Neue Steuer für SUV`s, WOMO`s etc. - hier der Entwurf

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

Moderator: Mods

Beitragvon bimbo » 13.03.2005 - 09:24:35

Hallo zusammen !

ich meine mal gelesen zu haben, dass es in Deutschland 2,9 Mio zugelassene Wohnmobile (sorry wenn die Zahl falsch ist) gibt.
Dazu kommen dann noch Kleinbusse und Geländewagen keine Ahnung wieviele aber schätzen wir mal auf 1,1 Mio das ergäbe 4 Milionen neue Steuerbescheide mit 200 ? mehr an Steuern.

800 Millionen neue Steuereinnahmen da haben wir doch mit allen Einsprüchen keine Chance die Sache ist doch längst beschlossen.

Traurigen Gruß
Bimbo
Benutzeravatar
bimbo
Mitglied
 
Beiträge: 64
Registriert: 19.05.2003 - 22:31:13
Wohnort: Hilden

Beitragvon Gimmund » 13.03.2005 - 10:19:20

Hi,

wie in Dirk's Eingangsposting zu lesen war,
rechnet man mit Mehreinnahmen in Höhe von etwa 200 Mio. Euro - also vergleichsweise Peanuts, wenn man sich den Staats-Etat mal anguckt.
Bei aller Protestbereitschaft wird ein Grossteil der Bevölkerung lediglich ein Kopfschütteln für unser Anliegen übrig haben, schliesslich fahren wir Wohnmobile - also trifft es ja nicht unbedingt die Ärmsten dieser Republik.
Ob diese Denke gerechtfertigt ist sei mal dahingestellt, ich will hier auch keine Diskussion darüber lostreten - nur mal die Aussenwirkung eines neuen 8m Mobils darstellen.

Gruss,
Gwaihir
:)
Bild

Es gibt 2 Regeln für Erfolg: 1) Erzähle niemals alles, was du weißt. -- R.H.Lincoln

Nach demTrip ist vor dem Trip:
Zur Zeit: Rheinhessen
Danach: wer weiß das schon
Benutzeravatar
Gimmund
Mitglied
 
Beiträge: 4871
Registriert: 16.06.2002 - 23:41:37
Wohnort: Rheinhessen

Beitragvon nightlife » 13.03.2005 - 16:15:34

@Gwaihir

Da gebe ich Dir erst einmal Recht mit dieser Argumentation aber wenn eben dieses Fahrzeug neu ist, dann hast Du auch eine günstige Schadstoffeinstufung und die Erhöhung ist, wenn auch schmerzlich, relativ.

Unser 2,3er Fiat würde dank seiner günstigen Schadstoffklasse auch "nur" rund 160 EUR mehr pro Jahr kosten und deswegen werde ich mich zwar schon ärgern aber ich werde ihn nicht verkaufen sondern die bittere Pille schlucken und ggf. auf 3.550 kg auflasten, das muß man dann sehen wenn die Sache verabschiedet ist.

Jetzt kommt allerdings das aber: Als Reisemobilfahrer erkläre ich mich grundsätzlich auch solidarisch mit den anderen Freundinnen und Freunden dieses Hobby´s die eben einen alten Ducato oder auch anderen Wagen aus sagen wir einfach mal 1990 fahren und die sich eben nicht beruhigt zurücklehnen können und sagen naja das ist ja alles nicht so schlimm. Hier wird sich mancher von seinem Womo trennen müssen weil er es einfach nicht mehr finanzieren kann.

Genau das ist nämlich der Punkt an der Sache. Mit solchen Aktionen unserer Regierenden wird der Keil zwischen Arm und Reich in unserem Land immer tiefer ins Volk getrieben. Der Mittelstand wird systematisch ausgerottet.

Ich habe nun schon einige Stellungnahmen verschiedener Politiker hier eingestellt und wenn ich so sehe in welche Richtung da teilweise die Argumentation geht, dann bekomme ich wirklich Mordgedanken. Warum werfen wir eigentlich unseren Kindern vor sie hätten in der PISA-Studie so schlecht abgeschnitten? Wenn wir diesen Test mit Politikern durchführen landen wir noch unterhalb des Sonderschulniveau.

