Auf Nachfrage schrieb mir der ADAC folgendes:
Sehr geehrter Herr Proske,
durch eine Entscheidung des Bundesrates am 24. September 2004, § 23
Abs. 6a StVZO aufzuheben, ist der Weg frei gemacht worden für Erhöhungen der
Kfz-Steuer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von
mehr als 2,8 t. Betroffen sind neben schweren Geländewagen, wie z. B. VW
Tuareg, Porsche Cayenne, Mercedes ML und G, Range Rover, Nissan Patrol,
Mitsubishi Pajero, Toyota Land Cruiser, auch Kleinbusse und Vans, wie z. B.
der VW Bus T4, der Kia Carnival sowie Wohnmobile.
> Zur Zeit ist noch offen, wie die Neuregelungen bei der Kfz-Steuer
> derartiger Fahrzeuge aussehen wird.
> Ein verbindlicher Gesetzentwurf liegt nach Informationen des ADAC noch
> nicht vor. Dieser ist erst Mitte März 2005 zu erwarten, so dass ein
> Inkrafttreten zum 1. Mai 2005 derzeit fraglich erscheint.
>
> Auch weiterhin wird nach Informationen des ADAC die Möglichkeit bestehen
> bleiben, Geländewagen sowie Kleinbusse/Vans auf ein zulässiges
> Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t zGG aufzulasten, einen entsprechenden
> Umbau mit Reduzierung auf maximal 2 Sitzplätze vorzunehmen und das Kfz als
> "LKW" eintragen zu lassen, um auch zukünftig der Gewichtsbesteuerung zu
> unterliegen. Verbleibt es dagegen bei der Eintragung "PKW", muss in
> Zukunft davon ausgegangen werden, dass auch bei Kfz über 2,8 t zGG, die
> hubraum- und schadstoffbezogene Kfz-Steuer zum Ansatz kommt.
>
> Der ADAC setzt sich in diesem Zusammenhang nicht nur für die generelle
> Beibehaltung der Gewichtsbesteuerung von Wohnmobilen und Geländewagen von
> Kleinunternehmern ein (z. B. Handwerksbetriebe, Land- und Forstwirte)
> sondern auch für Halter von Kleinbussen/Vans, bei denen die finanzielle
> und familiäre Situation (z. B. kinderreiche Familien) das Halten eines
> derartigen Kfz notwendig macht.
> Ob es einen Bestandschutz für bereits zugelassene Fahrzeuge mit einem zGG
> über 2,8 t geben wird, ist ebenfalls noch fraglich.
>
> Vor dem Hintergrund der noch unklaren zukünftigen Regelung kann derzeit
> nicht dazu geraten werden, Umbaumaßnahmen von Kfz über 2,8 t zGG oder eine
> Umklassifizierung auf AF-Nutzfahrzeug vorzunehmen.
>
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Angermund
Camping- und Urlaubsservice (CUS)
ADAC e. V., Am Westpark 8, D-81373 München
Tel. (0049-89) 7676-6970, Fax -8073
lothar.angermund@adac.de
http://www.adac.de <www.adac.de>
Also wieder nix genaues!
Abwarten und Tee (pfui Deibel!) trinken..........
Bis demnächst
Michael
Man reist nicht nur um anzukommen, sondern vor allem, um unterwegs zu sein.
Johann Wolfgang von Goethe