Wohnmobile ab 1.5. wie PKW nach Hubraum versteuern???

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

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Beitragvon feldhamster » 27.01.2005 - 18:53:39

Keine Änderung, Georg, denn mit 6 t biste (nach wie vor) eindeutig >3,5 t und damit LKW. Die neue Regelung soll ja nur für die Fahrzeuge >2,8 - 3,5 t greifen.

Aber sicher kannste natürlich auch nicht sein, denn inzwischen scheint es normal, daß die Politiker jede Woche ne neue Sau durchs Dorf treiben..............
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Beitragvon colt2 » 28.01.2005 - 11:16:07

Moin.....
Alfrederix hat geschrieben:PKW, egal ob schwerer Geländewagen oder Smart, werden schon bisher nach Hubraum besteuert.

Das ist definitiv falsch.....
Mein Pajero wurde ebenfalls "aufgelastet", die einzige Änderung im Fz.-Brief
war ein höheres z.g.G.
Als Fz.-Typ war er weiterhin "normaler" PKW, die Steuer wurde jedoch
auf 172,? gesenkt.

Ich habe alo auch noch die Hoffnung, dass bei den SoKfz steuerlich
alles beim Alten bleibt.

Tschues
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Beitragvon Wildcamper2002 » 28.01.2005 - 23:46:19

Danke, Feldhamster!!!
Das naheliegenste (ADAC) ist uns wohl nicht eingefallen...

Mir fällt ein Stein vom Herzen......
Mit freundlichem Gruß an das ganze Forum,
Wildcamper2002

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Beitragvon Alfrederix » 01.02.2005 - 11:32:45

@ colt

im Kraftfahrzeugsteuergesetz steht:
Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
§ 8
Bemessungsgrundlage
Die Steuer bemisst sich

1. bei Krafträdern und Personenkraftwagen nach dem Hubraum, soweit diese Fahrzeuge durch Hubkolbenmotoren angetrieben werden, bei Personenkraftwagen mit Hubkolbenmotoren zusätzlich nach Schadstoffemissionen und Kohlendioxidemissionen;

2. bei anderen Fahrzeugen nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht, bei Kraftfahrzeugen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht über 3 500 Kilogramm zusätzlich nach Schadstoff- und Geräuschemissionen. Das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht ist bei Sattelanhängern um die Aufliegelast und bei Starrdeichselanhängern einschließlich Zentralachsanhängern um die Stützlast zu vermindern.

Demnach kann dein Pajero, wenn er nach Gewicht besteuert wird, kein PKW sein. Schau doch mal, ob in deinem FZ-Schein der Zusatz "Kombinationskraftwagen" steht. Dann ist dein Pajero kein PKW mehr, sondern ein "anderes Fahrzeug".

Gruß Alfrederix
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Beitragvon Alfrederix » 03.02.2005 - 11:35:44

Hallo miteinander,

im "Buschtaxi Forum" könnt ihr den "Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrtzeugsteuergesetzes" nachlesen:

http://www.buschtaxi.net/cgi-bin/ikonbo ... topic=2295

Wie ich den Text intrpretiere, sind Wohnmobile auch über 3,5T betroffen.

Für mich würde das bedeuten, dass mein 3,5T Wohnmobil 1578,- ? kosten würde.
Zum Vergleich: Ein 40-Tonnen-Lastzug mit gleicher Schadstoff- und Geräuschklasse kommt auf nur 1022,- ?.

Grüße Alfrederix
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Beitragvon beiboot » 03.02.2005 - 12:05:12

Alfrederix hat geschrieben:...Wie ich den Text interpretiere, sind Wohnmobile auch über 3,5T betroffen...


wenn dem so wäre, man also der u.U. drastischen Steuererhöhung nicht durch Auflastung auf über 3,5 t entgehen könnte, dann wäre das ein Anlaß, sich den Umstieg auf Zugfahrzeug plus Wohnwagen ernsthaft zu überlegen...