Ich glaube bei der ganzen Steuerdiskussion geht es mittlerweile nicht mehr darum wie die Änderung des §23 StVZO vernünftig umgesetzt wird sondern vielmehr darum wie mache ich mir die Richtlinie 70/156/EWG so zu Nutze, dass ich im eigenen Land eine erstklassige Rechtsbeugung hinbekomme und damit meine Steuereinnahmen um rund 200 Mio. p.a. erhöhe.

Noch aberwitziger ist, dass eben diese Richtlinie 70/156/EWG vom 6.Februar 1970 stammt und ausgerechnet im Jahre 2005 des Herren kommen unsere Verbrecher, sorry Regierenden, auf die Idee diese im eigenen Land umzusetzen? Alles schon etwas merkwürdig oder?

Vielleicht sollte man im Rahmen des Forums doch einmal über eine Petition nachdenken. Was meint ihr dazu?
Grüße aus dem schönen Taunus

nightlife
Benutzeravatar
nightlife
Mitglied
 
Beiträge: 175
Registriert: 11.01.2004 - 14:34:07
Wohnort: Bad Homburg

Beitragvon Kerli » 13.03.2005 - 16:45:35

Kerli hat geschrieben:Tach auch,

sollte das tatsächlich alles so kommen,
werden wir wohl in Zukunft notgedrungen auf das schöne Hobby "Wohnmobil" verzichten müssen ! Leider !
:-( :-( :-(


Knapp 1000 Euro ( oder um 2000 DM ) Steuer pro Jahr,
nein danke !

Dieses Hobby wird dann einfach zu teuer !

Schon jetzt ist eine größere Tour mit dem Womo nicht gerade günstig.
( Dieselpreis um 1 Euro pro Liter, Maut- bzw. Straßengebühren, Stellplatzgebühren usw. )

Nachdenkliche Grüße vom Jadebusen ( Nordsee )

Kerli
:-(




Hallo Leute,

wie ich hier schon geschrieben hatte,
wenn das Gesetz so kommen sollte,
werden wir ( leider !!!!!!!!! ) notgedrungen auf
unser geliebtes Hobby "Wohnmobil" verzichten müssen !

Wir haben einen "alten" Karmann, Baujahr Ende 1990.
Der würde uns dann so um die 1000 Euro Steuern im Jahr
kosten. Auch wenn wir das gute Stück evtl. nur mit Saison-Kennzeichen anmelden würden, wäre uns das einfach
zu viel für die paar Monate ! Außerdem lieben wir Womo-Touren zu jeder Jahreszeit, erst recht im Winter !

Zusätzlich wäre da dann noch das große Problem des "Verkaufens" ! Wer kauft uns noch zu einem fairen Preis ein Womo ab, ganz unabhängig vom Zustand usw., das jährlich nur an Steuern über 1000 Euro verschlingt ?

Ein nagelneues Womo wäre natürlich die Lösung, doch leider scheitert das am nötigen "Kleingeld".
Wir sind froh, das wir uns das jetzige vor 2 Jahren endlich leisten konnten !!!

Sorry, aber wir haben leider wenig Hoffnung, das wir mit "heiler Haut" davonkommen !

Vater Staat holt sich auch den letzten "möglichen" Euro vom "kleinen Mann".

Wetten daß.......?

:-( :-( :-(


Mit Gruß vom Jadebusen ( Nordsee )

Kerli
Benutzeravatar
Kerli
Mitglied
 
Beiträge: 907
Registriert: 02.07.2003 - 17:37:33
Wohnort: Jadebusen / Nordseeküste

Beitragvon bimbo » 13.03.2005 - 17:34:43

Hallo Kerli

Das war dass was ich meinte die Gier steht den Herrschaften schon in den Augen! Die Gier auf unser Geld wohlgemerkt die Herrschaften haben nämlich das Problem mit den "alten Autos nicht".
Eine Hoffnung bleibt allerdings noch nachrüst Rußfilter denn die Nachfrage dürft ungeheuer steigen. Und dann leider erst dann werden wohl auch die Hersteller endlich mit Rußfilter kommen. Mal ehrlich mit "gutem Gewissen fahre ich den Diesel schon lange nicht mehr und ich habe schon oft gedacht dass man mehr Druck auf die Hersteller machen müsste.

Angesch. ist wieder der kleine Mann der die Zeche bezahlen darf.

