vermietung , weiter Dienstleister u. a.)
Nur ist, ein fast umsatzfreies Unternehmen zu führen auch nicht zielführend,
insbesondere der papierkram für die sonstigen Veranlagungen für nur eine Person
im Moment wahrscheinlich wenig sinnvoll, aber hier liegt die einzige Möglichkeit im Moment
und es ist wirklich nur sinnvoll wenn mehrere mitziehen. Probleme sind hier jedoch
in erheblichen Umfang zu klären (z.B. Ausfuhr, Einführ, Verkaufsproblematic,etc.)
Hier gilt e s weiter zu recherchieren.
Die durchschnittlichen rechechierbaren Steuerbelastungen von KFZ bis Einkommen
liegen bei 1/2 bis 1/5 der prozentualen Sätze.

Ich habe hier inzwischen jede Menge interssanter Links zur jeweiligen Rechstlage gefunden.
Wir recherchieren derzeit an anderer Stelle in einem geschützen Bereich weiter,
wenn sich zielführende Neuigkeiten ergeben, werde ich dies hier auch weiterhin bekannt geben.

Herzlich Robby
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Beitragvon sportbiber » 19.03.2005 - 15:13:31

Jens_M hat geschrieben:
fabiusbecker hat geschrieben:Das sollte man denen mal klar machen, das so ein Womo weniger gefahren wird.
Ich bin allerdings der Meinung, das diese Kleinigkeit keinen dieser Politikern interessieren wird. :shock:

Wie schon erwähnt, es geht nur darum unsere Kohle einzukassieren.
:twisted: :twisted: Das ist zumindestens so meine Meinung, von der ich auch nicht abrücken werde. :x

Ein Freund von mir ist Rechtsanwalt. So bald ich ihn mal wieder sehe, werde ich mich mal erkundigen, welche Möglichkeiten man hat, dieses Gesetzt noch mal umzuwerfen. Vielleicht eine schöne klage vor Bundesverfassungsgericht. :D

Mann sollte mal überlegen, ob man hier sich nicht mal zusammen tut und eine solche Klage in Erwägung zieht, wenn sie denn auch Sinn macht. :D


Da wirst Du sicherlich KEINE Chance haben.
Das Verfassungsgericht prüft ja nur ob ein neues Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist (da stehen so elementare Rechte wie Gleichheit, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, usw.) und ob es mit anderen gültigen Gesetzen in Konflikt steht.
Ansonsten können unsere Gesetzgeber sich innerhalb dieses Rahmens jede Sauerrei ausdenken, die sie wollen - solange sie wieder gewählt werden. Wenn aber alle Parteien an einem Strang ziehen, dann ist es sehr fraglich ob sich was tut. Und selbst wenn heute die Oposition verspricht bei einem Wahlsieg alles wieder rückgängig zu machen, dann ist das auch nur dummes gequatsche, denn schließlich dreht man sich nicht den sprudelnden Geldhahn ab. Es wird dann wieder viele Gründe geben "erst mal" alles beim "alten" zu lassen.

Ich schätze, wir haben verloren.
Auf welche Mehrkosten muss sich denn nun ein durchschnittlicher Fahrer eines 3,5 Tonners mit 2500 cm³ einstellen?

Wütende Grüße
Jens


Moin Jens,

das Stichwort für eine Klage heisst Steuergerechtigkeit. Und die ist verfassungsrechtlich verankert.

Sämtliche Wohnmobile wurden bis 1983 nach Gewicht versteuert (auch die kleinen unter 2.8t). 1983 gab es eine Klage eines VW-Bus-Fahrers, der mithilfe der 2.8t-Grenze in §23 argumentierte, dass sein Wohnmobil als Pkw abzusehen und zu versteuern sei (das war damals 30 DM/Jahr billiger). Er hat höchstrichterlich Recht bekommen. (Nebenbei: Die 2.8t-Grenze in §23 wird in Zukunft nicht mehr existieren, womit auch die darauf basierende Hubraumbesteuerung kleiner Womos fragwürdig wird)

Warum werden Wohnmobile nach Gewicht besteuert?
Wohnmobile sind i.d.R. umgebaute Nutzfahrzeuge oder auf Nutzfahrzeugbasis hergestellt, haben daher zumeist Dieselmotoren. Sie könnten also theoretisch Nutzniesser der deutschen Vielfahrer-Subvention sein (geringere Mineralölsteuer, höhere Kfz-Steuer). Die Vielfahrer-Subvention greift aber beim Pkw erst nach ca. 20.000km/Jahr.
Wohnmobile sind aufgrund ihrer mangelhaften Alltagstauglichkeit typische Wenigfahrer und würden durch eine Hubraumsteuer z.B. im Vergleich zu gleichschweren Leicht-Lkw unverhältnismässig hoch belastet, weil Sie den Vorteil des geringeren Dieselpreises nicht ausschöpfen können.
Sie müssen daher aus Gründen der Steuergerechtigkeit nach Gewicht besteuert werden.
Alternativ könnte die Vielfahrer-Subvention abgeschafft werden. Damit würde der Dieselpreis steigen und die Kfz-(Hubraum)Steuer für Diesel sinken.
Ich sehe das nicht so schwarz. Problem ist, dass eine Klage über Jahre laufen würde und die Steuern trotzdem erstmal unter Vorbehalt gezahlt werden müssten.

Gruss
Frank
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Beitragvon Tom » 19.03.2005 - 18:10:26

Hallo Frank,

man sollte mal rechtlich Überprüfen welche Möglichkeiten bestehen, bis zur gerichtlichen Klärung die Steuer auf ein Sperrkonto einzuzahlen... So das man zwar zahlt, aber der Staat nicht an das Geld kommt.

Gruß Tom
Wenn ich immer nur tun würde, was von mir erwartet wird,könnte man folgendes auf meinen Grabstein schreiben: Sein Leben hat allen gefallen, nur ihm nicht...
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Beitragvon hanschoen » 19.03.2005 - 19:37:58

Hallo Tom,

Dein Motto heißt doch: "don't dream it"

Das solltest Du auch bei den Steuerforderungen von Vater Staat machen, denn ansonsten wird Dir bei Nichtbezahlen Dein schönes WoMo zwangsweise stillgelegt. Die einzige Möglichkeit dürfte sein, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen, unter Vorbehalt zu zahlen und ghgf. Klage einzureichen. Sieht in dieser Beziehung wohl eher traurig aus.

Wir können uns beim Treffen in Gelsenkirchen darüber mal austauschen - meine bessere Hälfte ist vom Steuerfach.

Gruss aus dem noch etwas kühlen Norden

Hans
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