Weiß denn jemand unter den Lesern, in welche Schadstoffklassen die aktuellen Basisfahrzeugmotoren fallen würden?
Und damit wieviel diese pro 100 cm³ kosten würden?
Hinge dies dann vielleicht auch noch mit Aufbauform und oder Gewicht zusammen (bei den 3-Liter-Autos gibt's da einen Zusammenhang. Deshalb gab es den A2 mit dem 3-Liter-Verbrauch-TDI anfangs nicht mit umklappbarer Rücksitzbank, weil der Wagen dadurch zu schwer geworden wäre)?
:-D vielen dank für alle nützlichen antworten :-8
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Beitragvon colt2 » 03.02.2005 - 12:12:12

Moin.....
Alfrederix hat geschrieben:Schau doch mal, ob in deinem FZ-Schein der Zusatz "Kombinationskraftwagen" steht

Das kann ich leider nicht mehr, da ich ihn wegen der höheren Steuer gegen
ein WoMo eingetauscht habe :-)

Hmmmm.... wenn das jetzt aber auch teurer wird..... :(

Tschues
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Beitragvon Christine » 03.02.2005 - 18:54:09

Alfrederix hat geschrieben:Demnach kann dein Pajero, wenn er nach Gewicht besteuert wird, kein PKW sein. Schau doch mal, ob in deinem FZ-Schein der Zusatz "Kombinationskraftwagen" steht. Dann ist dein Pajero kein PKW mehr, sondern ein "anderes Fahrzeug".

Gruß Alfrederix


Hi,

in meinem Schein (Pajero Zul. Gesamtgewicht 2,81 t) steht PKW geschlossen und unten:
ZIFF: 1FZ.I.TECHN. E. KOMBINATEIONSKRAFTWAGEN ZIFF . 28: BIS 2800 UNT. BEACHT.D.ZUGEGES.GEW.V. 5310 KG AUFLASTUNG GEM BER 351-210-00 FBTP.

Gruß

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Beitragvon Gerd_F. » 02.03.2005 - 09:44:38

Viele Grüsse
Gerd F.
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Beitragvon fabiusbecker » 02.03.2005 - 14:29:54

Ab wie viel Jahren gilt ein Fahrzeug als Old-Temer? Ab 20 oder 25 Jahre. Noch ein Jahr und mein Hymer hat die 20er Grenze überschritten. :shock: :D :D

Soweit mir bekannt ist, fallen diese Fahrzeuge steuerlich und Versicherungstechnisch wieder in eine billig Nische. :D
Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher. :?
der Fabian

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Beitragvon Schwedenopa » 02.03.2005 - 14:56:45

fabiusbecker hat geschrieben:Ab wie viel Jahren gilt ein Fahrzeug als Old-Temer? Ab 20 oder 25 Jahre.


Weder noch. Es sind 30 Jahre. :(

MfG
Gerhard
Ehemals "EuraGerhard".
Fahre jetzt Frankia I 680 BD: Bild
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Beitragvon fabiusbecker » 02.03.2005 - 16:14:32

sehr schade. Das wäre eventuelle eine lösung für mich gewesen. :?


EuraGerhard hat geschrieben:
fabiusbecker hat geschrieben:Ab wie viel Jahren gilt ein Fahrzeug als Old-Temer? Ab 20 oder 25 Jahre.


Weder noch. Es sind 30 Jahre. :(

MfG
Gerhard
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Jetzt kommts

Beitragvon R.F. » 11.03.2005 - 00:59:05

Hallo Zusammen,

Da ich außer Wohnmobil auch Geländewagen fahre bin wohl etwas zu sensibel, oder wann merken die WOMO- Fahrer eigentlich was hier passiert
und was die Folgen sein werden.
Kein Aufschrei, weder von den Fahrern noch von der Lobby aus Herstellern und Versicherern.
Wann wacht man denn auf ???

Hier mal der Text der der Wahrheit im Moment wohl am nächsten ist,
gefunden in einem Geländewagen forum:

Zitat:
Ich habe heute auf Umwegen ein internes Schreiben des bayerischen Staatsministeriums der Finanzen an die einzelnen Kfz-Steuerstellen der Finanzämter erhalten.

Soeben habe ich auch deshalb mit dem diesbezüglichen Sachbearbeiter der zuständigen Ministerialrätin, der das Schreiben verfasst hat, ein längeres Telefonat geführt. Laut seiner Aussage handelt es sich hierbei um einen Vorab-Entwurf zur Information, der zum Ende der Woche auch amtlich in Kraft treten wird. Laut dieses Sachbearbeiters haben in der vergangenen Woche Gespräche der zuständigen Referenten auf Länderebene stattgefunden, in denen beschlossen worden sei, die bayerische Vorgabe auch in den anderen Bundesländern umzusetzen.