Gruß Bimbo
Benutzeravatar
bimbo
Mitglied
 
Beiträge: 64
Registriert: 19.05.2003 - 22:31:13
Wohnort: Hilden

Beitragvon georg » 13.03.2005 - 18:00:14

Hi,

ich habe also das Schreiben an Karl Diller losgeschickt und bin mal gespannt, was ich als Antwort bekomme. ;-)

@ nitelife
deiner Antwort habe ich entnommen, dass du damit einverstanden bist, dass ich deine Fragen teilweise übernehmen darf.

@ Gwaihir
ich hätte nie geglaubt, dass du dich von meinem Postig angesprochen oder gar angegriffen fühlst.
Aber bei uns war es eigentlich üblich, dass man die Leute fragt, ehe man sie zitiert.

@ restliche Womofahrer
ich hatte zunächst einmal gar nicht an meine "Beziehungen" und an Karl Diller gedacht. Erst als ich diese Anfrage von Nitelife gelesen habe, kam mir dieser Gedanke.
Wie jeder (sogar Gwaihir) gemerkt haben dürfte, bin ich nicht mehr so oft im Forum wie früher. Das liegt zum Teil an den geänderten Sitten und Gebräuchen im Forum, zum Teil aber auch daran, dass auch andere (Womokiste, Christine, Luedtkes u.a. ) nicht mehr so oft schreiben. Außerdem habe ich nicht mehr so viel Zeit, wie noch vor 1-2 Jahren.

Sobald ich Antwort habe, werdet ihr sie erfahren.

LG
georg :)
georg
 

Beitragvon nightlife » 14.03.2005 - 10:56:21

georg hat geschrieben:@ nitelife
deiner Antwort habe ich entnommen, dass du damit einverstanden bist, dass ich deine Fragen teilweise übernehmen darf.


Hallo Georg,

ja Du darfst selbstverständlich Fragen übernehmen und an Herrn Diller weiterleiten. Ich bin sehr gespannt auf seine Antwort.

@All

Wir sollten uns allmählich einmal darüber bewußt werden, daß wir alle im selben Boot sitzen. Wir haben alle das gleiche Hobby und ich unterstelle jetzt einmal jedem von euch, daß wir auch alle verdammt nochmal mit dem selben Herzblut an unseren Womo´s hängen.

Sind wir eigentlich nicht in der Lage endlich einmal gemeinsam an einem Strang zu ziehen oder bekommen wir das hier nicht hin?

Ich habe weiter oben bereits nach eurer Meinung hinsichtlich einer Petition gefragt und... Keine Antwort. Interessiert euch das nicht oder wollt ihr weiterhin jeden morgen erwartungsvoll in den Briefkasten schauen bis endlich der lang ersehnte Steuerbescheid drinliegt in der Hoffnung es steht noch der Betrag vom Vorjahr drauf? Leute das kann es doch nicht sein. Mit der Vogel-Strauß Methode erreichen wir hier rein garnichts.

Wollen wir jetzt was bewegen oder nicht! Ich bin gespannt auf eure Meinungen hierzu.

Wie bereits gesagt bin ich gerne bereit bei einer Sammelpetition aktiv mitzuwirken, wenn das allerdings keinen interessiert, kann ich mir die Arbeit auch sparen und lege die Füße hoch. :(
Grüße aus dem schönen Taunus

nightlife
Benutzeravatar
nightlife
Mitglied
 
Beiträge: 175
Registriert: 11.01.2004 - 14:34:07
Wohnort: Bad Homburg

Beitragvon Norbert_B. » 14.03.2005 - 11:31:39

Hallo,
@nightlife
also bei einer Sammelpetition bin ich dabei .
Werde dann deine Liste auch an andere Womo-Fahrer weiterreichen zum Unterschreiben und sie dir wieder zusenden .
Oder wie stellst du dir das vor ?

Gruss Norbert B.

Dabei stimmt mein Wahlspruch ja dann nicht ! ;-)
Gruss Norbert

Nichtstun ist besser als mit viel Mühe nichts schaffen.
------Hobby 595 SK Bj. 2001------
Benutzeravatar
Norbert_B.
Mitglied
 
Beiträge: 102
Registriert: 13.12.2003 - 23:56:14
Wohnort: Halver bei Lüdenscheid

Beitragvon tomtom » 14.03.2005 - 11:39:27

Klar, bin ich voll dabei!! Wie soll das ganze ablaufen???
Gruß
TomTom
Hotelbetten - nein danke!!
Benutzeravatar
tomtom
Mitglied
 
Beiträge: 1374
Registriert: 08.08.2004 - 09:41:12

Neue Nachrichten aus Bayern

Beitragvon Dirks BiMo » 14.03.2005 - 17:28:36

Moin,
habe folgenden Text gerade aus dem T4 Forum bzw. aus der WOMOBOX
kopiert.

