Hilfe, wir sind mit einem Wasserschaden betrogen worden.

Alles zum Thema Recht und Verkehr kann hier diskutiert werden.

Moderator: Mods

Beitragvon feldhamster » 26.04.2005 - 16:16:36

Hei Stephan,

willkommen im Forum - auch wenn dein Beginn nicht gerade unter einem guten Stern gestanden hat.

In diesem Zusammenhang noch einen Tip:

Ich würde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eine strafrechtliche Anzeige wegen Betruges erheben. Bei einer entspr. Verurteilung hat der zuständige Amtsrichter dann bei der Beurteilung deiner privatrechtlichen Klage keine Zweifel mehr in dieser Richtung zu klären. Das erleichtert eingehend seine Entscheidungsfindung.
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1000 Jahre "Zuchthaus"!

Beitragvon wadenbeisser » 26.04.2005 - 16:27:30

Hallo Feldhamster,

die Chance hierfür sehe ich bei Null-Komma-Null. Zudem steht hier sicherlich Aussage gegen Aussage und ein "öffentliches Interesse" wird von der Staatsanwaltschaft bestimmt nicht gesehen.


Gruß
Andreas
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Beitragvon heulnet » 28.04.2005 - 08:16:55

hanschoen hat geschrieben:Hallo Herzbube,

ich würde hier nicht Rätsel raten sondern, da Du offensichtlich beim ADAC eine
Verkehrsrechtschutzversicherung hast, direkt beim ADAC (die
geben sogar ohne Rechtsschutz im Rahmen der Mitgliederbetreuung rechtlichen Rat) nachfragen, welche
Chancen man hat und ob sie den Rechtsschutz übernehmen.

Bei Kauf von Privat, ist alles relativ schwierig. Meist heißt es
wirklich wie besichtigt, so verkauft. Außer bei arglistiger
Täuschung! Was sind das für Zeugen, in deren Gegenwart
die Eigenschaften zugesichert wurden?

Ich würde auf jeden Fall erst mal einen (von der Rechtschutzvers.
bezahlten) Anwalt konsultieren.

Mit mitfühlenden Grüßen aus Kiel

Hans


genau so wie @ Hans das schreibt sehe ich es auch. nur fachleute wie ein anwalt können dir gezielt helfen.

allerdings bin ich bei dem punkt " gekauft wie gesehen " etwas anderer meinung. so wie du schreibst, hat dir der verkäufer eine eigenschaft zugesichert und wie du weiter schreibst unter zeugen.
er hat von einer durchgeführten dichtigkeitsprüfung gesprochen. bei dieser hätte der schaden gefunden werden müssen. also schliesse ich messerscharf daraus, dass er dich beschissen hat. also halte ich persönlich ( was dir aber nicht viel nützt) deine chancen für nicht schlecht. auf keinen fall würde ich das fahrzeug auf meinen namen zulassen bzw wenn es noch auf den betrüger zugelassen ist es da abmelden. ( ich weiss aber auch nicht ob das rechtlich ok ist )
heulnet
 

Beitragvon wadenbeisser » 28.04.2005 - 12:19:00

@Stephan, heulnet

Was soll dem Herzbuben Stephan schon groß passieren, wenn er das WoMo nicht innerhalb 1 Woche ummeldet. Der andere müßte zuerst mal die Zulassungsstelle/Versicherung informieren und diese könnten ihm die Straßenverkehrszulassung bzw. den Versicherungsschutz entziehen. Das WoMo sollte sowieso an einem sicheren Ort (Abfackel Gefahr!)"stillgelegt" sein.

Abmelden kann man ein Kfz doch nur wenn man auch Eigentümer ist und dafür müßte Stephan zuerst das WoMo auf seinen Namen zulassen.


Gruß
Andreas
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Beitragvon jacc » 28.04.2005 - 12:54:14

@ Andreas das stimmt nicht so ganz.
Sobald der Verkäufer den Verkauf des Fahrzeuges der Zulassungsstelle mitteilt wird die tätig,soll heißen sie wird den Erwerber zur Umschreibung bzw.Abmeldung des Fahrzeuges auffordern.Solange aber die Versicherung die Deckung nicht zurückzieht und die Zulassungsstelle dementsprechend nicht benachrichtigt kann diese das Fahrzeug vorerst nicht stillegen,sondern wird mit Zwangsgeldern arbeiten was sich aber durchaus über Wochen hinzieht.

Abmelden kann das Fahrzeug nur der,der im Besitz des Fahrzeugbriefes,-scheines und der Kennzeichenschilder ist.Das hat vorerst mit dem eingetragenen Halter nichts zu tun.Das jemand ein Fahrzeug erwirbt und dann erst abmeldet ist Gang und gebe (wobei ich nie im Leben ein Fahrzeug weiterveräußern würde was noch auf meinen Namen zugelassen ist).

