Jens_M hat geschrieben:fabiusbecker hat geschrieben:Das sollte man denen mal klar machen, das so ein Womo weniger gefahren wird.
Ich bin allerdings der Meinung, das diese Kleinigkeit keinen dieser Politikern interessieren wird.
Wie schon erwähnt, es geht nur darum unsere Kohle einzukassieren.
Das ist zumindestens so meine Meinung, von der ich auch nicht abrücken werde.
Ein Freund von mir ist Rechtsanwalt. So bald ich ihn mal wieder sehe, werde ich mich mal erkundigen, welche Möglichkeiten man hat, dieses Gesetzt noch mal umzuwerfen. Vielleicht eine schöne klage vor Bundesverfassungsgericht.
Mann sollte mal überlegen, ob man hier sich nicht mal zusammen tut und eine solche Klage in Erwägung zieht, wenn sie denn auch Sinn macht.
Da wirst Du sicherlich KEINE Chance haben.
Das Verfassungsgericht prüft ja nur ob ein neues Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist (da stehen so elementare Rechte wie Gleichheit, Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, usw.) und ob es mit anderen gültigen Gesetzen in Konflikt steht.
Ansonsten können unsere Gesetzgeber sich innerhalb dieses Rahmens jede Sauerrei ausdenken, die sie wollen - solange sie wieder gewählt werden. Wenn aber alle Parteien an einem Strang ziehen, dann ist es sehr fraglich ob sich was tut. Und selbst wenn heute die Oposition verspricht bei einem Wahlsieg alles wieder rückgängig zu machen, dann ist das auch nur dummes gequatsche, denn schließlich dreht man sich nicht den sprudelnden Geldhahn ab. Es wird dann wieder viele Gründe geben "erst mal" alles beim "alten" zu lassen.
Ich schätze, wir haben verloren.
Auf welche Mehrkosten muss sich denn nun ein durchschnittlicher Fahrer eines 3,5 Tonners mit 2500 cm³ einstellen?
Wütende Grüße
Jens
Moin Jens,
das Stichwort für eine Klage heisst Steuergerechtigkeit. Und die ist verfassungsrechtlich verankert.
Sämtliche Wohnmobile wurden bis 1983 nach Gewicht versteuert (auch die kleinen unter 2.8t). 1983 gab es eine Klage eines VW-Bus-Fahrers, der mithilfe der 2.8t-Grenze in §23 argumentierte, dass sein Wohnmobil als Pkw abzusehen und zu versteuern sei (das war damals 30 DM/Jahr billiger). Er hat höchstrichterlich Recht bekommen. (Nebenbei: Die 2.8t-Grenze in §23 wird in Zukunft nicht mehr existieren, womit auch die darauf basierende Hubraumbesteuerung kleiner Womos fragwürdig wird)
Warum werden Wohnmobile nach Gewicht besteuert?
Wohnmobile sind i.d.R. umgebaute Nutzfahrzeuge oder auf Nutzfahrzeugbasis hergestellt, haben daher zumeist Dieselmotoren. Sie könnten also theoretisch Nutzniesser der deutschen Vielfahrer-Subvention sein (geringere Mineralölsteuer, höhere Kfz-Steuer). Die Vielfahrer-Subvention greift aber beim Pkw erst nach ca. 20.000km/Jahr.
Wohnmobile sind aufgrund ihrer mangelhaften Alltagstauglichkeit typische Wenigfahrer und würden durch eine Hubraumsteuer z.B. im Vergleich zu gleichschweren Leicht-Lkw unverhältnismässig hoch belastet, weil Sie den Vorteil des geringeren Dieselpreises nicht ausschöpfen können.
Sie müssen daher aus Gründen der Steuergerechtigkeit nach Gewicht besteuert werden.
Alternativ könnte die Vielfahrer-Subvention abgeschafft werden. Damit würde der Dieselpreis steigen und die Kfz-(Hubraum)Steuer für Diesel sinken.
Ich sehe das nicht so schwarz. Problem ist, dass eine Klage über Jahre laufen würde und die Steuern trotzdem erstmal unter Vorbehalt gezahlt werden müssten.
Gruss
Frank