Kfz-Steuer für WoMos (aus dem T4-Forum kopiert), ohne Gewähr für Richtigkeit, der Passus zu WoMos steht ziemlich am Ende...

"So, es wird ernst mit der neuen Steuerpraxis


--------------------------------------------------------------------------------


[ T4 Bus Technik & Tipps ]



--------------------------------------------------------------------------------


Geschrieben von Kai R. am 14. März 2005 12:19:25:

Hallo,

danke an Spucky im Offroad-Forum, von dem ich folgenden Beitrag entnehmen konnte. Beachtet bitte Punkt 7. Dies ist der Stand, der dann wohl ab 1.5. zumindest in Bayern (die anderen Bundesländer aber sicher ähnlich) gelten wird. Damit ist noch nicht gesagt, daß nicht im Zusammenhang mit einer Änderung des KFZ-Steuergesetzes wieder anders verfahren wird, aber das muss erst beschlossen werden:

"soderle, ich habe gestern ein papier aus dem bayerischen finanzministerium zugespielt bekommen und will euch das nicht vorenthalten.

die verfasserin ist: Dr. Helga Marhofer-Ferlan Ministerialrätin im bayerischen Staatsministerium der Finanzen

Zitat:
Durch Art. 1 Nr. 1 der siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 02.11.2004 (BGBl.IS.2712) wird §23 Abs. 6a StVZO mit Wirkung ab 01.05.2005 aufgehoben. Damit entfällt die in dieser Vorschrift normierte Begriffsbestimmung "Kombinationskraftwagen" unter Berücksichtigung der relevanten Gewichtsgrenze von 2,8 t. Daraus ergibt sich folgende kraftfahrzeugsteuerrechtliche Konsequenzen:


1. Allgemeines:

Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen richtet sich ausschließlich nach den objektiven Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, Einrichtung und äußeren Erscheinungsbild der Fahrzeuge. Die objektive Beschaffenheit der Fahrzeuge ist dabei unter Berücksichtigung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit zu würdigen (vgl.. BFH-Urteil vom 01.08.2000,BStBl II2001, 72) Auf die tatsächliche Verwendung der Fahrzeuge kommt es nicht an (vgl. BFH-Urteil vom 05.05.1998, BStBl II 1998, 489). Die verkehrsrechtliche Einstufung der Fahrzeuge ist kraftfahrsteuerrechtlich nicht bindend (vgl. BFH-Urteil vom 29.04.1997, BStBl II 1997, 627).

2. Geländewagen und sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV)

Zur Personenbeförderung konzipierten Geländewagen und sog. Sport-Utility-Vehicles (SUV) mit einem verkehrsrechtlichem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8t, die bisher als ?andere Fahrzeuge? i.S. des §8 Nr.2 KraftStG der Gewichtsbesteuerung unterlagen (vgl. Bezugsschreiben vom 19.11.1998), sind wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8t als PKW zu besteuern (§8 Nr.1 KraftStG)

3. Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine:

Pick-up-Fahrzeuge mit Doppelkabine und einem verkehrsrechtlichem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8t, die bisher als ?andere Fahrzeuge? i.S. des §8 Nr.2 KraftStG der Gewichtsbesteuerung unterlagen (vgl. Bezugsschreiben vom 19.11.1998), sind wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8t als PKW zu besteuern, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Ladefläche (vgl. BFH-Urteil vom 08.02.2001, BStBl II 2001,368)

4. Großraum-Limousinen, Kleinbusse und ähnliche Fahrzeuge (z.B. sog Vans)

Derartige Fahrzeuge mit einem verkehrsrechtlichem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8t und bis zu acht Fahrgastplätzen (außer dem Fahrersitz), die bisher als ?andere Fahrzeuge? i.S. des §8 Nr.2 KraftStG der Gewichtsbesteuerung unterlagen (vgl. Bezugsschreiben vom 19.11.1998), sind wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8t als PKW zu besteuern (§8 Nr.1 KraftStG)