In der Anweisung (?) werden so gut wie alle bisher nach Gewicht besteuerten Fahrzeuge über 2,8 t z.Gg. zur Besteuerung als Pkw eingestuft. Darunter Pickups mit Doppelkabine, Geländewagen, alle Wohnmobile unabhängig vom z.Gg., Großraumlimousinen, Kleinbusse, Mehrzweckfahrzeuge.

Einzige Ausnahmen: Pickups mit Einzelkabine sowie Pickups, bei denen die "zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche kleiner ist als die Ladefläche".

Ein interessanter Aspekt ist in der Anweisung (?) ebenfalls enthalten: Hierin wird auf die Besteuerung von zu Lkw umtypisierten Pkw eingegangen.

Darin heißt es:
"6. Umbaufälle
Bei den genannten Kraftfahrzeugen, die umgebaut wurden, ist eine Änderung der Fahrzeugart von "Pkw" (Fahrzeugklasse M1) in "Lkw" (Fahrzeugklasse N) - unabhängig von dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht - nur unter folgenden Voraussetzungen anzuerkennen:

- Die Ladefläche muss größer sein als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche (...)

- Zwischen Fahrgast- und Laderaum muss eine Abtrennung angebracht werden

- Die rückwärtigen Seitenfenster müssen verblecht sein, die Verblechung muss mit der Karosserie fest verbunden sein (z.B. durch Verschweißen). (...) Dies gilt nicht für Kleinbusse und vergleichbare Großraumlimousinen."

Ich habe leider nur einen qualitativ sehr schlechten Scan vorliegen, den ich hier nicht als Grafik einstellen kann, versende ihn aber gerne per email auf Anfrage per PM.

Die entsprechende Anweisung (?) dürfte aber auch nach in Kraft treten in den nächsten Tagen entsprechend bei den Finanzämtern in Kopie erhältlich sein.
Zitat Ende

Viel Spaß dann Robby
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Beitragvon Uli_bw » 11.03.2005 - 08:56:46

Was willst Du hier mit Deinem ersten Posting sagen?
Daß wir alle mehr zahlen müssen ist doch klar.
Viele haben ihr Abgeordneten angeschrieben Reaktion wenig bis gar nix - kaum aussagekräftig...

Was empfiehlst Du?
Da hab ich auch nichts gefunden.

Die Womo Lobby wird sich schon gewehrt haben aber die ist halt nicht so stark, daß sie beachtet werden...

Die Hersteller werden es an der Verkaufskette merken. Du bekommst nicht mehr so viel für Dein altes also weniger Geld fürs neue, oder erst später.

Es wird ähnlich wie beim Rauchen sein.
Einige hören auf, manche reduzieren, aber die meisten machen weiter.

Wie Gerhard beschreibt wurde bislang in anderen Ländern wesentlich mehr bezahlt. Mal sehen wie die Zukunft aussieht.
Ich denke nicht, daß ich sofort mit Womofahren aufhöre. Vielleicht wird es jetzt das eine oder andere mal abgemeldet, obwohl es steht so gut auf der Straße...

ULI
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Re: Jetzt kommts

Beitragvon fabiusbecker » 11.03.2005 - 10:22:06

Hallo Robby,

ich bin schon lange aufgewacht. Kein wunder, bei gute 1000EUR mehr im Jahr wird man schon wach. :(

Das hier die Geländewagen nur als willkommen Anlass genommen wurden um mal wieder ganz GROSS abzukassieren, ist mir von vornherein klar gewesen. :x

Bei gut 20 Mil. betroffenen Fahrzeugen kommt schon eine ganze menge Kohle zusammen. Wenn nur jedes Fahrzeug im schnitt 200EUR/Jahr mehr kostet, dann sind das satte 4 Mrd. EUR Mehreinnahmen. Und nur darum geht es hier. :twisted:

Was kann man denn nun noch dagegen ausrichten?
Wie bekommt man so ein Gesetz wieder zum kippen?. Das wäre ja bei dieser völlig unfähigen Regierung nicht das erste mal, das ein neues Gesetz im obersten Gerichtshof gekippt wurden ist.

Warum reagieren die Wohnmobil bzw. Transporter Hersteller nicht bzw. wenig und machen Druck auf die Regierung? Sicher leben die auch vom Export. Es werden allerdings auch genug Fahrzeugeinheiten hierzulande abgesetzt. Mein Arbeitsplatz hängt auch an der Nutzfahrzeug Branche.

Der ADAC ist dies bezüglich auch nur ein Zahnloser Tiger.
Und die Deutschen lassen sich einfach zu viel (viel zu viel) gefallen. LEIDER
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