Ob der wilde Herzbube das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden soll oder nicht sollte er am besten mit seinem RA klären.


@ wilder Herzbube: Ich drücke alle Daumen das doch noch alles gut wird.

Gruß
Jacc
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Beitragvon feldhamster » 28.04.2005 - 13:22:28

Ein weiteres Problem wäre u. U. gegeben, falls das Womo "Laternenparker" wäre. Das Abstellen, bzw. Parken von nicht angemeldeten Fahrzeugen auf öfftl. Verkehrsflächen wird strafrechtlich verfolgt.
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Beitragvon wadenbeisser » 28.04.2005 - 14:06:57

@feldhamster
denke, gilt leider auch für viele Privatparkplätze die öffentlich (Wohnanlagen, Geschäfte usw.) zugängig sind.

Gruß
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Beitragvon wadenbeisser » 28.04.2005 - 14:19:23

@jacc
Du hast natürlich Recht mit der Abmeldung :oops: :oops:

Nur bei der Anmeldung brauchst ein Fremder die Vollmacht.

Gruß
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Mit RA geregelt

Beitragvon Wilder Herzbube » 28.04.2005 - 16:06:21

Moin, moin,

die Sache mit der Um-/ Abmeldung habe ich schon mit dem RA geregelt. Ich kann aber leider momentan noch nichts dazu schreiben, da der Verkäufer ja evtl. dieses auch liest.

Ich bin aber nach wie vor sehr aufmerksam, was Eure Postings angeht. Ich finde es klasse, dass Ihr so viel Energie in den Fall steckt.
Mehrere Eurer Anregungen habe ich dem RA mitgenommen.

Ich hoffe, Ihr habt Verständnis dafür, dass ich hier noch nicht allzu viel berichten kann. Nur soviel: Es gibt Zeugen, die davon wissen, dass das Fahrzeug einen Feuchtschaden hat.
Das hilft doch schon mal ganz gut weiter :wink:

Liebe Grüße von der Nordseeküste

Stephan
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Beitragvon tanja » 29.04.2005 - 12:21:33

hi herzbube,
üble sache das...
leider ist vertrauen nie ein grund für einen vertragsabschluss.
nach diversen rechtsstreitigkeiten mit auftraggebern, hausverwaltern, womovermietern, etc. habe ich es aufgegeben, geschäftspartner nach meinem gefühl zu beurteilen.
beim mieten wird auch der kleinste schaden notiert, und wenns ne stunde länger dauert bei der übergabe: bei 14 tagen urlaub kommts darauf nicht an.
ich will dich hier keinesfalls belehren, aber vielleicht erinnert sich ja mal ein anderer beim womo-kauf an diese zeilen...

aus meiner neuesten erfahrung mit einer betrügerischen hausverwaltung habe ich gelernt, wie viel man erfahren kann, wenn man nur hartnäckig genug fragt. aus einem nicht geltend gemachten baumangel wird für meinen verwalter unter anderem nun vermutlich eine strafanzeige wegen betrugs/urkundenfälschung...
hat zwar 3 monate nachforschungsarbeit gebraucht, aber der spass ists mir wert... :twisted:

nun: was ich sagen will: ich würde zu allererst zum anwalt gehen, diese herren/damen sind ihr geld (leider) meistens wert. wenn du allein vorgehst, hält dich der betrüger mit sicherheit weiter zum narren!

ganz wichtig ist echt auch, alles zu protokollieren und dokumentieren. fotos machen! telefonate mit allen irgendwie beteiligten mitschreiben, etc. das ist eine scheißarbeit, ich weiß. aber ohne diese fakten können anwälte weniger für dich tun. aussagen wie: ich hab da mal mit einer frau aus dessen büro telefoniert... hält ein richter auch gerne mal für üble nachrede.
und die idee mit den nachbarn solltest du unbedingt weiter verfolgen. je mehr man gräbt, desto mehr leichen foindet man... vielleicht findest du ja mehr als du dir vorstellen kannst und der feine herr möchte plötzlich einfach nur sein womo zurück, damit du nicht weiter forschst. wenn ich den aber mal greifbar hätte, egal in welcher sache, würde ich ihn auch drankriegen wollen. nur so als denkzettel.

ich denke schon, dass du da chancen hast. immerhin hat er sicher vom wasserschaden gewusst (tapete) und dir nichts davon gesagt (zeuge). demnach sollte ein anwalt schon betrug nachweisen können. ohne gericht (kosten musst du vorstrecken) wird das aber vermutlich kaum gehen. es sei denn, wie gesagt: er zieht zurück...
viel erfolg!

p.s. ich hab einem meiner nachbarn 3 monate zugesehen, wie er an seinem womo einen wasserschaden repariert hat/reparieren wollte. nettes hobby!
grüße aus münchen,
tanja
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