5. Mehrzweckfahrzeuge

Für Mehrzweckfahrzeuge Aufbauart AF ? i.S. der Richtlinie 70/156/EWG (AB1.EG Nr.L42S.1) sind verkehrsrechtlich nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 (PKW) anzusehen sind, weil die ?Nutzlast für Güter? größer ist als die ?Personenlast?, gilt folgenden:

a. derzeitige Besteuerung:
nach den objektiven Beschaffenheitskriterien sind derartige Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8t kraftfahrzeugsteuerlich in der Regel als PKW anzusehen, da sie vom Hersteller zur Personenbeförderung konzipiert worden sind und sich nach Bauart, Einrichtung und äußerem Erscheinungsbild nicht von einem PKW unterscheidet. Nach Herstellerkonzeption sollen mit diesen Fahrzeugen nicht ausschließlich oder überwiegend Güter befördert werden. Der Umstand, dass die Ladefläche bei den verkehrsrechtlichen regelmäßig als sog. Kombinationskraftwagen eingestuften Fahrzeugen durch umklappen der Rücksitzbank vergrößert werden kann und die Fahrzeuge daher wahlweise zur Personen- oder der Güterbeförderung dienen können, rechtfertigt keine Besteuerung als ?andere Fahrzeuge? i.S. des §8 Nr.2 KraftStG. Die durch Umklappen der Sitze entsprechende Ladefläche verändert nicht den sich aus dem äußeren Erscheinungsbild, der Bauart, der Einrichtung sowie der Herstellerkonzeption ergebenden PKW-Charakter der Fahrzeuge (vgl. BFH-Beschluss vom 22.12.2003, BFH/NV 2004,536). Nach der ständigen Rechtssprechung des BFH (Urteil vom 31.03.1998, BStBl II 1998, 487) sind derartige Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8t daher als PKW nach §8 Nr.1KraftStG zu besteuern.

Entsprechende Mehrzweckfahrzeuge ? Aufbauart AF ? mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8t sind ? entsprechend den Grundsätzen des Bezugsschreiben vom 19.11.1998 ? als ?andere Fahrzeuge? i.S. des §8Nr.2 KraftStG zu besteuern.


b. Künftige Besteuerung ab 01.05.2005

Entsprechende Mehrzweckfahrzeuge ? Aufbauart AF ? mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8t, die bisher als ?andere Fahrzeuge? i.S. des §8 Nr.1 KraftStG der Gewichtsbesteuerung unterlagen, sind ? wie entsprechende Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8t ? als PKW zu besteuern (§8 Nr.1 KraftStG)

6. Umbaufälle

Bei den genannten Kraftfahrzeugen, die umgebaut wurden, ist eine Änderung der Fahrzeugart von ?PKW? (Fahrzeugklasse M1) in ?LKW? (Fahrzeugklasse N) unabhängig von dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht ? nur unter folgenden Voraussetzungen anzuerkennen:

- die Ladefläche muss größer sein als die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche (vgl. BFH-Urteil vom 08.02.2001, BStBl II 2001,368; Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 27.03.2003, EFG 2003,1045) Hierzu sind, soweit erforderlich, die hinteren Sitzplätze samt Befestigungseinrichtungen und Sicherheitsgurten dauerhaft zu entfernen

- Zwischen Fahrgast und Laderaum muss eine Abtrennung angebracht sein

- Die rückwärtigen Seitenscheiben müssen verblecht sein; die Verblechung muss mit der Karosserie fest verbunden sein (z.B. durch Verschweißen) vgl. BFH-Urteil vom 05.05.1998, BStBl II1998,489. Dies gilt nicht für Kleinbusse und vergleichbare Großraum-Limousinen.

7. Wohnmobile und bauartähnliche Fahrzeuge

Wohnmobile sind in verkehrsrechtlicher Hinsicht als Fahrzeuge der Klasse M (für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern) mit besonderer Zweckbestimmung anzusehen (Anhang IIA Nr.5.1 der Richtlinie 70/156/EWG), sie sind demgemäß als PKW zu qualifizieren.

Unter Anknüpfung an diese verkehrsrechtliche Beurteilung sind Wohnmobile mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz kraftfahrzeugsteuerrechtlich als ?PKW? zu behandeln. Derartige Wohnmobile mit verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8t, die bisher als ?andere Fahrzeuge? i.S. des §8 Nr.2 KraftStG der Gewichtsbesteuerung unterlagen, sind daher ? wie entsprechende Wohnmobile mit eine zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8t ? als PKW zu besteuern (§8 Nr.! KraftStG). Gleiches gilt für bauähnliche Fahrzeuge (z.B. sog. Büro- und Konferenzmobile).


