Montag 15. November 2004, 17:35 Uhr
Nutzungsausfallentschädigung auch für Wohnmobil
Auch für ein Wohnmobil kann nach einem unverschuldeten Unfall eine Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden.
Allerdings muss das Freizeitfahrzeug auch wie ein Pkw alltags eingesetzt werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Celle macht jetzt die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam. In dem zu beurteilenden Fall hatte der Kläger Schadensersatz gefordert, weil er das Wohnmobil nicht ausschließlich für die Erholung, sondern auch für den Weg zur Arbeit nutzte. Damit waren nach Auffassung der Celler Richter die entsprechenden Voraussetzungen für Ansprüche gegeben. (AZ: 14 U 100/03).