Durch die Änderungen der kraftfahrtsteuerlichen Fahrzeugart in den genanten Fällen ist mit Wirkung ab dem 01.05.2005 eine Neufestsetzung der Steuer nach §12 Abs.2 Nr.1 KraftStG veranlasst, die von Amts wegen durchzuführen ist.

Dieses Schreiben tritt ans die Stelle der Bezugsschreiben.

Ich bitte die Finanzminister entsprechend zu unterrichten.

Dr. Marhofer-Ferlan
Ministrialrätin"


Viele Grüße

Dirk
Kein Bus? ...wie uncool. Das Leben ist zu kurz, um kleine hässliche Autos zu fahren ;-))
Benutzeravatar
Dirks BiMo
Mitglied
 
Beiträge: 1146
Registriert: 22.02.2004 - 10:41:45
Wohnort: Im Nordwesten

Beitragvon wolfherm » 14.03.2005 - 17:58:03

Hallo,

dieser Text geistert seit Tagen durch alle Foren. Das ist ein Entwurf, den die Bayern bei den anderen Ländern gerne auch so umgesetzt sehen würden.
Die anderen Länder haben aber teilweise eine andere Auffassung.
Bayern kann keinen Alleingang machen, das muß für alle Länder einheitlich geregelt werden.

Mal sehen, welche Auffassung sich durchsetzt. Bayerns, die gerne die Steuern in allen anderen Bereichen senken würden, oder die der gemäßigteren Länder.
Wohnmobile Grüße

Wolfgang
wolfherm
Mitglied
 
Beiträge: 246
Registriert: 15.10.2004 - 12:12:27

Beitragvon Uli_bw » 14.03.2005 - 18:00:07

wolfherm hat geschrieben:Hallo,

dieser Text geistert seit Tagen durch alle Foren. Das ist ein Entwurf, den die Bayern bei den anderen Ländern gerne auch so umgesetzt sehen würden.
Die anderen Länder haben aber teilweise eine andere Auffassung.
Bayern kann keinen Alleingang machen, das muß für alle Länder einheitlich geregelt werden.

Mal sehen, welche Auffassung sich durchsetzt. Bayerns, die gerne die Steuern in allen anderen Bereichen senken würden, oder die der gemäßigteren Länder.


Da stellt sich für mich die Frage, wen die Bayern damit schon wieder begünstigen wollen...

ULI
Benutzeravatar
Uli_bw
Mitglied
 
Beiträge: 2433
Registriert: 09.02.2004 - 18:10:45
Wohnort: Eislingen/Fils

Beitragvon Charly49 » 14.03.2005 - 21:38:25

Hallo, passt auch zu diesen unsäglichen Thema, habe es heute erst im Internet gefunden

hier noch der Link zum Orginal
http://www.mobiletouren.de/Berichte/Die ... d_mdb.html
mit wartenden Grüßen bis zum 01.Mai 2005
Charly49


Besteuerung von Wohnmobilen

Sehr geehrter Herr Vogl,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 31. Januar. in dem Sie ihre Befürchtungen einer zukünftig deutlich höheren Besteuerung von Wohnmobilen schildern. Ich kann Ihren Ärger sehr gut verstehen, denn vor allem die Bayerische Staatsregierung ist dabei, eine wichtige Korrektur in der Kraftfahrzeugbesteuerung völlig ins Gegenteil zu verkehren. Ich will Ihnen kurz schildern, worin die aktuelle Problematik begründet liegt:

Seit einigen Jahren haben wir in den Deutschland den Missstand, dass Fahrzeuge, die wie normale PKW genutzt werden, aufgrund ihres hohen Gewichts über 2,8 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht wie Nutzfahrzeuge besteuert werden können und damit gegenüber normalen PKW erheblich besser gestellt sind. Das betrifft vorwiegend schwere Geländewagen, deren Absatz in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hat Da diese Fahrzeuge gegenüber herkömmlichen PKW in der Regel einen höheren Schadstoffausstoß haben, ist diese steuerliche Privilegierung ein unerwünschter Anreiz zum Kauf der Fahrzeuge. Um die steuerliche Einordnung dieser Geländewagen verändern zu können, hat die Bundesregierung die Straßenverkehrszulassungs-Ordnung geändert

Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine reine Ländersteuer, das heißt, ihr Aufkommen fließt vollständig den Bundesländern zu. Durch das Inkrafttreten der geänderten Zulassungs-Ordnung am 1. Mai dieses Jahres sind die Länder gezwungen, die steuerliche Behandlung sowohl der Geländewagen als auch der Wohnmobile und einiger anderer Fahrzeuge in dieser Gewichtsklasse zu regeln. Dabei besteht keine Notwendigkeit. die höhere Besteuerung auch auf Wohnmobile anzuwenden. Da die Länder in dieser Frage eine bundesweit einheitlichePraxis sicherzustellen haben, müssen sie sich in den kommenden Monaten auf ein gemeinsames Verfahren einigen. Dabei besteht sowohl die Möglichkeit, für die Finanzverwaltungen entsprechende Anweisungen herauszugeben, als auch durch eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes Klarheit zu schaffen.

Die Initiative für eine solche Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes wird derzeit von der Bayerischen Staatsregierung vorbereitet Faltlhauser und Stoiber planen dabei, die Grenze, bis zu der die höheren Steuersätze für PKW Anwendung finden, auf 3,5 Tonnen hochzusetzen. Für alle Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen wäre damit eine erheblich höhere Steuerbelastung verbunden. Allerdings gibt es in anderen Bundesländern deutlichen Widerstand gegen eine solche Regelung. Es ist daher heute kaum abzuschätzen, auf welchen Weg sich die Länder am Ende verständigen werden.

Die Bundesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion können auf diesen Entscheidungsprozess kaum Einfluss nehmen, weil es sich um eine Angelegenheit der Länder handelt, Ich bin jedoch der Ansicht, dass diese massive Steuererhöhung für Wohnmobile unzumutbar ist Wahrend sich Stoiber öffentlich immer wieder mit Forderungen nach Steuersenkungen zu profilieren versucht. In deren Genuss im Übrigen fast ausschließlich Spitzenverdienern kommen würden, versucht er hier unter der Hand abzukassieren. Offensichtlich hofft die CSU, dass die Betroffenen nicht merken, wer dafür verantwortlich ist.

Wie gesagt habe ich als Bundestagsabgeordneter in dieser Frage kaum Einflussmöglichkeiten. Ich hoffe jedoch sehr, dass sich insbesondere die SPD-regierten Bundesländer gegen den CSU-Vorschlag stellen und eine Regelung durchsetzen, die eine höhere Steuerbelastung für die Wohnmobilbesitzer vermeidet.

Mit freundlichem Grüßen

Florian Pronold, MdB
Benutzeravatar
Charly49
Mitglied
 
Beiträge: 130
Registriert: 19.07.2003 - 22:15:29
Wohnort: Nördlingen

Beitragvon georg » 18.03.2005 - 00:25:02

Hallo,

so ähnlich, wie oben durch Florian Pronold, MdB, beschrieben, wurde mir das auch mitgeteilt.

"- dass die KFZ-Steuer an die Länder geht und deshalb die Länderfinanzminister das Sagen in dieser Angelegenheit hätten.

- dass sich die Länder uneins seien wegen der Besteuerung

- dass in Kürze ein Gesetzentwurf im Bundesrat eingebracht werden würde, der eine Neuordnung der Besteuerung der Wohnmobile beinhalte."

Genaueres konnte auch ich nicht erfahren.

LG
georg :)
georg
 

Beitragvon georg » 14.04.2005 - 16:12:08

Hi,

habe eben gerade vom SPD-Pressedienst die Nachricht erfahren, dass es zum 01.05.2005 keine Steuererhöhung für Wohnmobile geben wird.
Bayern hatte sich zunächst quergestellt, aber nachdem NRW im Bundesrat eine Gesetzesinitiative eingebracht hatte, dass ein Gesetz verabschiedet werden solle, dass auch nach der Änderung der StVZO keine anderen Besteuerungsgrundlagen für Wohnmobile
gelten sollten, hat Bayern wohl nachgegeben.

Die Sache mit der Steuererhöhung für Wohnmobile scheint nun entgültig vom Tisch zu sein.

LG
Georg :)
georg
 

VorherigeNächste

Zurück zu Recht und Verkehr

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder